Gewissheit gegen Alibi

Einer Frau wurde beim Einkaufen die Brieftasche geklaut. Sie öffnet ihre Handtasche und lässt ihre Papiere mehr oder weniger achtlos links liegen. Das bringt den lauernden Dieb auf den Plan, der die Brieftasche sieht, sie ergreift und sich davon macht. So oder so ähnlich laufen tagtäglich massenhaft Diebstähle ab.

Fleisch- und Fahrraddiebstahl

Unbekannte brechen des Nachts in einen Schrebergarten ein. Geklaut werden unter anderem Getränke, einige Kilo gefrorenes Fleisch und ein Fahrrad. Von dem Täter oder den Tätern keine Spur.

Wochen später steht einer der Bestohlenen trinkend an einer Trinkhalle, als gerade sein Fahrrad vorbeifährt. Er erkennt es uns spricht den Fahrradfahrer an, der daraufhin flugs das Weite sucht, wohlgemerkt zu Fuß. Das Fahrrad hinterlässt er an der Trinkhalle. Im Prinzip eine win-win-Situation.

Lerneffekt

Nach der gewonnenen Verfassungsbeschwerde wurde in den Kommentaren und EMails zu diesem Blog die Frage aufgeworfen, ob das denn im Ergebnis etwas bringt; ob die “Fachgerichte” eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überhaupt jucken würde.

Ich denke, das wird es tun. Zumindest in diesem Einzelfall wird sich das konkrete Unrecht nicht mehr wiederholen. Man wird sich allenfalls fragen müssen, ob es durch eine andere Maßnahme “ausgeglichen” werden wird und ob man den Tenor der Entscheidung richtig versteht – nämlich das Anrecht des Verteidigers auf eine willkürfreie Entscheidung des Gerichts. Da habe ich tatsächlich auch so meine Zweifel.

Eigenwillige Zeitrechnung

Beim Mandanten steht morgens völlig unerwartet ein Häufchen Polizisten. Sie kommen aber nicht, um Freunde zu werden oder zu helfen, sondern um die Wohnung auf den Kopf zu stellen auf der Suche nach dem Computer des Mandanten. Den finden sie dann auch und nehmen ihn mit. Zu Beweiszwecken, wie es heisst. Letztlich auch eine Form des Staatstrojaners, aber ohne trojanisches Pferd, sondern mit plumper Gewalt. In dem entsprechenden Durchsuchungsbeschluss kann der Mandant schließlich den Grund nachlesen: Seine ehemalige Affäre wirft ihm vor, Nacktfotos ins Netz hochgeladen zu haben. Der Klassiker.

Bewusste Prozessverschleppung – durch das Gericht

Der Mandant sitzt seit etwa einem Jahr ein und hat mich in einem kleineren, neuen Verfahren gegen ihn beauftragt. Nichts wildes, es droht nur Geldstrafe (Einspruch gegen Strafbefehl). Da er aber in Strafhaft sitzt, müsste ich eigentlich zum Pflichtverteidiger beigeordnet werden, da die 3-Monats-Frist erreicht ist (§ 140 I Nr. 5 StPO). Wenn jemand drei Monate inhaftiert ist, hat er darauf Anspruch, dass er einen Pflichtverteidiger gestellt bekommt -weil es eben von drinnen recht schwierig ist, alles zu managen- und dieser Pflichtverteidiger soll nach dem Willen des Mandanten ich sein. Nun steht in der Vorschrift auch, dass die Beiordnung nicht erfolgt, wenn der Betroffene zwei Wochen vor der Hauptverhandlung wieder entlassen worden ist.

Triumph vor dem Verfassungsgericht im Vollmachtsstreit

Gute Nachrichten vom Bundesverfassungsgericht in der Post. Eine gewonnene Verfassungsbeschwerde. In eigener Sache.

Seit einigen Monaten schickt mir mein hiesiges Amtsgericht in Form der dortigen Jugendstrafabteilung keine Akten mehr. Jedenfalls dann nicht, wenn ich keine schriftliche Vollmacht vorlege. Wenn ich keine schriftliche Vollmacht vorlege, soll ich Akteneinsicht nur noch im Gericht bekommen, so der Vorsitzende Richter.

Was das eine mit dem anderen zu tun hat? Gar nichts. Denn, und das schreiben andere Kollegen und ich Gerichten und Staatsanwaltschaften nahezu täglich: Man braucht als Verteidiger keine schriftliche Vollmacht vorlegen, um ordentlich zu verteidigen. Warum? Weil es die Strafprozeßordnung (im Vergleich zu anderen Verfahrensordnungen) nicht verlangt.

Bloss gestellt – und Ärger geerntet

Ich hatte im Mai schon einmal darüber berichtet. In einem Verfahren beim Landgericht hat die Staatsanwältin den Angeklagten ganz offiziell danach gefragt, was es denn mit seiner Bestrafung von vor zehn Jahren auf sich habe. Das Problem dabei: Die durfte das nicht. Die Vorstrafe war längst aus dem Bundeszentralregister getilgt und der Mandant galt als nicht vorbestraft. Das Gericht durfte die Vorstrafe nicht berücksichtigen. Dumm nur, dass allein mit der Frage das Kind in den Brunnen gefallen war, denn die Schöffen werden diese Info nicht so ohne weiteres aus dem Kopf ausblenden. Es folgte ein Wortgefecht zwischen mir und der Staatsanwältin, für das wiederum die Vorsitzende Richterin kein Verständnis hätte. Sei doch nicht so schlimm, sie würde es nicht berücksichtigen. Trotzdem war ich geladen. So geladen, dass ich nach Rücknahme der Berufung (die allerdings auch andere Gründe hatte) die Dienstaufsichtsbeschwerde erhob. Zum einen wegen des Verhaltens der Staatsanwältin, zum anderen wegen der Frage, weshalb so olle Kamellen noch gespeichert sind und Staatsanwälte darauf Zugriff haben.

Am Borsigplatz

Am Rande von Vernehmungen, die durchaus mal länger andauern können, kommt man auch mal abseits des eigentlichen Themas mit den Vernehmungsbeamten ins Plaudern. Da ich ja von Natur aus neugierig bin, wollte ich von Leuten, die es wissen müssen, nämlich Ermittlern in der organisierten Kriminalität, schon häufiger mal wissen, wo denn so das Verbrechen sein größtes Unwesen treibt. Aufgrund mehrerer Befragungen kann ich nun für Nordrhein-Westfalen meine fast represäntative Studie verkünden, wonach die zumindest im Betäubungsmittelbusiness kriminellste Stadt Dortmund sein soll, gefolgt von Köln und Bonn. Bonn überrascht mich zwar etwas, aber weit vorne läge eben Dortmund. “Selbst die Holländer kommen zum Drogen kaufen nach Dortmund”, hieß es sogar leicht ironisch. Aber damit nicht genug Information: Wo geht es denn besonders heiß her? Angeblich rund um den Borsigplatz, heißt es. Das wäre die “erste Adresse” in der “ersten Stadt”, jedenfalls bezogen auf NRW.

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