Da traue ich doch meinen Augen nicht: In einer kleinen Bußgeldsache, in der es um einen Abstandsverstoß ging, hat der Mandant auf meine Anweisung hin geschwiegen. Er hat den ganzen (kurzen) Prozeß nichts gesagt – ich habe statt seiner geredet und auf einige Problematiken hingewiesen. Er ist dann verurteilt worden und das, wie ich finde, überaus hart.
Nun bekomme ich das Urteil zugestellt und stelle mit Entsetzen fest, dass ich wohl bei einem anderen Prozeß war: Zeilenlang wird ausgeführt, was der Mandant alles gesagt haben soll. Wenn man das Urteil für bare Münze nimmt, hat er sich scheinbar den Mund fusselig geredet.
Relativ empört fordere ich die Akte an, um mal einen Blick ins Protokoll zu werfen, damit der Fehler kassiert werden kann, aber auch da heisst es, der Mandant habe zur Sache ausgesagt.
Das ist jetzt wirklich ein Dilemma: Denn wenn im Urteil die Wahrheit stehen würde, könnte das Urteil keinen Bestand haben. Ohne Angaben des Mandanten (dazu, ob er überhaupt der Fahrer war) kann das Urteil nicht so begründet werden, dass es vor dem Oberlandesgericht hält. Nun steht aber das Gegenteil im Urteil drin – frei erfundene Angaben bzw. die, die ich gemacht habe, aber eben nicht der bewußt schweigende Mandant. Die Protokollführerin hat das ganze mit ihrer Unterschrift auch abgesegnet, auch wenn es neben der Unterschrift heißt “Protokoll fertiggestellt am x.y.zzzz (5 Wochen nach dem Termin)”.
Soll heißen: Das Gericht lügt ganz frech und erfindet einfach Angaben des Mandanten. Ich stehe jetzt dumm da und werde die Rechtsbeschwerde nur deshalb verlieren. Natürlich habe ich Protokollberichtigung beantragt, aber das man die eigene Lüge als Irrtum darstellen lässt, daran vermag ich nicht zu glauben. Im Gegenteil: Hinterher dreht man den Spieß um und bezeichnet mich der Lüge, weil einer Richterin das Lügen (oder auch der unbewußte Irrtum) fremd ist. Dann geht es mir wie dem Kollegen Stephan Lucas, dem das Revisionsgericht auch einen angeblichen falschen Revisionsvortrag vorwarf, nur weil die Ursprungsrichter etwas anderes behaupteten.
Alles in allem eine höchst unglückliche Konstellation, in der man nur verlieren kann.
In Zukunft nehme man einen Polizeibeamten als Zeugen mit.
Zeugen einer Gerichtsverhandlung sind typisch mehrere Personen von denen man außerdem annehmen muss, dass sie der Verhandlung konzentriert folgen. Was könnte da ein Beamter mehr oder weniger ausrichten?
Mit anderen Worten: Man ist als Bürger komplett ausgeliefert und hat keinerlei Möglichkeit sich gegen den Staat zu wehren. Er kann einfach irgendwas behaupten und einen deswegen verurteilen.
Da fühlt man sich gleich viel sicherer.
Vor ca. 5 Jahren habe ich in zwei zeitlich nacheinander terminierten Owi-Sachen vor dem AG W. verteidigt. In der ersten Sache für Mandant A habe ich in der Verhandlung – es war wirklich nichts zu reißen – den Einspruch zurückgenommen. In der zweiten Sache für Mandant B wurde nach § 47 II eingestellt. Ca. ein knappes Jahr später steht der Bußgeldbescheid gegen B in der Zwangsvollstreckung. Ich wende mich an die Vollstreckungsbehörde: “Was soll das? Das Verfahren ist eingestellt”. Die Vollstreckungsbehörde droht mir mit der Anwaltskammer wegen absichtlichen Falschvortrags und schickt mir das Protokoll in der Sache gegen B. Dort steht: “Der Einspruch wurde zurückgenommen”. Ich wende mich an das Gericht. Die Protokollantin aus den damaligen Sitzungen schreibt mir, es habe alles so seine Richtigkeit. Ich beantrage ggü. dem Gericht dann förmlich Protokollberichtung und schildere breit das Versehen des Gerichts. Nach einiger Zeit trudelt die dienstliche Stellungnahme der Richterin ein: “Ich erinnere mich aufgrund Zeitablaufs an die beiden geschilderten Verfahren und Hauptverhandlungen vom (Datum) kaum noch. Ich meine jedoch, dass die Schilderung des Verteidigers aus seiner anwaltlichen und eidesstattlichen Versicherung zutreffend ist”. Nur so und mit viel Glück konnte so dieser gerichtliche Fehler korrigiert werden.
Die Rechtsbeuger – bis in die unteren Dienstränge hemmungslos aktiv und von niemand zu bremsen. Bananenrepublik.
Und dann sollen wir Bürger noch Vertrauen in den Rechtsstaat haben? Und Vertrauen in Instrumentarien wie den Richtervorbehalt?
Ich denke, genau darauf will der Blogverfasser hinaus. Abschaffung der Justiz und Übertragung sämtlicher Staatsgewalt an die Polizei.
Rechtsstaat wird einfach überbewertet.
Wir haben doch die Aussage-Erpressung- vulgo Verständigung- im Prozeß. Reicht das nicht?
Undankbares Pack!
Und dann war da noch der Rechtsanwalt, der eine Rechtsmittelfrist verpennt hat und alsdann seine Anwaltsgehilfin zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung genötigt hat, wonach das alles ein schrecklicher Fehler der Anwaltsgehilfin war, aller noch so perfekten organisatorischen Vorkehrungen des Chefs zum Trotz (entsprechende Fälle können ca. 1x wöchentlich in der NJW nachgelesen werden …).
Nehmen Sie daraus irgendeine Lehre für die Zukunft mit…?
@ Jens: Die Fälle der gedungenen Sündenböcke, die im Fachjargon gerne “erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte, die aufgrund langjähriger Tätigkeit für Ihre Zuverlässigkeit bekannt ist”, genannt werden, gibt es in der Tat zuhauf. Sie schaffen es dem entsprechend oft auch in die NJW.
Aber was hat das mit einem unrichtigen öffentlichen Protokoll zu tun? Und warum schafft es das unrichtige öffentliche Protokoll nicht halb so oft in die NJW, obwohl es nach meiner Erfahrung mindestens genauso oft vorkommt?
Möglicherweise ist die Testgruppe nicht repräsentativ.
Möglicherweise sind auch die führenden Kommtentatoren und Peers keine repräsentative Auswahl aller Organ der Rechtsprechung.
Ist mir auch schon passiert.
Gibt es denn keinerlei Rechtsmittel gegen falsche Protokolle?
@ Miraculix: In diesem Falle § 339 StGB.
Ich soll also eine Richterin wegen Rechtsbeugung angreifen?
Das geht doch garantiert nach hinten los :(
Nach hinten vielleicht nicht, aber wohl ähnlich der Dienstaufsichtsbeschwerde: Formlos, fristlos, fruchtlos. :-(
villeicht bin ich zu staatshörig – ich arbeite IMMER nach Recht und Gesetz -mein oberstes Abwägungsinstrument ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – ehrlich – ich kann mir die genannten Entscheidungen einfach nicht vorstellen. Gehöre ich zu einer Art innerhalb der Exekutive, die es eigentlich nicht gibt??
Das denke ich nicht. Aber wenige schwarze Schafe fallen halt
in diesem sensiblen Bereich sehr stark auf.
Und dann ist da noch die Sache mit den Krähen und den Augen…
Sprich die Richterin doch einfach mal an auf Deinen Verdacht. Zunächst unter vier Augen. Die Entscheidung, was zu tun ist, wird nach diesem Gespräch einfacher werden.
Zum einen ist der Fall längst in der Berufung entschieden worden,
es ginge also nur noch um die Kosten in der 1. Instanz.
Zum anderen würde ich die gegnerische Partei damit erheblich
von Kosten entlasten – und daran habe ich eigentlich kein echtes
Interesse :)
Ausserdem wird die Richterin wohl kaum Ihren Fehler korrigieren,
selbst wenn ich Sie irgendwie erreichen würde.
Drängt irgendjemand schon darauf, Audio-Aufzeichnungen anzulegen oder das Aufzeichnen (bspw. durch den Verteidiger) zuzulassen? Die RAK?
Der BGH hat, wenn ich mich recht erinnere, geurteilt, dass es die richterliche Unabhängigkeit verletzt, wenn ein Richter ein elektronisches Aufzeichnungsgerät verwenden soll. Damals ging es allerdings darum, dass der Richter nicht auf den (laut Gerichtspräsident überlasteten) Protokollführer verzichten wollte.
[...] Ein frei erfundenes Protokoll – wirklich, oder Irrtum? [...]
Was kann man machen. Dem Mandaten den Mund zukleben lassen oder ins Protokll aufnehmen lassen, dass dieser schon wegen Zahnarztbesuchs keine Aussagen machen kann.
Ich schlage die berufliche Position eines Sekundanten vor. Eine vom RA fallweise beschäftigte Person mit Stenokenntnissen, die bei jeder Gerichtssitzung im Zuschauerraum sitzt und für den RA mitschreibt. Eine Art semi-exterritorialer Zeuge sozusagen.
Schafft den einen oder anderen Arbeitsplatz und deckt die Lügen der Obrigkeit auf.