Humorlose Staatsanwaltschaft

Es ging um die Frage, wer der Fahrer eines unfallflüchtigen Fahrzeugs war. Zeugen haben den Fahrer davonlaufen sehen. Der Mandant sagte mir und auch der Polizei, er sei nicht gefahren, sondern sein Freund X.

Nun kennen ja alle das Problem der Wiedererkennung, wenn nur eine Person auf der Anklagebank sitzt. “Der wird dann schon der richtige sein”, so kann jedenfalls mancher Zeuge denken. Und so schlug ich vor, dass wir uns unmittelbar vor der Hauptverhandlung alle brav nach hinten setzen: Angeklagter, alle Zeugen, der X, die Zuschauer und meine Wenigkeit. Dann sollten die Zeugen, die den Fahrer gesehen haben, sich aus dieser Gruppe den herauspicken, der es ihrer Wahrnehmung nach war. Bevor ich als erkennbarer Verteidiger mit geschulterter Robe mit dem angeklagten Mandanten spreche.

So schlug ich es schriftlich vor. Die humorlose Stellungnahme der Staatsanwaltschaft: “Das ist nicht mit den Regeln der Strafprozeßordnung vereinbar. Wir sind dagegen!”

Schade. Hätte ein bißchen was von Barbara Salesch gehabt. Und spannend wäre es geworden, wenn die Zeugen übereinstimmend auf mich gezeigt hätten…

Das Verfahren hat sich dann kurz vor der Verhandlung doch noch anders erledigt, aber schade finde ich es schon, dass man zur Wahrheitsfindung nicht mal eine Wahlgegenüberstellung durchführen kann. Die StPO beschreibt ja schließlich nur das Procedere in der Verhandlung und schweigt dazu, was in den Minuten zuvor geschehen kann.

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7 comments


  1. Uwe

    Hmm… Wer weiß, wozu das gut war. Stell dir vor, die Zeugen hätten alle auf dich gezeigt und der Angeklagte hätte gesagt “Ja, jetzt kann ich dir auch nicht mehr helfen, Thomas!” ;-)

  2. Thn

    Super Idee! Und was den humorlosen, aber doch stets so sehr um die Wahrheitsfindung bemühten Staatsanwalt betrifft: honi soit qui mal y pense…

  3. Thomas Wings

    Wenn die auf mich gezeigt hätten, hätte ich dem Mandanten flugs die Verteidigung übertragen. Ist doch klar…

  4. Im Rahmen einer Verhandlung vor dem Schöffengericht wurde von einer Zeugin schon mal ein Schöffe als der Täter “mit der Waffe” identifiziert…

    :-)

  5. @ RA Frese:

    Und – war er’s? ;-)

  6. marc

    da es ganz offensichtlich der Wahrheitsfindung dient, sollte sich der nette Vertreter der Anklagebehörde zurückhalten; oder hatte er Angst als Fahrer identifiziert zu werden?! Jedenfalls steht ein solches Vorgehen m.E. keineswegs im Widerspruch zur StPO. Genausowenig wie die stets unterstellte Reihenfolge Ri-StA-RA…

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