Höchststrafe im Urlaub

Liebe Leute,

vielen, vielen, vielen Dank für das rege Interesse an diesem Blog. Es ist mir jedesmal eine Freude, wenn ich sehe, höre und lese, auf wie unerwartet viel Resonanz dieser Blog stößt.

Foto: Angie Muldowny

Es macht großen Spaß, hier meine Sicht der Dinge loszuwerden und bin immer wieder gespannt auf die positiven und negativen Kritiken zu meinen Sichtweisen.

Jetzt hat die Bloggerei aber erstmal Pause, denn meine Wenigkeit macht sich auf nach Großbritannien. Nein, nicht um die dortigen Krawalle aufzuarbeiten, sondern um die Seele baumeln zu lassen.

Bis die Tage…

 

Komisches Geständnis

Eine Mandantin wurde “aufgrund ihres vollumfänglichen Geständnisses” verurteilt. Und zwar wegen des vierzigfachen Erwerbs von Heroin. Sie hatte beim Amtsgericht keinen Anwalt und hat 9 Monate, zur Bewährung ausgesetzt, kassiert. Berufung hat sie selbst eingelegt, aber kurz vor der Berufungsverhandlung dann doch den Wunsch gehabt, nicht ohne Verteidiger in die Verhandlung zu gehen.

Sie sagte, das mit den 40 Mal sei nicht richtig. Zweimal sei allenfalls richtig.

Hochfrequente Strafbarkeit

Am vergangenen Wochenende kam es im Bundesligaspiel Hoffenheim gegen Dortmund zum Einsatz von Hochfrequenzschallgeräten. Den Hoffenheimern war es ein Dorn im Auge, dass die Dortmunder beleidigende Schlachtrufe gegen deren Mäzen Hopp absonderten. Diese Rufe und begleitenden Transparente waren schon in den letzten zwei Saisons jeweils ein großes Thema. Diesmal wollte man sich bei Hoffenheim wappnen und schlug zurück. Bei jedem neuen Gesang, der nicht ins Konzept passte, sollte das Hochfrequenzgerät angeschmissen worden sein. Ein guter Bericht zu den Vorkommnissen befindet sich in der Süddeutschen.

Ist das Handeln der Hoffenheimer nun strafbar?

Protokollführer

Letzten Freitag war ich beim Landgericht Bonn und traf dort auf einen überaus freundlichen Protokollführer. Er stellte sich bei mir sofort mit Namen vor und wies darauf hin, dass er heute der Protokollführer sei. Wir plauderten kurz über seine Heimatstadt und seine bevorstehende Pensionierung. Auch während der Verhandlung geizte er nicht mit Selbstbewußtsein, sondern wußte nahezu jede Bemerkung des Vorsitzenden -laut- zu kommentieren. Wenn es von der Richterbank hieß “…für das Protokoll…” wurde dies sofort mit einem lauten “Ja bitte?” quittiert und jeder Protokollsatz genüßlich wiederholt. Das war schon irgendwie eine Freude, weil er wirklich sympathisch und liebenswert wirkte – ich nehme an, jeder Bonner Kollege dürfte wissen, von wem ich spreche. Besonders lustig wurde es, als ausgerechnet eine weitere -inzwischen pensionierte- Protokollführerin im Prozeß als Zeugin aussagen musste – über ihre Eigenschaft als Protokollführerin.

Vertraulichkeit kennt keine Grenzen

Gegen einen Mandanten wird wegen einer (neuen) Straftat im Knast ermittelt. Es ging um eine Auseinandersetzung mit einem Mitgefangenen. Die Sache kommt auch zur Anklage – ich bin nun Verteidiger, bekomme die Ermittlungsakte und schicke dem Mandanten -wie üblich- eine komplette Kopie meiner Kopie.

Der Mandant bekommt nun genau deshalb plötzlich Ärger: Man droht ihm ein knastinternes Disziplinarverfahren an, weil er in seiner Zelle Unterlagen aufbewahrt, die datenschutzrechtliche Belange anderer verletzen würden. Genau genommen geht es um Blätter aus der Akte, aus denen genau hervorgeht, aus welchen delikaten Gründen der Kontrahent der Auseinandersetzung einsitzt. Das sei eine Verletzung des Datenschutzes und er, der Mandant, müsste sich dafür verantworten.

Der Ball rollt wieder – auch im Knast

Nicht nur die Bundesliga-Saison ging am Wochenende wieder los. Nein, auch im Knast rollt das runde Leder wieder.

Mir flog bei einem Besuch in der JVA Werl die durchaus lesenswerte Gefangenenzeitung “Hauspost” in die Hände. Mit solcher Lektüre kann man sich prima die Wartezeit bis zum Eintreffen des Mandanten verkürzen. Und mein Blick richtete sich -ganz in Vorfreude auf die Bundesliga-Saison- natürlich auf die Zusammenfassung des letzten knastinternen Fußballturniers. Hier eine kleine Auswahl der teilnehmenden Mannschaften:

  • Evil Boys
  • Old Gentlemen
  • Gang
  • Schoolmasters
  • Haus 2
  • Abteilung H3
  • All-In
  • B 3/4
  • Die üblichen Verdächtigen

Gäfgen

Im Prinzip ist in dem kurzen Text von Udo Vetter schon vieles gesagt. Natürlich ist das Urteil, wonach Gäfgen wegen der Androhung von Folter nun Schmerzensgeld vom Land Hessen erhält, vom Ergebnis her völlig in Ordnung und alles andere wäre des Rechtsstaats nicht würdig. Es kommt weder darauf an, dass Gäfgen vor der Folterandrohung tatsächlich ein schlimmes Verbrechen begangen hat, noch darauf, dass der Polizist für sich gesehen durchaus nachvollziehbare Motive gehabt haben mag. Für das eine ist Gäfgen nämlich bestraft worden, für das andere hat der Polizist in seinem Strafverfahren eine außerordentlich milde Bestrafung erfahren. Ein Rechtsstaat duldet schlicht keine Folter. Und das ist gut so.

Treue Stammkunden

Bonussysteme sind ja schwer angesagt. Lufthansa-Meilen, Rewe-Treuepunkte, Bundesbahn-Punkte, Hotelkettenpoints und so weiter.

Da drängt sich dem schließlich in der freien Wirtschaft ums ständige Fortkommen kämpfen müssenden Strafverteidiger doch förmlich auf, so etwas auch mal einzuführen. Eine Bonuscard mit Treuesystem. Allein wegen der Entwicklung der Werbebotschaften würde ich mich auf so etwas gerne einlassen:

“Nach nur fünf Strafverteidigungen eine gratis.”

“Für drei angeklagte Verbrechenstatbestände erledigen wir einen Vergehensvorwurf (auch eines Angehörigen) gratis.”

“Im September wieder unsere grossen Bußgeld-Wochen.”

“Schon ab zehn Verteidigungen gibt es die ‘frequent defendant’-Card mit inkludiertem Gebäck- und Kaffee-Angebot während der Sprechstunde.”

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