Am vergangenen Wochenende war ich erneut bei einer strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltung, bei der am Rande über den Kachelmannprozess diskutiert wurde. Wenn ich im Freundes- und Bekanntenkreis danach gefragt werde, wie das Verfahren nach meiner Meinung endet, bin ich so unschlüssig wie selten. Einerseits sind nach allem, was in der Presse kolportiert wird, so dermassen viele Zweifel aufgekommen, wohl insbesondere nach der Einvernahme eines Gutachters als Zeugen, den die Verteidigung benannt hatte. Bei Zweifeln an der Schuld, auch wenn sie nicht besonders groß sind, muss ein Gericht freisprechen. Nun bin ich schon lange genug im Geschäft, um zu wissen, daß Gerichte auch bei vielen Zweifeln eben nicht freisprechen. Das hängt sehr stark von der Persönlichkeit des die Kammer dominierenden Richters ab, also ob er ergebnisoffen oder voreingenommen festgelegt ist. Ich kenne die Richter in Mannheim nicht, aber schon die Ereignisse um die Anordnung der Untersuchungshaft lassen eher die Tendenz der Voreingenommenheit aufkommen. Aber wie gesagt: Das beruht nicht auf eigenen Erkenntnissen meinerseits.