Warten auf Godot

Heute blogge ich mal direkt aus dem Gerichtsaal. Es ist inzwischen 9.49 Uhr und um 8.30 Uhr sollte die Sitzung beginnen. Allein – der Staatsanwalt fehlt. Warum auch immer.
Verspätungen können immer passieren. Klar. Pikant ist aber, dass mein Mandant derweil unten in der Vorführzelle schmort, in der er sitzt, weil er zu seinem letzten Termin nicht kam. In diesen Fällen wird nicht lange gefackelt und entweder die polizeiliche Vorführung zum nächsten Termin oder gar -wie in diesem Fall- ein Haftbefehl erlassen. Dann wird man irgendwann aufgegriffen und wartet hinter Gittern auf den nächsten Termin (falls die Beschwerde gegen den Haftbefehl nicht erfolgreich ist).
Gegen ausbleibende Staatsanwälte kann man entsprechendes leider nicht beantragen. Und somit bleibt es wohl beim straflosen Zeitdiebstahl zu meinem Nachteil.

3 Kommentare

  1. Jörg sagt:

    Warten auf Godot ist ja eher minimalistisch angelegt – wie die Justizerwaltung im Allgemeinen auch ^^

  2. martin sagt:

    Quod licet accusatori, non licet rei.

    • reus in machinam sagt:

      Und ich dachte, in der Justiz gelte “reus est deus”, und nicht bloss wie in der Wirtschaft “der Kunde ist König”.

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