Der Kugelwurf auf Dr.Markus Merk

Es geschah im Oktober in der Halbzeit des Spiels Schalke 04 – Kaiserslautern. Der Fernsehsender Sky hatte schon in der Woche zuvor ständig die Werbetrommel für seine samstägliche Diskussionsrunde gerührt, die stets das Abendspiel begleitet. Sky wusste schon im Vorfeld die Pikanterie zu betonen: Doktor Markus Merk, eine persona non grata auf Schalke, war seit Saisonbeginn Teil dieser Diskussionsrunde und begab sich nun erstmals seit seiner grauenvollen Fehlentscheidung zugunsten eines Münchener Vereins im Jahre 2001, der die damals verdiente Meisterschaft der glorreichen Schalker verhinderte, auf Schalker Boden. Seit damals pfiff er nie mehr ein Spiel mit Schalker Beteiligung. Aus Sicherheitsgründen. Für seine Gesundheit und die der Zuschauer (Blutdruck).

Fingerspitzengefühl gesucht

Eine Bußgeldsache aus dem Straßenverkehr und es geht vergleichsweise schon um etwas. Für gestern war der Termin anberaumt. Vorgestern werde ich vom Mandanten telefonisch darüber informiert, dass er soeben mit Verdacht auf einen Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert wurde und dort zunächst stationär verbleiben müsse. Das teile ich faxwendend dem Gericht mit mit der Bitte, den Termin doch kurzfristig aufzuheben. Kommt aber keine Aufhebung, also rufe ich kurz bevor ich mich auf die einstündige Fahrt zum Gericht begebe, beim Gericht an. Die Sekretärin ging telefonisch sofort in Verteidigungshaltung und sagte, mehr als das der Richterin vorlegen könne sie nicht und das habe sie sofort getan. Die Richterin interessierte das alles also gar nicht.

Bet and win – Wulff

Nach dem großen Erfolg des damaligen Blogbeitrags “Bet and win – Kachelmann” schreit alles nach einer Fortsetzung. Damals lehnte ich mich mit einer Prognose vom Ausgang des Kachelmann-Verfahrens weit aus dem Fenster und fiel aus dem selben, da ich mich mal ganz derbe verschätzt habe. Vom Gefühl her aber so ähnlich, wie wenn man beim Bundesligatipp gegen seinen eigenen Verein setzt und dieser dann doch gewinnt: Auf’m Platz ist eben am wichtigsten. Und über den Freispruch habe ich mich sehr gefreut, weil er das einzig rechtsstaatlich vertretbare Ergebnis war. Gerechnet habe ich damit dennoch nicht, worüber seinerzeit sogar die bedenkliche Boulevardpresse (mit einem Uralt-Foto von mir) berichtete. Naja.

Beratungshilferesistent

Ich möchte mal wissen, wer diese Schikaneverordnung ins Leben gerufen hat. Sozial schwache Menschen können bekanntlich Beratungshilfe in Anspruch nehmen. De facto kommen sie zum Anwalt, lassen sich beraten und weisen ihre Bedürftigkeit durch einen Bescheid über die Einkommensverhältnisse nach. Der Anwalt beantragt dann beim Amtsgericht die Beratungshilfe und wird von dort “bezahlt”.

Satte 30€ bekommt man für eine strafrechtliche Beratung, dazu nochmal 10€ vom zu Beratenden. Wahnsinn. Wenn man den Anspruch hat, ernsthaft zu beraten, dann ist das ein ganz, ganz dickes Minusgeschäft, denn Löhne, Miete, Papier etc bezahlt sich davon nicht. Aber ich will nicht meckern, Stichwort: Querfinanzierung.

Ich könnte. Wenn ich nur wollte.

Es liegt in der Natur des Menschen, sich gegen Vorwürfe zu wehren. Der professionelle Verteidiger wählt dabei häufig und aus Gründen die Variante des Schweigens. Das Schweigen gilt natürlich nicht für die Beratung in der Anwaltskanzlei – hier hört man dann manche merkwürdige Erklärung, die beweisen soll, dass der Tatvorwurf grundfalsch sei. Inoffizieller Spitzenreiter der besten Ausreden Erklärungen im Bereich von Körperverletzungsdelikten ist diese: “Ich habe nicht geschlagen. Wenn ich wirklich geschlagen hätte, dann wäre er/sie für Wochen im Krankenhaus verschwunden.” Uiuiui. Vorweg: Dieser Erklärungsansatz schafft es nicht vor den Richter, jedenfalls nicht wenn ich dabei bin und der Mandant auf mich hört. Ähnliche Muster finden sich aber auch bei anderen Delikten: “Ich klau doch nicht für 20€. Wenn ich sowas machen würde, dann aber richtig.” - oder: “Ich riskiere doch nicht für dieses (hier unflätige Beleidigung Ihrer Wahl einfügen) eine Gefängnisstrafe.

Am BGH geht’s rund

Die Strafabteilung des Bundesgerichtshofs könnte derzeit als Vorlage für Drehbuchautoren von billigen Soaps dienen. Die höchsten Richter verklagen einander, ein Präsident, der alles andere als eine stringente Personalpolitik fährt und schwer abzuschätzende Folgen für große Strafverfahren.

Was bisher geschah (in kurzen Worten – andere Jurablogs beschäftigten sich etwa hier und hier mit der Thematik):

Aufdringlicher Verteidiger

Den eigenen Ex-Mandanten zu verklagen ist immer wieder ärgerlich. Aber andererseits auch nicht besonders schwer.

So auch diesmal: Der Mandant wurde in einer Strafvollstreckungssache sauber verteidigt und hat sogar das bekommen, womit er ohne Verteidiger gescheitert war, nämlich eine vorzeitige Haftentlassung. So ohne weiteres war damit auch nicht zu rechnen. Die Sache wurde ebenso sauber vorbereitet – allein, die Bezahlung blieb aus.

Nach zig höflichen Schreiben musste dann das Mahnverfahren her halten. Zu meiner Überraschung legte er Widerspruch ein und so mussten wir vor das Zivilgericht. Zu meiner noch größeren Überraschung behauptete der Ex-Mandant auf einmal, er wollte gar nicht von mir verteidigt werden, stattdessen sei ich einfach so in den Knast vorbei gekommen und hätte mich ihm aufgedrängt. Und das ganze noch für umsonst, denn ich hätte sinngemäß versprochen, dafür kein Geld zu nehmen.

Das Fleisch ist schwach

Junkies verteidigt man in der Praxis relativ häufig. Solange die Krankheit “Suchtmittelabhängigkeit” nicht erfolgreich therapiert ist, kommt es fast schon naturgemäß häufig zu Fällen sogenannter Beschaffungskriminalität. Nun gibt das Gesetz im § 35 BtMG relativ großzügig die Möglichkeit, sich statt der Strafe therapieren zu lassen, indem unter gewissen Voraussetzungen die Therapiezeit auf die eigentlich zu verbüßende Haftzeit angerechnet und der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine grundsätzlich durchaus sinnvolle Lösung, sieht man mal von dramatischen Mittelkürzungen im Bereich der Drogenhilfe (zumindest in NRW) ab.

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