Die Ausbrecherhaftanstalt

Aus der JVA Bochum wird der dritte Fluchtversuch innerhalb kürzerer Zeit vermeldet. Was mich jetzt nicht sonderlich beunruhigt, es sei denn, es wäre ein früherer Mandant, der mir seinen Aufenthalt dort in die Schuhe schöbe. Wie dem auch sei – vor etlichen Jahren war ich mal in der JVA Bochum zum “Tag der offenen Tür”. Das ist jetzt mal kein Witz, die Veranstaltung hieß wirklich so (und wird von der hauseigenen PR-Abteilung mutmaßlich umbenannt werden). Damals hieß es sinngemäß von dem Leiter: Man könne und wolle keine einhundertprozentige Ausbruchssicherheit gewährleisten. Das würde nur dazu führen, dass die Inhaftierten keinen Ausweg mehr sehen und die Folge Suizide und Geiselnahmen sein könnten.

Allein, allein

Viele junge Kolleginnen und Kollegen starten in den Anwaltsberuf, indem sie sich nach bestandenem Examen ein Kanzleischild vor ihre Wohnung hängen und dann auf Kundschaft warten. Das hat neben anderem den Nachteil, sich wenig mit anderen KollegInnen, gleich ob erfahren oder auch Berufsanfänger, austauschen zu können. So können einige Dinge böse ins Auge gehen.

Unschuldsvermutung? Nie gehört…

Und wieder so ein Lehrstück über die Unschuldsvermutung:

Gegen den Mandanten wird -mehrere Jahre lang- wegen eines Gewaltdelikts ermittelt. Die Aktenlage ist nicht nur aus meiner Sicht nicht eindeutig. Im Anschluss an die polizeiliche Erstvernehmung des vermeintlichen Opfers äußert der Vernehmungsbeamte erhebliche Zweifel an dieser Schilderung. Diese Schilderung wird später allerdings durch einen Anwalt nachgebessert. Ganz erhebliche Zweifel bestehen zudem an der Schuldfähigkeit des geistig behinderten Beschuldigten. Hier werden etliche Gutachten in der Akte eingebracht, mal mit dem Ergebnis, dass Schuldfähigkeit vorliegt, mal, dass sie nicht vorliegt. Es ist also im wahrsten Sinne umstritten. Die eigentliche Tat bestreitet der Angeklagte.

Von Wulff und anderen Verdächtigen

Der Spruch von den Großen, die man laufen lässt und den Kleinen, die man hängt, der hat schon einen gewissen Bart. Ich weiß jetzt nicht aus eigener Anschauung, ob der Noch-Bundespräsident groß ist. Zumindest wirkt seine holde Gattin durchaus größer. Aber im Sinne dieser Volksweisheit ist er wohl ein Großer. Und das scheint er auch für die Staatsanwaltschaft zu sein, die diese Volksweisheit anscheinend tatsächlich anwendet.

Heroinlieferservice

Wie kommen die Drogen in den Knast? Eine immerwährende Frage, deren Beantwortung doch eigentlich so einfach ist: Natürlich durch die Personen, die von außen hereinkommen. Also durch Rechtsanwälte, Ärzte, Pfarrer, Polizisten, Bewährungshelfer, Staatsanwälte, Fremdfirmenarbeiter, Besucher und last, but not least durch das Bewachungspersonal. Durch die eine Gruppe mehr, durch die andere weniger. Im Prinzip weiß man das ja auch, allein, die Bekämpfung dieser Transfers ist relativ schwierig. Besucher kann man durchsuchen, Verteidiger manchmal auch. Polizisten und Staatsanwälte werden sich eher nicht durchsuchen lassen. Das Personal schon gar nicht.

Gewonnen und zerronnen

Wenn ein Prozeßergebnis gut aussieht, muss es noch lange nicht gut sein.

Diese Erfahrung musste nun ein Mandant von mir machen. Er war vorher in Händen eines durchaus populären Kollegen und ließ sich dort für viel Honorar gegen den Vorwurf eines Betruges und einer Unfallflucht verteidigen. Beide Dinge hatten nichts miteinander zu tun, wurden aber in einer Verhandlung erörtert. Bei dem Betrug sahen die Erfolgsaussichten eher vage aus, an der Unfallflucht war nichts dran. Der Richter hatte auch nicht übermäßig Lust auf die Verhandlung und so schlug er vor der Verhandlung einen Deal vor: Der Mandant solle doch die Unfallflucht einräumen, im Gegenzug wird das Betrugsverfahren eingestellt und wegen der Unfallflucht erfolgt eine Verurteilung zu einer “Verwarnung mit Strafvorbehalt”. Das ist quasi eine Geldstrafe zur Bewährung und die niedrigste Strafe, die das Strafgesetzbuch so vorsieht. Wenn man sich bewährt, also nichts innerhalb von zwei Jahren anstellt, muss man keine Strafe zahlen. Darauf schlug der damalige Verteidiger ein und der Deal war geschlossen.

Breivik: Neues Gutachten

Im Fall des norwegischen Massenmörders Breivik berichtet Spiegel Online heute, dass ein neues psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben werden soll. Zunächst waren zwei Gutachter zu dem Ergebnis gelangt, Breivik sei unzurechnungsfähig und psychisch krank. Mit Verlaub und aus der Ferne kann ich dieser Einschätzung angesichts der Taten und seines Pamphlets einiges abgewinnen.

Wollen wir uns dem ganzen aber mal rechtsstaatlich nähern: Da will ich nur hoffen, dass die vom Spiegel berichtete Motivation für das Gericht nicht stimmt. Denn die zuständige Richterin wird zitiert: Das neue Gutachten sei angesichts der weitverbreiteten Kritik an der ersten Untersuchung nötig. (Quelle: Spiegel Online)

Sicherheit vs. Öffentlichkeit

Nachdem gestern am Amtsgericht Dachau ein Staatsanwalt erschossen wurde, beginnt eine Diskussion um die Sicherheit in Gerichtsgebäuden. Diese Diskussion überrascht etwas, zumindest aus nordrhein-westfälischer Sicht. Denn in NRW gleichen die allermeisten Gerichtsgebäude schon lange dem Sicherheitstrakt eines Flughafens. Noch vor ein paar Wochen hatte ich einen Termin in Passau und wunderte mich, dass -ausgerechnet in Bayern- überhaupt keine Eingangskontrolle vorgenommen wurde. Man konnte das Gerichtsgebäude problemlos und ohne sich durchsuchen zu lassen betreten. Gleiches habe ich auch in anderen Bundesländern erlebt. In NRW und insbesondere in meinem OLG-Bezirk (Hamm) wurden Schleusensysteme bereits Ende der 1990er Jahre eingeführt, nachdem am Amtsgericht Essen ein Richter in seinem Büro von einem Mann, der er Jahre zuvor mal in einer völlig unbedeutenden Bußgeldsache verurteilt hatte, erschossen wurde. Im Prinzip seitdem ist das Betreten eines Gerichtsgebäudes „einfach mal so“ nicht mehr möglich. Zumindest muss man als Besucher Zeit und Geduld mitbringen.

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