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Was der Anwalt nicht weiss…

By 20. Dezember 2011Allgemein

Der Mandant sitzt auf der Anklagebank. Angeklagt, weil er Bier getrunken hat. Zuhause. Mehr nicht

Angeklagt ist jetzt juristisch unsauber formuliert, aber der Rest stimmt. Der Mandant wurde dabei ertappt, dass er in seinem Garten eine Flasche Bier getrunken hat. Problem Nummer 1: Das Gartengrundstück grenzt direkt an eine Schule. Problem Nummer 2: In Gelsenkirchen gibt es eine Satzung, die es verbietet, in einem Umkreis von 20 Metern rund um Schulen Alkohol zu verzehren. Und deshalb wurde ein Bußgeldbescheid gegen den Mandanten erlassen, den wir angefochten haben.

Verteidigungsstrategie 1 war das Beharren darauf, dass die Satzung, so wie sie ist, doch etwas weit geht und das Eigentumsrecht des Mandanten arg einschränkt. Denn nach dem strengen Wortlaut dürfte er in seinem Garten nicht mal mehr Grillfeste feiern, bei denen Krombacher light ausgeschenkt wird. Die zweite Strategie zielte auf einen Verbotsirrtum, denn dem Mandanten war diese Regelung schlechthin unbekannt. Um dies zu untermauern verwies ich darauf, dass auch ich diese Regelung nicht kannte und sie in dieser Schärfe auch nicht erwartet hätte.

Die Richterin bot dann einen etwas ungewöhnlichen Deal an: Das Verfahren werde eingestellt und die Anwaltskosten des Mandanten übernimmt auch die Staatskasse, wenn sie wenigstens meine Aussage so protokollieren dürfte. Sie durfte und nun steht im Protokoll: „Der Verteidiger erklärt: ‚Mir war auch nicht bekannt, dass es so etwas verboten ist.

Jetzt weiss ich es also. Vermutlich weiss die Richterin, dass ich alle 14 Tage auf Schalke bin und somit im Geltungsbereich der Satzung. Und dass neben dem Stadion direkt eine Gesamtschule liegt. Hoffentlich weiter als 20 Meter entfernt, denn Ausreden hätte ich jetzt nicht mehr….