Mythos Fluchtgefahr

Der in meiner inoffiziellen Statistik für die Begründung eines Haftbefehls am meisten genannte Grund ist der der “Fluchtgefahr”. Um in Untersuchungshaft genommen zu werden, bedarf es nicht nur des sogenannten dringenden Tatverdachts, sondern auch eines Haftgrunds. Die Kollegen Udo Vetter und Carsten Hoenig berichteten in den letzten Tagen in ihren Blogs über solche Fälle, die im Kanzleialltag nahezu täglich vorkommen.

Amtsgerichtlicher Jojo-Effekt

Auch kleine Sachen werden gerne häufig verhandelt. So auch der Fall eines Autoaufbruchs. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Autoradio aus einem PKW geklaut zu haben. Ein Zeuge hat den Täter in flagranti erwischt. Der Täter sah den Zeugen, entschuldigte sich (höflich, nicht wahr?) und rannte davon. Später wurde im Rahmen einer Fahndung der Mandant aufgegriffen, weil er ungefähr auf die Beschreibung passte.

Der Zeuge musste dann zur Polizei, wo man ihm ein Bild des Mandanten vorlegte. “Das ist er“, hiess es dort wohl und so kam es dann zur Anklage.

Wie pfändet man beim Staat?

Im Oktober und November des vergangenen Jahres verteidigte ich in einer kleinen Bußgeldsache beim Amtsgericht Wuppertal. Nach zwei Verhandlungstagen gibt es einen Freispruch.

Noch im November schreibe ich die Rechnung an den Staat und beantrage Kostenfestsetzung. Im Dezember legt die Staatsanwaltschaft “sofortige Beschwerde” dagegen ein, dass wir (trotz Freispruchs) die Kosten überhaupt ersetzt bekommen. Ich habe schon erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde (warum, würde hier zu weit führen), halte sie aber auch inhaltlich für plumpen Unsinn. So sieht es dann auch das Landgericht, die Mitte Januar entscheiden, dass die Staatsanwaltschaft irrt.

Daraufhin erhöhe ich meine Rechnung noch um die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Protokollberichtigung? Gibt’s nicht.

Im letzten Artikel schrieb ich über vorgefertigte Protokolle. Heute will ich auf Nachfrage mal exemplarisch darüber berichten, wie man mit einem solchen falschen Protokoll auf die Nase fallen kann.

Folgendes ist passiert:

Es wurde gegen zwei Angeklagte verhandelt. Mein Mandant bestritt eine Tatbeteiligung, der andere Angeklagte räumte die Tat ein. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme stellte der Staatsanwalt seine Anträge und forderte Bestrafungen für beide. Nun war ich an der Reihe und plädierte. Danach fragte der Richter meinen Mandanten, ob dieser noch etwas zu sagen habe. Er äußerte sich zu dieser Frage.

Die Seher von Bochum

Gleich mache ich eine kleine Verteidigung in Bochum. Nichts spektakuläres. Bei der Vorbereitung auf den Prozeß las ich die gesamte, von meinem Büro kopierte Akte und finde ein Hauptverhandlungsprotokoll. Gedanke 1: Ich wusste gar nicht, dass es in der Sache schonmal eine Verhandlung gab. Gedanke 2: Das ist ja schon das Protokoll von morgen.

Tatsächlich: Das vorbereitete Protokoll ist schon in der Akte. Die Verhandlung beginnt pünktlich um 10.10 Uhr. Der Richter xy ist anwesend, auch die Urkundsbeamtin und sogar die Angeklagte ist anwesend.

Nebenstrafen nicht vergessen

Am Ende eines Strafverfahrens steht in einigen Fällen nicht nur eine Strafe in Form einer Geld- oder Haftstrafe. Mit so einem Urteil können zusätzlich weitere Folgen verbunden sein. Im Prinzip eine Strafe neben der Strafe. “Nebenstrafe” ist formal ein unkorrekter Begriff, da das Strafgesetzbuch von Nebenstrafe nur bei einem Fahrverbot bis zu drei Monaten redet. Aber es kann auch drastischer kommen:

Klassiker, die man schon an der Uni beigebracht bekommt, kommen aus dem Beamtenrecht: Wird ein Beamter zu einer Strafe von mindestens einem Jahr, egal ob mit oder ohne Bewährung, verurteilt, dann ist er danach kein Beamter mehr. Automatisch. Da muss man halt als Verteidiger (und als Gericht!) dran denken.

Knastranking

In dieser Woche war ich neben allen anderen Terminen wieder einmal viel in den Knästen des Landes unterwegs. Genauer gesagt des Landes NRW. Es reicht ja schon als bloßer Besucher, der auch noch professionell in diesen Anstalten unterwegs ist, um danach genügend deprimiert zu sein. Interessant ist aber der Umstand, wie unterschiedlich jeder einzelne Knast doch ist. Sagen wir mal so: Müsste ich selber einfahren, dann hätte ich schon gewisse Wunschvorstellungen, wohin die Reise gehen soll. Das Spektrum ist schon sehr weitläufig – von den “Haftanstalten des offenen Vollzugs”, von denen es eine Reihe in Ostwestfalen gibt über mehr als hundert Jahre alte und sich in entsprechendem Zustand befindende Gebäude wie etwa in Bochum bis hin zu Massenunterkünften wie in Köln.

Blätternde Beamte

Manchmal versucht der Staat, Geld zu sparen. Und manchmal funktioniert das auch richtig gut. So auch bei den Pflichtverteidigergebühren:

Als Pflichtverteidiger bekommt man neben den eigentliche Gebühren auch ein paar Nebenkosten ersetzt, zum Beispiel die Fotokopierkosten. Kopiert werden muss immer, nämlich in der Regel die gesamte Ermittlungsakte. Man will ja auf dem selben Stand sein, wie die Gegner.

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