Wenn von Streiks im öffentlichen Dienst die Rede ist, fällt mir immer wieder die Ausrede eines Richters ein, der einen Mandanten ohne Haftbefehl eingesperrt hat:
Gegen den (ausländischen) Mandanten wurde eine Anklage wegen einer relativen Kleinigkeit erhoben. Zur Hauptverhandlung erschien er gar nicht erst. Er war allerdings auch schon nicht mehr in Deutschland, sondern in sein Heimatland zurückgekehrt. Wenn jemand zu seiner eigenen Hauptverhandlung nicht erscheint, gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten:
1. Die Sache wird einfach auf ein neues Datum vertagt.
2. Man erlässt eine Strafe (einen sogenannten Strafbefehl), den der Angeklagte entweder akzeptieren kann oder innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegt, was zu einer neuen Verhandlung führt.