Vormittags beim Amtsgericht Buer – ein Ausflugtipp

Wer im Ruhrgebiet wohnt, nichts zu tun hat und sich für Rechtsprechung beziehungsweise die Auswüchse derer interessiert, der verbringe mal einen Morgen beim Amtsgericht in Gelsenkirchen-Buer. Das ist wirklich interessant. Man muss nur abgehärtet, ein Freund von harten und populistischen Strafen sein oder sich in den Gedanken flüchten, die Berufungsinstanz werde es schon richten. Unterhaltsam ist es gleichwohl und nicht zuletzt aufgrund der Ruhrgebietspopulation, die gerne auch mal kein Blatt vor den Mund nimmt, ähnelt es den nachmittäglichen Fernsehgerichtsshows durchaus. Schon so einige Prozesse dieses Gerichts füllten auch diesen Blog.

Der Befangenheitsantrag im NSU-Prozess

Was musste man nicht alles lesen und hören rund um den ersten Verhandlungstag im NSU-Prozess. Scheinbar waren die Medien so enttäuscht davon, dass die Hauptangeklagte es gewagt hatte, zu schweigen und nicht mit einem “ich-bereue”-Schild in den Saal zu kommen, so dass die Berichterstattung sich im Wesentlichen auf die Haarfarbe und die Kleidung der Hauptangeklagten konzentrierte, zudem noch um ihr Kaugummi, das ganze garniert mit Spekulationen, wie jede ihrer Körperbewegung gezielt etwas ausdrücken sollte und auf die Spitze getrieben von bescheuerten Verschwörungstheorien rund um die Namen ihres Verteidigungsteams.

Lieblingsbetrugsfall

Arme Würstchen verteidige ich zuhauf. Ein besonders armes Würstchen kam mit dieser Geschichte in mein Büro: Er war vor einigen Jahren aus Zentralafrika nach Deutschland gekommen. Er sprach leidlich Deutsch, war in geschäftlichen Dingen völlig unerfahren, ja naiv. Er lebte von einigen Gelegenheitsarbeiten und in überschaubaren finanziellen Verhältnissen. Da traf es sich gut, dass er eines Tages in einem Café auf Leute traf, die eine Bombenidee hatten: Man könne sich einfach ein Mehrfamilienhaus kaufen. Um dieses zu finanzieren brauche man natürlich einen Kredit. Die Mieteinnahmen aus so einem Haus würden die monatlichen Kreditraten aber um 500€ übersteigen, so dass man einen hübschen kleinen Nebenverdienst hat, so ganz ohne große Arbeit. Dem Mandanten gefiel diese Idee von dem zusätzlichen Nebenverdienst. Besonders praktisch: Die Herren, die ihn im Café diese Idee unterbreiteten, sagten auch freimütig zu, ihn bei diesem Plan zu unterstützen.

Mordfallakquise

Besonders junge Anwälte werden sich am Anfang ihrer Tätigkeit fragen, wie sie an Mandate kommen. Die gute Nachricht ist: Ich habe die Antwort. Die schlechte Nachricht ist: Sie wird den jungen Anwälten nicht wirklich weiterhelfen. Gut, es kommen Mandate über das Internet, es kommen welche aus der Familie (wobei diese meist nicht sooo gut bezahlt sind…). Die deutlich meisten Mandate bekommt man hingegen durch Mundpropaganda. Durch Empfehlungen von Kunden, die mit der Anwaltsleistung zufrieden waren. Zufriedene Kunden sind das wertvollste Instrument zur Gewinnung neuer Kunden, genauso wie unzufriedene Mandanten ein Hemmschuh zur weiteren Kanzleientwicklung sein können.

Straftäter de luxe

Ulrich Hoeneß wird nicht ins Gefängnis müssen (UPDATE: Nachdem es inzwischen heisst, es gäbe einen außer Vollzug gesetzten Haftbefehll bin ich da nicht mehr so sicher). Davon gehe ich nach den jüngsten Medienberichten einmal aus. Durchgekaut wurde die Causa Hoeneß in den letzten Tagen genug, das will ich nicht auch noch einmal tun. Aber unterstellt man, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrer Durchsuchung der Villen des redseligen Fleischfabrikanten kein belastbares Material dafür gefunden hat, dass er, Hoeneß, Hinweise auf eine konkrete Ermittlung gegen ihn hatte, dann wird seine Selbstanzeige ihn am Ende wohl befreien. Im wahrsten Sinne des Wortes. So ist das Gesetz.

Polizeibesuch nach dem Bloggen

Bloggen ist nicht ganz risikolos. Wenn es besonders doof läuft, bekommt man danach sogar früh morgens Besuch von bewaffneten Milizen, die wegen eines Blogbeitrags Bloggers Wohnung durchsuchen, während man noch im Bademantel da steht, die Polizei Fotos von einem macht, während man lediglich in eben diesem Bademantel bekleidet ist und zeitgleich auch andere Polizisten das eigene Büro durchsuchen. Nein, das ist nicht in Putins Russland passiert. Ich spreche auch nicht von Weißrussland, dem Sudan oder einem anderen Schurkenstaat. Das gibts auch im Ruhrgebiet.

Nein, nicht bei mir. (noch nicht…)

Immer Ärger mit dem Haftbefehl

Eigentlich ein alter Hut und doch jedes Mal wieder auf’s Neue lästig. Der massenhafte Umgang der ErmittlungsrichterInnen mit Haftbefehlen. Die Polizei ermittelt zunächst mehr oder weniger ausgiebig und formuliert in einem Zwischenvermerk, warum sie meint, die Person X sei der Täter einer bestimmten Tat. Ein Staatsanwalt bekommt die Sache auf den Tisch und wenn man Glück hat, liest er sich die Ermittlungen von A bis Z durch, um dann eine eigene Entscheidung zu treffen, ob nach dem Ermittlungsstand ein Untersuchungshaftbefehl zu erlassen ist. So sollte es die Regel sein. Ob es wirklich die Regel ist? Dann fertigt der Staatsanwalt/die Staatsanwältin nach ihrer Überzeugung einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls. Gerne wird dieser Antrag auch mal mit einem “Haftbefehlsentwurf” versehen. Das ist ein besonderer Service für den Ermittlungsrichter, der nun nach eigenem Studium der kompletten Akte die Entscheidung treffen muss, ob ein Haftbefehl wirklich angezeigt ist und auch sein muss. Jedenfalls sollte es die Regel sein, dass die Ermittlungsrichter sich vollständig vom Akteninhalt informieren. Auch dann, wenn die Akte mehrere 1000 Seiten stark sein sollte. Denn immerhin geht es um nichts weniger, als einem aus Sicht der Polizei mutmaßlichen Täter die Freiheit zu nehmen, ohne dass es zuvor zu einer Verhandlung über Schuld und Unschuld kommt. Im Prinzip entscheidet die Aktenlage über Freiheit oder Eingesperrtsein.

Wieviel Promille habe ich?

Beim Warten auf meinen eigenen Prozess habe ich mir folgendes ansehen müssen: Eine Dame mittleren Alters saß auf dem Sünderbänkchen und wurde angeklagt, mit 4,2 Promille Alkohol am Steuer erwischt worden zu sein. 4,2!! Wenn das nicht schon allein erwähnenswert genug war, gab es aber noch einen Knaller: Die Polizeizeugen haben ausgesagt, nicht direkt erkannt zu haben, dass die Gute angetrunken oder gar betrunken gewesen ist. Sie sei ganz normal gefahren und habe sich auch im Gespräch völlig unauffällig verhalten. Allein der Alkoholgeruch habe sie zu einem Test bewegt.

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