Die ganz kleine Chance

Seinerzeit im spektakulären OJ Simpson-Prozess gab es großes Unverständnis darüber, dass ein Gericht den Angeklagten in der Strafsache wegen Mordes freigesprochen hat und ein Zivilgericht aufgrund des selben Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis kam und ihn zu einer Schmerzensgeldzahlung an die Hinterbliebenen verurteilte. Es wurde heftig auf das amerikanische Rechtssystem geschimpft, wie so etwas möglich sein könne.

Ist hier aber ganz genau so. Jeder Richter muss sich ein eigenes Bild von dem Sachverhalt machen und darf nicht einfach von den Kollegen abschreiben.

Dennoch wird das manchmal nicht so genau genommen. Ein Mandant von mir wurde wegen einer Gewalttat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Vor dem Strafgericht. Ich habe ihn seinerzeit jedoch nicht verteidigt, er kam erst relativ spät in meine Obhut. Ich habe allerdings Zweifel, ob das Urteil so richtig war. “Urteilen” kann ich nur nach Bauchgefühl und das sagt mir, dass da möglicherweise doch eine Verwechslung vorliegen könnte. Wie dem aber auch sei, das Urteil aus dem Strafprozess ist zunächst mal rechtskräftig.

Nun verlangt das angebliche Opfer auch Schmerzensgeld. Vor dem Zivilgericht. Und das gibt mir die Gelegenheit, die Fehler aus dem ersten Prozess (wenn es denn ein Fehlurteil gewesen ist) aufzuzeigen. Wir führen also wieder eine Beweisaufnahme durch, diesmal also im Zivilprozess. Diese Zeugenvernehmungen werden zwar mit etwas veränderten Spielregeln durchgeführt, aber meine Hoffnung geht dahin, dass einige Zeugen etwas anders und wahrheitsgetreuer als im Vorprozess aussagen werden und das Gesamtbild ergibt, dass die Tat sich eben doch nicht so ereignet hat. Wenn das gelingt, dann ist die Tür offen für ein Wiederaufnahmeverfahren und am Ende könnte die Entlassung aus der Strafhaft stehen.

Das Szenario ist natürlich wenig wahrscheinlich, aber wir gehen es an. Es ist nahezu die letzte Chance für den Mandanten, seine Unschuld zu beweisen, was er ja in der Regel nicht muss. Jetzt, da er schon verurteilt ist, muss er gegen dieses Urteil ankämpfen und den Beweis der Unschuld führen. Dass das Gericht voreingenommen sein wird, ist leider genau so wahrscheinlich. Ein anderer Kollege des selben Gerichts hat schließlich schon einen Schuldspruch gefällt und diesen will man nicht bloß stellen. Außerdem steht in dem Urteil ja schon so viel geschrieben, dass man sich nicht die Arbeit machen muss, etwas neues zu schreiben. So gab es auch in der Zivilsache schon einen ersten Termin. Vor dem Termin drängte mich der Richter telefonisch, ich solle doch den Anspruch anerkennen, das sei besser für den Mandanten. Aha. Ich nahm natürlich nichts an, außer dem Angebot, bei dieser Vorgabe wohl ein konfrontatives Verfahren führen zu müssen. Dieser Richter wechselte dann aber die Abteilung und im Termin selbst war es dann eine Richterin, die der Auffassung war, eine Beweisaufnahme im folgenden Termin, der bislang noch nichtstattgefunden hat, durchführen zu müssen. Prozeßkostenhilfe lehnte sie jedoch ab, da es aus ihrer Sicht unwahrscheinlich sei, dass wir gewinnen. Nochmal: Sie will sich ein eigenes Bild machen, geht aber davon aus, dass wir verlieren. Soviel zur Unvoreingenommenheit mancher Richterinnen und Richter. Naja, gegen die abgelehnte Prozeßkostenhilfe habe ich mal Beschwerde eingelegt und warte darauf, was das Oberlandesgericht dazu sagt.

Denn sollte der Mandant wirklich unschuldig sein (was ich natürlich auch nicht weiß), dann könnte ich es nicht ertragen, dass er jetzt in Haft ist. Man muss einfach alles denkbare dafür, respektive dagegen, tun. Und so ein Zivilprozeß bietet dann eben durchaus die Chance eines guten Endes. Wenn es auch nur eine kleine Chance ist. In dem ebenso spektakulären Fall des Harry Wörz führte genau solch ein Zivilprozess schließlich dazu, dass ein elf Jahre(!!) lang unschuldig eingesperrter Mensch zum Glück wieder frei kam.

3 Kommentare

  1. lol, wie kommen Sie dazu, MEINEN Fall zu erzählen.

    “Ich habe mich auf die Zivilklage gefreut, wie ein kleines kind an Weihnachten” Natürlich habe ich auch in Richtung des Falles “Harry Wörz” gesehen. “Alles was ich brauchte, war die Ermittlungsakte (hatte ich) und
    den Tatortaugenschein. Das durfte natürlich nicht geschehen. Denn das Gericht wusste von Anfang an, dass die den FALSCHEN verurteilen.

    Ich war nie vorbestraft, wogegen der Frustschläger (heute) 27 Zähler auf dem Zentralregister stehen hat. Damals waren es 24 und zwei offene Verfahren, für die er damals schon in U-Haft war.

    ICH musste der Schuldige sein, denn es ist mir eine dauerhafte Erwerbsminderung aus den Übergriffen (3) des Frustschlägers geblieben und die Frage stellte sich (Opferentschädigungsgesetz), was der Schläger zum Tatzeitpunkt überhaupt noch in Freiheit zu suchen hatte. Er hatte in 2004, kurz nach seiner Entlassung wg. des Widerrufs einer vorzeitigen Haftentlassung aus einem früheren Strafurteil, bereits wieder zwei schwere Gewalttaten, in Ermittlung. Daraufhin schlägt mich (60 Kg) der Schläger (95 Kg) mittels dreier eigenständigen Übergriffen, innerhalb von 20 Std., erwerbsunfähig. Erst beim 4. Angriff habe ich mich instinktiv und reflexartig gewehrt. Der Schläger ist heute schon wieder mit einem Urteil von einem Jahr, wegen einer neuen Gewalttat – auf Bewährung – draußen.

    Interessant auch die Rubrik: Gutachten der Uni-Erlangen (aktuell). Das ist die mM nach SA von Bayern………..

  2. [...] er dann zu mir und wir versuchten es mit einem Wiederaufnahmeantrag. Wiederaufnahmen, darüber schrieb ich bereits, sind außerordentlich selten erfolgreich. Wenn rechtskräftige Urteile einmal in der Welt sind, [...]

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