Bonussysteme sind ja schwer angesagt. Lufthansa-Meilen, Rewe-Treuepunkte, Bundesbahn-Punkte, Hotelkettenpoints und so weiter.
Da drängt sich dem schließlich in der freien Wirtschaft ums ständige Fortkommen kämpfen müssenden Strafverteidiger doch förmlich auf, so etwas auch mal einzuführen. Eine Bonuscard mit Treuesystem. Allein wegen der Entwicklung der Werbebotschaften würde ich mich auf so etwas gerne einlassen:
“Nach nur fünf Strafverteidigungen eine gratis.”
“Für drei angeklagte Verbrechenstatbestände erledigen wir einen Vergehensvorwurf (auch eines Angehörigen) gratis.”
“Im September wieder unsere grossen Bußgeld-Wochen.”
“Schon ab zehn Verteidigungen gibt es die ‘frequent defendant’-Card mit inkludiertem Gebäck- und Kaffee-Angebot während der Sprechstunde.”
“Nach nur 15 Verteidigungen qualifiziert man sich für die ‘platinum defendant’-Card mit Zugang zur Mobilfunknummer Ihres Lieblingsverteidigers.”
“Sammeln Sie Punkte mit jedem Falschparken oder jeder Beamtenbeleidigung.”
“Im neuen Umschluß-Tarif profitieren Sie von der Anwerbung Mitgefangener.”
Allein meine Standesvertretung hätte möglicherweise was dagegen. Deshalb lass ich das erstmal mit so einem tollen System.
Von der Justiz lernen, heisst siechen lernen.
Die machen das doch schon länger so.
Je öfter man kommt, desto länger wird der Aufenthalt.
Am Anfang erfolgt der Urlaubsabbruch bereits nach der Hälfte der gebuchten Zeit, aber schon die zweite -schönste Zeit des Lebens- dauert bereits 2/3 des avisierten Aufenthalts.
Ab dem dritten Aufenthalt erhält man die Stammkunden-Karte, jetzt sind sogar gebuchte Ausflüge mit dem Justizia-Express möglich, auch sogenannte Survival-Erfahrungen, mehrtägige Busfahrten bei über 30°, ohne Klimaanlage, Getränke und Fenster sind buchbar.
Aber am liebsten sind denen die Dauergäste, die bekommen jetzt sogar eigene Anlagen mit nochmals deutlich erhöhtem Komfort.
Als man vor einer halben Dekade in einem Nachbarkanton die Strafrechtspflege auf NPM umzustellen begann, wurde man nach zu schnell fahren mit der Dienstleistung der Busse belohnt und gebeten, einen Fragebogen nach der Kundenzufriedenheit ausfüllen. Auf meinen marktgerechten Einwand, wenn sie keinen Mengenrabatt geben, fahre ich künftig regelkonform, war man dort konsequent nicht glücklich, sondern bedauerte, dass die hoheitlichen Aufgaben nicht vollständig verwettbewerbt werden können. So ist es wohl.