In der Bahn unterwegs sehe ich gerade die heutigen Schlagzeilen der Bild. Über einer sich räkelnden, unbekleideten jungen Frau echauffiert sich das Blatt über den neuesten Justiz-Skandal, nämlich den Freispruch durch den BGH für den Hells Angel, der auf einen SEK-Polizisten bei einer morgendlichen Hausdurchsuchung schoss, woraufhin der Polizist verstarb. In der Tat wundere ich mich auch über diesen Fall. Allerdings weniger über den Freispruch durch den BGH, sondern darüber, dass das Landgericht Koblenz als Vorinstanz den Sachverhalt offenbar sorgfältig aufgeklärt hat, sonst hätte es keine direkte Entscheidung, sondern eine Zurückverweisung nach Koblenz angeordnet, aber dennoch zu einem völlig falschen Ergebnis kam. Denn wenn die Dinge sich so abgespielt haben, wie es im Koblenzer Urteil steht, dann bleibt doch nichts anderes übrig als ein Freispruch. Böser Motorradfahrer hin, getöteter Polizist her. Aus Sicht des Angeklagten befand dieser sich in einer Situation höchster Lebensgefahr, er durfte die Waffe einsetzen, um sich aus seiner vermeintlichen Lebensgefahr zu retten. Aus seiner Sicht wäre er der Getötete gewesen, wenn er die Waffe nicht eingesetzt hätte. Und genau das ist ihm nicht zuzumuten gewesen – sich aus seiner Sicht in den kommenden Sekunden selbst erschießen zu lassen. Nun waren es keine schwer bewaffneten Bandidos, die vor der Tür standen, sondern nicht weniger schwer bewaffnete Polizisten. Aber auch das hat das Landgericht Koblenz bereits herausgearbeitet – es konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er davon hätte ausgehen müssen. Und daher verwundert es, dass nicht schon Koblenz den Freispruch ausgeurteilt hat, sondern lieber zu dem populistischen Urteil im Namen des Volkes gegriffen hat. Erfreulich, dass der BGH das nicht mitmacht.
Aber das interessiert die sog. “Journalisten” der Bild-Zeitung sicherlich nicht. Dabei würde ich den aufklärerischen Blick lieber ins eigene Blatt richten und mal überprüfen, wieviele Etablissements, die in dem unanständigen Anzeigenteil in der Bild um männliche Kundschaft werben und an die Bild sicher nicht wenig Anzeigenentgelt zahlen, von den Motorradclubs “beschützt” oder betrieben werden. Nur mal so am Rande.
Ich halte sowohl das BGH-Urteil, als auch die Ansicht, der Rocker hätte einen kurzen Warnschuss abgeben können, für vertretbar. Es ist eine ziemliche Gratwanderung. Ich tendiere mehr zur BGH-Entscheidung, weil man an einen Menschen, der sich in Todesangst befindet und zur schnellen Reaktion genötigt sieht, nicht zu hohe Ansprüche an ein vorausschauendes Denken und Handeln stellen darf. Aber wie gesagt: man kann und darf es auch anders sehen.
Vor allem aber sind sowohl die “Bild” bzw. “Bild.de”-Schlagzeilen (“Polizisten-Killer”), als auch die Interviews mit dem Präsidenten der Polizeigewerkschaft (er sprach von “Rumballern” und auch sonst sehr undifferenziert) äußerst unsäglich und populistisch, mithin unerträglich.
Es gab schon wesentlich harmlosere Situationen, in denen es Polizisten waren, die einen Menschen irrtümlich erschossen und dafür dann auch freigesprochen wurden.
Unfassbar aber wahr: Es gibt doch noch Gerechtigkeit in der Bundesrepublik.
“Gerechtigkeit” wenn ein Polizist in Ausübung seiner Dienstpflicht von einem (vermutlich schwer kriminellen) Rocker erschossen wird??
Wieso hatt der gute Mann den Angst um sein Leben? Wahrscheinlich weil er genug illegales angestellt hat, dass ihm viele andere Schwerverbrecher an den Hals wollen…
Und wie stellen Sie sich die Polizeiarbeit in Zukunft vor? Soll das SEK Hausdurchsuchungen ab sofort 6 Wochen vorher schriftlich ankündigen??