Neue Erkenntnisse der Berliner U-Bahn-Tat

Ob das auch in der Bild-Zeitung und den vergleichbaren Blättern steht, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind?

Man erinnert sich an den öffentlichen Aufschrei nach der Attacke in einer Berliner U-Bahn-Station. Zu sehen ist ein Jugendlicher, der einen Erwachsenen krankenhausreif geschlagen hat. Ohne Grund. Die Staatsanwaltschaft stellte flugs ein Video ins Netz, um angeblich gezielt nach dem Täter fahnden zu können.

Der Haftrichter sah keinen Grund für den Vollzug eines Haftbefehls und entließ den Jugendlichen bis zur Hauptverhandlung

Von Norwegen lernen

Für alle die, die wegen der Ereignisse in Norwegen nun meinen, das relativ liberale Strafjustizsystem Norwegens anprangern zu müssen, das keine lebenslänglichen Strafen kennt, bei dem das Pendant zur Sicherungsverwahrung und ewiger Inhaftierung in einem “psychiatrischen Krankenhaus” nahezu ausgeschlossen ist und in dem -vor allem- Häftlinge anscheinend und in deutlichem Gegensatz zu hiesigen Verhältnissen wirklich menschenwürdig und mit klarem Blick auf die Resozialisierung gefangen gehalten werden (ich weiß, es geht noch schlimmer, aber dass es noch schlimmer ist, ist kein Argument, sondern einfach schlimm), denen sei mitgeteilt, wozu dieses antiautoritäre Strafjustizsystem so hinführen kann:

Billige Fangfragen

Es steht Ihnen frei, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder zu schweigen. Wenn Sie sich zu den Vorwürfen nicht einlassen und stattdessen schweigen, dürfen und werden wir dies nicht zu Ihrem Nachteil verwenden. Haben Sie das verstanden?”

So die Ausführungen des Vorsitzenden einer Landgerichtskammer gestern in einem Termin.

Ja.”

So die Antwort des Mandanten.

Und? Wie wollen Sie’s halten?” – “Ich möchte mich zu den Vorwürfen nicht einlassen.”

Jetzt sollte eigentlich alles klar sein und das Gericht weiter in seinem Programm machen. Stattdessen die unerwartete Gegenfrage:

Warum denn nicht?”

Breiviks Anwalt

Die Ereignisse um das Massenverbrechen von Breivik in Norwegen finde ich prinzipiell aus psychologischer und soziologischer Sicht wesentlich interessanter als die juristische Perspektive. Und dennoch stößt mir seit dem Tag nach der Tat übel auf, wie sich der Verteidiger von Breivik, Geir Lippestad positioniert. Dabei scheine ich mit meiner Meinung auch nicht so alleine zu sein. Man kann ihn natürlich rein menschlich verstehen. Rein fachlich allerdings nicht. Ganz offenbar will er sich mit den Statements über seinen Mandanten von der Tat öffentlich distanzieren und nicht in einen Topf mit Breivik gesteckt werden. Das braucht es aber nicht. Jeder normal denkende Mensch sollte wissen, dass der Verteidiger eine solche Tat auch nicht ansatzweise gut heisst und sie selbstverständlich verabscheut. Der Verteidiger spricht offen darüber, dass er -als Pflichtverteidiger- zunächst mit seiner Familie und Freunden über den Fall gesprochen hat und sich letztlich “für die Demokratie” und somit dafür entschieden habe, die Verteidigung zu übernehmen. Die Entscheidung für die Demokratie ist natürlich löblich, aber bei allem Verständnis dafür, dass mögliche pöbelnde Horden und Boulevardmedien den Verteidiger eines Beschuldigten, dem ein Jahrhundertverbrechen vorgeworfen wird, als Mittäter oder Beihelfer darstellen, kann es nicht sein, dass man öffentlich seinen Mandanten beziehungsweise das Mandat in Frage stellt. Man hat einfach die Klappe zu halten, es sei denn, man ist von dem Mandanten legitimiert, sich in der Öffentlichkeit zu äußern. Das wiederum kann ich mir bei dem Bild eines Täters, der so egomanisch veranlagt zu sein scheint, kaum vorstellen. Der will im Zweifel selber seine kruden christlichfundamentalistischen, rechtsradikalen Parolen unters Volk bringen. Also hat der Verteidiger zu schweigen und nicht den Mandanten öffentlich zu brandmarken. Das werden schon alle anderen übernehmen und mutmaßlich auch nicht zu unrecht. Der Verteidiger hingegen, gerade bei einem Isolationshäftling muss seinem Mandanten gegebüber loyal sein. Er ist der einzige Ansprechpartner. Auch wenn es mit der Loyalität schwer fällt. Oder er lässt das mit der Verteidigung. Aber auch dann mag man bitte schweigen.

ARTE hinter Gittern

Nicht Super RTL, nicht DMax und auch nicht Kabel 1 ist der beliebteste Sender hinter Gittern. Wie ich nun erfahren habe, ist ARTE der Sender der Wahl im Knast. Das mag auf den ersten Blick etwas überraschen, denn man mag ja in Haft abgeschieden sein, aber ein akademischer Elfenbeinturm ist es dort nun auch wieder nicht. Aber das ganze hat einen Grund, denn so sagt mir der Mandant: “Wenn wie gestern Abend wieder(!!) ein Porno auf Arte läuft, dann hört man alle rufen ‘Auf Arte läuft wieder ein Porno’ und dann ist es auf allen Trakten und Flügeln mucksmäuschenstill, bis der vorbei ist. Auch die Wärter sieht man dann nicht.”

Teures Flirtabenteuer

Wer sich in Gefahr begibt…

Dem späteren Opfer war langweilig. Sonntag Nachmittag, von der Familie gelangweilt greift er zur Flirthotline. Für 3,33€ oder so pro Minute bekommt er Telefonkontakt zu zwei -realen- Damen am Telefon. Die erzählen ihm das Blaue vom Himmel, so dass er erwartet, ihn könnte ein tabuloser Abend bei zwei alternativlosen Schönheiten die Langeweile restlos vertreiben. Ihm wird auch tatsächlich die Anschrift genannt und so begibt sich der Geschäftsmann in seinem 5er BMW vom Niederrhein in das ruhrpottigste Ruhrgebiet.

Strafgefangene verhaften. Macht Sinn.

Vor ein paar Monaten wurde der Mandant zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Inclusive U-Haft hat er davon noch nicht ganz ein Jahr abgesessen. Ihm wird nun vorgeworfen, die Zeit der Inhaftierung für neue Straftaten genutzt zu haben, indem er von innen andere draußen für ziemlich krumme Geschäfte gelenkt haben soll. So soll er ein eigenes kleines Büro mit einem illegalen Telefon in der Zelle geführt haben. So weit, so gut.

Man kommt ihm auf die Schliche, ermittelt (per Telefon- und Haftraumüberwachung – die JVA wußte Bescheid) und macht dann was? Genau, man erlässt einen Haftbefehl gegen ihn. Wegen Fluchtgefahr.

Humorlose Staatsanwaltschaft

Es ging um die Frage, wer der Fahrer eines unfallflüchtigen Fahrzeugs war. Zeugen haben den Fahrer davonlaufen sehen. Der Mandant sagte mir und auch der Polizei, er sei nicht gefahren, sondern sein Freund X.

Nun kennen ja alle das Problem der Wiedererkennung, wenn nur eine Person auf der Anklagebank sitzt. “Der wird dann schon der richtige sein”, so kann jedenfalls mancher Zeuge denken. Und so schlug ich vor, dass wir uns unmittelbar vor der Hauptverhandlung alle brav nach hinten setzen: Angeklagter, alle Zeugen, der X, die Zuschauer und meine Wenigkeit. Dann sollten die Zeugen, die den Fahrer gesehen haben, sich aus dieser Gruppe den herauspicken, der es ihrer Wahrnehmung nach war. Bevor ich als erkennbarer Verteidiger mit geschulterter Robe mit dem angeklagten Mandanten spreche.

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