Der Bundespräsident ist schon gut drauf dieser Tage. Etliche Jura-Examenskandidaten dürften sich in ihren mündlichen Prüfungen darauf einstellen, die Strafbarkeit des Bundespräsidenten (und dessen Verfolgbarkeit!) herunter rattern zu müssen. War bislang allein eine mögliche Vorteilsannahme (§ 331 StGB) in der Diskussion, kommt nun das nächste Verdachtsmoment auf den Tisch. Spiegel online und andere berichten über ein Telefonat von Wulff mit Kai Diekmann, dem Chefredakteur der Bild-Zeitung, in dem Wulff versucht haben soll, die Veröffentlichung von Details in der Bild zu verhindern. Dabei soll er auf der Mailbox (wie blöd von ihm) die Drohung mit einer Strafanzeige gegen Diekmann hinterlassen haben.
Wenn man mal in juristischen Entscheidungssammlung nach “Drohung mit Strafanzeige” sucht, findet man etliche Verfahren gegen Rechtsanwälte. Diesen wird Nötigung oder gar Erpressung vorgeworfen, wenn der jeweilige Gegner des Mandanten zur Zahlung aufgefordert werde und für den Fall der Nichtzahlung eine Strafanzeige oder ein Strafantrag in Aussicht gestellt werde. Relativ ähnlich verhält es sich in dem Fall von Wulff. Es könnte also eine versuchte Nötigung vorliegen.
Denn der Tatbestand -Drohung mit einem empfindlichen Übel- liegt ziemlich eindeutig vor. Wulff habe mit der Strafanzeige gedroht und das etwaige Strafverfahren aufgrund seiner Anzeige wäre ein empfindliches Übel. Übrigens auch dann, wenn man unterstellt, dass die Bild in ihren Recherchemethoden selber kein Kind von Traurigkeit ist und der Mut der Staatsanwaltschaft, gegen die Springer-Presse zu ermitteln, eher im unteren Bereich angesiedelt sein dürfte. Die entscheidende Frage ist aber, ob die Wulffsche Drohung auch rechtswidrig ist, also “die Drohung im Verhältnis zu dem angestrebten Zweck” verhältnismäßig ist. Die Frage kann man sicherlich mit jeweiligen Argumenten in beide Richtungen vertretbar beantworten und mich dünkt, welche Antwort die zuständige Staatsanwaltschaft wohl finden würde. Meine Antwort wäre eine andere: Ich meine, dass Verwerflichkeit, ergo Rechtswidrigkeit vorliegt, denn die Einleitung eines Strafverfahrens (wegen was überhaupt?) hätte mit der zulässigen Berichterstattung aus dem Leben einer massiv prominenten Person durchaus wenig zu tun, zumal die Fakten, über die berichtet wurden, Wulff wiederum in den Ruch eines Gesetzesverstoßes bringen. Hinzu kommt, dass der versuchte Eingriff in die Pressefreiheit durch Ausnutzung einer Machtposition als Bundespräsident dem ganzen einen weiteren unschönen Geschmack gibt. Insgesamt neige ich daher eher zu der Meinung, es würde eine versuchte, rechtswidrige Nötigung vorliegen – wenn es zutrifft, was die Medien heute so berichten.
Ein Verfahren dürfte es allerdings wohl kaum geben. Gegen Rechtsanwälte kann man Nötigungsverfahren gerade noch einleiten. Gegen Bundespräsidenten wird man solange Argumente suchen, die eine Verfahrenseinleitung verhindern.


Da muss man sich aber nicht wundern, warum in der Politik so wenig Interesse herrscht, den Informantenschutz von Journalisten zu stärken – sehr vorbildlich, Herr Erster Mann im Staate!
It’s Time to Go – Mr. Präsident!
Die persönliche Erklärung des Bundespräsidenten am 22. 12.11 zu der Kreditaffäre, in der sagte, dass für ihn die Pressefreiheit ein hohes Gut sei, muss man angesichts dieses drohenden Anrufs wohl als ironisch oder zumindest kalkuliert verstehen.
Interessanterweise ist der Bundestag für die Entscheidung zuständig: Art. 60 Abs. 4 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 GG.
Aktuell übrigens zu einem solchen Fall: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3a%20B%205.11
Also ich finden den Wulff prima. Endlich mal ein Präsident, der von morgens bis abends Anwälte beschäftigt. Und warum hab ich Dussel als Notar eigentlich den Präsentkorb der Maklerin abgelehnt, hm?
Diese ganze Geschichte ist eine einzige Schmutzkampagne gegen Wulff. Man fragt sich, was er der Presse getan hat, daß sie sich jetzt so vehement auf ihn stürzt. Durch Fakten ist das jedenfalls nicht zu rechtfertigen – da gäbe es deutlich mächtigere Kandidaten mit deutlich mehr Dreck am Stecken.
Der Bundespräsident ist bei uns doch eh nur ein Hampelmann. Aber die Journaille wird es schon noch schaffen, ihn aus dem Amt zu jagen. Wulff kassiert dann in Schimpf und Schande seine fette Pension, der Ärmste, und sein Nachfolger wird mit Sicherheit nicht weniger Dreck am Stecken haben. Und der Steuerzahler wird für die Musik zur Kasse gebeten.
Vielleicht schaffen es die Medien ja diesmal, ihren Kandidaten durchzudrücken – Gauck hat es ja damals nicht geschafft, trotz beispielloser Werbeoffensive.
Selbst die BILD muß zugeben, daß 73% der Deutschen einen Rücktritt nicht für notwendig halten. Trotzdem vermittelt man mit diesem medialen Dauerfeuer den Eindruck, der Bundespräsident habe keinen Rückhalt mehr. Das ist Kampagnen-Journalismus in Reinstkultur.
Was hat Wulff denn genau auf Diekmanns Anrufbeantworter gesprochen, und könnte man auch noch von “Nötigung” sprechen, wenn er zurecht Strafanzeige stellen könnte? Immerhin leben wir in einem Land, in dem ein Bundeskanzler die “Natur”farbe seines Haupthaars einklagen kann. Und, um mal einen Bericht über einen Bericht zu zitieren: “Offiziell äußerte sich der Springer-Verlag bisher nicht zu dem Vorgang.” Also wie üblich: Nichts als Gerüchte, und die Empörungsindustrie schreit “Pressefreiheit”.
Auf Medienberichte verlasse ich mich in dieser Frage aus offensichtlichen Gründen jedenfalls nicht, und ich würde mich hüten, aus dem Geschrei eine juristische Konsequenz abzuleiten. Solange Wulff nicht von einem Gericht verurteilt wird, bin ich auf seiner Seite.
Ich weiß nicht, wem ich weniger glaube: Der Presse oder einem Politiker.
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