Kachelmannprognosen

Am vergangenen Wochenende war ich erneut bei einer strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltung, bei der am Rande über den Kachelmannprozess diskutiert wurde. Wenn ich im Freundes- und Bekanntenkreis danach gefragt werde, wie das Verfahren nach meiner Meinung endet, bin ich so unschlüssig wie selten. Einerseits sind nach allem, was in der Presse kolportiert wird, so dermassen viele Zweifel aufgekommen, wohl insbesondere nach der Einvernahme eines Gutachters als Zeugen, den die Verteidigung benannt hatte. Bei Zweifeln an der Schuld, auch wenn sie nicht besonders groß sind, muss ein Gericht freisprechen. Nun bin ich schon lange genug im Geschäft, um zu wissen, daß Gerichte auch bei vielen Zweifeln eben nicht freisprechen. Das hängt sehr stark von der Persönlichkeit des die Kammer dominierenden Richters ab, also ob er ergebnisoffen oder voreingenommen festgelegt ist. Ich kenne die Richter in Mannheim nicht, aber schon die Ereignisse um die Anordnung der Untersuchungshaft lassen eher die Tendenz der Voreingenommenheit aufkommen. Aber wie gesagt: Das beruht nicht auf eigenen Erkenntnissen meinerseits.

Dorstener Tötungsdelikt: Erfolg vor dem BGH

Vor einigen Tagen twitterte ich, dass wir vor dem BGH eine Revision in einer Dorstener Mordsache gegen ein Urteil des Landgerichts Essen gewonnen haben. Jetzt ist die Entscheidung (BGH 4 StR 540/10) auch auf der Datenbank des BGH veröffentlicht worden.

Der Mandantin wurde ursprünglich Mord an ihrem damaligen Freund vorgeworfen. Sie soll ihn, nachdem er sie über lange Zeit hinweg mißhandelt und vergewaltigt hat, im Alkoholrausch umgebracht haben, indem sie ihm mit einem abgeschlagenen Bierflaschenhals die Kehle durchgeschnitten haben soll. Wegen dieser Tat ist sie letztlich “nur” wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, da das Landgericht -anders als die Staatsanwaltschaft- kein Mordmerkmal festgestellt hat. Weder war die Tat nämlich heimtückisch begangen, noch lagen niedrige Beweggründe vor. Ich frage mich schon, wie man auf niedrige Beweggründe überhaupt kommen kann, wenn man das Martyrium unterstellt, daß die Frau zuvor erlitten hat.

Neues von und zu Guttenberg

Man kann sich schon fragen, ob Guttenberg sich beraten lässt oder alles selbst entscheidet, was er so anrichtet. Weder ein Verteidigungsminister noch ein Strafverteidiger sollten sich nämlich in eigener Sache selbst verteidigen. Von Dahs, einem bekannten Strafrechtslehrer stammt der zutreffende Satz: “Wer sich als Anwalt in eigener Sache selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten.

Wo es am schönsten ist

Manchmal muss auch ich mal einsehen, dass es Ausnahmen von der Regel gibt:

Der Mandant entstammte dem Obdachlosenmillieu und war in einem einzigen Prozess mehr als ein Dutzend Straftaten angeklagt. Dabei waren diese Taten alle schemengleich: Er wurde -stets alkoholisiert- beim Ladendiebstahl (ausschließlich nur Kleinigkeiten – einmal war es ein Adventskranz) ertappt und pöbelte dann relativ ungeniert um sich, was auch die ihn dann stets verhaftende Polizei nicht aussparte. Unschöne Dinge folgten, in einem Fall erledigte er sein großes Geschäft aus Zeitgründen direkt nach der Verhaftung auf der Rückbank des Polizeiwagens.

Wellnesswochenende

Zur Zeit befinde ich mich in Innsbruck. Hier besuche ich über das Wochenende eine Fortbildungsveranstaltung zum Strafrecht. Eine recht außergewöhnliche Fortbildung, da das Recht sehr national bestimmt ist und hier in Innsbruck eine Gemeinschaftsveranstaltung von Verteidigern aus Österreich, der Schweiz und aus Deutschland organisiert wurde.

Von kurzen Prozessen und falschen Geständnissen

In einem Interview für den Blog Schalkefan.de habe ich Stellung genommen zu einem Vorfall während der Geschehnisse bei dem jüngsten Auswärtsspiel des FC Schalke 04 beim CF Valencia. Rund um dieses Spiel wurde laut -kurzen- Presseberichten drei Fans vorgeworfen, in der Innenstadt “randaliert” und Polizisten tätlich angegriffen zu haben. Die spanische Nachrichtenagentur EFE berichtet weiter, die drei Fans seien in einem Schnellverfahren bereits verurteilt worden, einer der drei sogar zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Die Urteile seien wohl akzepziert worden. In Internetforen war inzwischen zu lesen, die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden.

Dr. plag. zu Guttenberg

Das Wichtigste vorweg: Die Idee in der Überschrift stammt nicht von mir. Die habe ich geklaut. Die Fundstelle stammt aus Twitter.

Da ist man mal ein paar Tage im Ausland und schon steht des Bürgers Lieblingsminister unter bösem Beschuss. Zu Guttenberg wird vorgeworfen, Texte fremder Autoren in seiner Dissertation verwendet und dies nicht gekennzeichnet zu haben. Seine Verteidiger, vor allem CSU-Generalsekretär Dobrindt werfen den Guttenberg-Kritikern Erbsenzählerei vor.

Mein erstes Mal

Heute berichte ich von meinem ersten Mal. Von meiner ersten Verteidigung vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Wohlgemerkt in einer mündlichen Verhandlung. Strafsachen größeren Kalibers beginnen in der ersten Instanz vor dem Landgericht. Wird gegen die Urteile des Landgerichts Revision eingelegt, so landet diese beim BGH. Etwa 97% (geschätzt) werden davon im schriftlichen Verfahren entschieden, einige wenige werden mündlich in Karlsruhe (oder in Ausnahmefällen in Leipzig, wo einer von fünf Strafsenaten seinen Sitz hat) verhandelt.

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