Warten auf Godot

Heute blogge ich mal direkt aus dem Gerichtsaal. Es ist inzwischen 9.49 Uhr und um 8.30 Uhr sollte die Sitzung beginnen. Allein – der Staatsanwalt fehlt. Warum auch immer.
Verspätungen können immer passieren. Klar. Pikant ist aber, dass mein Mandant derweil unten in der Vorführzelle schmort, in der er sitzt, weil er zu seinem letzten Termin nicht kam. In diesen Fällen wird nicht lange gefackelt und entweder die polizeiliche Vorführung zum nächsten Termin oder gar -wie in diesem Fall- ein Haftbefehl erlassen. Dann wird man irgendwann aufgegriffen und wartet hinter Gittern auf den nächsten Termin (falls die Beschwerde gegen den Haftbefehl nicht erfolgreich ist).
Gegen ausbleibende Staatsanwälte kann man entsprechendes leider nicht beantragen. Und somit bleibt es wohl beim straflosen Zeitdiebstahl zu meinem Nachteil.

Frei erfundenes Protokoll

Da traue ich doch meinen Augen nicht: In einer kleinen Bußgeldsache, in der es um einen Abstandsverstoß ging, hat der Mandant auf meine Anweisung hin geschwiegen. Er hat den ganzen (kurzen) Prozeß nichts gesagt – ich habe statt seiner geredet und auf einige Problematiken hingewiesen. Er ist dann verurteilt worden und das, wie ich finde, überaus hart.

Nun bekomme ich das Urteil zugestellt und stelle mit Entsetzen fest, dass ich wohl bei einem anderen Prozeß war: Zeilenlang wird ausgeführt, was der Mandant alles gesagt haben soll. Wenn man das Urteil für bare Münze nimmt, hat er sich scheinbar den Mund fusselig geredet.

Ein Konjunkturpaket vom Staatsanwalt

Wenn das der Bund der Steuerzahler wüsste. Die Anklage lautete auf Betrug. Betrogen worden sei das angebliche Opfer um einen Euro. Diesen Euro habe er als Kaufpreis für ein ebay-Geschäft überwiesen, aber die Ware sei ausgeblieben. Der Staatsanwaltschaft reicht das als Erkenntnis und klagt an.

Ganz schön mutig. Denn das Risiko ist relativ groß, dass sich im Prozess etwas anderes herausstellt und erhebliche Kosten produziert werden, die der Staat dann letztlich selber zahlt. Und so war es dann auch: Dem Mandanten konnte -was zu erwarten war- nicht bewiesen werden, dass er den angeblich Geschädigten wirklich betrogen hat. Im Gegenteil sprach sogar viel dagegen, aber uns reicht ja, den vollen Beweis der Schuld zu erschüttern und das gelang im Ergebnis.

Richter Unentspannt

Die Hauptverhandlung war schon geprägt von heftigen Emotionsausbrüchen auf der Richterbank. Gegenüber den Zeugen wurden teilweise Dezibelzahlen angeschlagen, die den Arbeitsschutz hellhörig werden lassen müssen. Ich selber wurde zunächst nicht angeschrieen, stattdessen wurden bei meinen Statements, Befragungen und Anträgen gerne mal die Augen verdreht und vernehmbar laut durchgeatmet. Man würde bei solch einem Verhalten am liebsten den Ratschlag erteilen, sich doch zur eigenen Beruhigung ein anderes Tätigkeitsfeld auszusuchen. Im Grundbuchamt oder so.

Rosinenpickerei

Eine Kollegin hat mir ein Urteil rübergeschoben, um eine zweite Meinung für das Rechtsmittelverfahren zu bekommen. Es ging um einen Strafbefehl, gegen den der Mandant der Kollegin selber Einspruch eingelegt und sich vor dem Amtsgericht dann auch selber ohne professionellen Beistand verteidigt hat. Und die Sache ging massiv in die Hose.

Er wurde am Ende zu einer verdammt hohen Geldstrafe verurteilt. Während im Strafbefehl noch von einem Tagessatz von 30€ gesprochen wurde, hieß es im Urteil nun 160€. Also mehr als verfünffacht. Die Tagessatzanzahl blieb gleich.

Schmierentheater? Machtmißbrauch? Der Fall Beuth.

Heute wird vor einem Hamburger Amtsgericht gegen einen Kollegen, den Hamburger Strafverteidiger Andreas Beuth, verhandelt. Was ist passiert, dass die Staatsanwaltschaft ein Mit-Organ der Rechtspflege anklagt?

Um es vorweg zu nehmen: Nichts. Beuth wird nachgesagt, ein für die Gerichte unbequemer Strafverteidiger zu sein mit einer für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unbequemen Klientel, denn er verteidigt häufig die sogenannte “linke Szene” und steht damit in diesen Verfahren stets den VertreterInnen der sogenannten “Staatsschutzabteilung” der Staatsanwaltschaft gegenüber. Dabei handelt es sich um Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Delikte aus dem politischen motivierten Bereich schwerpunktmäßig bearbeiten.

Die Bild und die Motorradclubs

In der Bahn unterwegs sehe ich gerade die heutigen Schlagzeilen der Bild. Über einer sich räkelnden, unbekleideten jungen Frau echauffiert sich das Blatt über den neuesten Justiz-Skandal, nämlich den Freispruch durch den BGH für den Hells Angel, der auf einen SEK-Polizisten bei einer morgendlichen Hausdurchsuchung schoss, woraufhin der Polizist verstarb. In der Tat wundere ich mich auch über diesen Fall. Allerdings weniger über den Freispruch durch den BGH, sondern darüber, dass das Landgericht Koblenz als Vorinstanz den Sachverhalt offenbar sorgfältig aufgeklärt hat, sonst hätte es keine direkte Entscheidung, sondern eine Zurückverweisung nach Koblenz angeordnet, aber dennoch zu einem völlig falschen Ergebnis kam. Denn wenn die Dinge sich so abgespielt haben, wie es im Koblenzer Urteil steht, dann bleibt doch nichts anderes übrig als ein Freispruch. Böser Motorradfahrer hin, getöteter Polizist her. Aus Sicht des Angeklagten befand dieser sich in einer Situation höchster Lebensgefahr, er durfte die Waffe einsetzen, um sich aus seiner vermeintlichen Lebensgefahr zu retten. Aus seiner Sicht wäre er der Getötete gewesen, wenn er die Waffe nicht eingesetzt hätte. Und genau das ist ihm nicht zuzumuten gewesen – sich aus seiner Sicht in den kommenden Sekunden selbst erschießen zu lassen. Nun waren es keine schwer bewaffneten Bandidos, die vor der Tür standen, sondern nicht weniger schwer bewaffnete Polizisten. Aber auch das hat das Landgericht Koblenz bereits herausgearbeitet – es konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er davon hätte ausgehen müssen. Und daher verwundert es, dass nicht schon Koblenz den Freispruch ausgeurteilt hat, sondern lieber zu dem populistischen Urteil im Namen des Volkes gegriffen hat. Erfreulich, dass der BGH das nicht mitmacht.

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