Den eigenen Ex-Mandanten zu verklagen ist immer wieder ärgerlich. Aber andererseits auch nicht besonders schwer.
So auch diesmal: Der Mandant wurde in einer Strafvollstreckungssache sauber verteidigt und hat sogar das bekommen, womit er ohne Verteidiger gescheitert war, nämlich eine vorzeitige Haftentlassung. So ohne weiteres war damit auch nicht zu rechnen. Die Sache wurde ebenso sauber vorbereitet – allein, die Bezahlung blieb aus.
Nach zig höflichen Schreiben musste dann das Mahnverfahren her halten. Zu meiner Überraschung legte er Widerspruch ein und so mussten wir vor das Zivilgericht. Zu meiner noch größeren Überraschung behauptete der Ex-Mandant auf einmal, er wollte gar nicht von mir verteidigt werden, stattdessen sei ich einfach so in den Knast vorbei gekommen und hätte mich ihm aufgedrängt. Und das ganze noch für umsonst, denn ich hätte sinngemäß versprochen, dafür kein Geld zu nehmen.
Zum Glück bewahre ich Mandantenbriefe auf und so konnte ich dem Zivilrichter die handschriftlichen Schriftstücke vorlegen, in denen ich regelrecht gedrängt wurde, das Mandant zu übernehmen und ihn in der Haft zu besuchen und in einem späteren Schreiben, dass wir uns auf Ratenzahlung verständigen könnten. Ärgerlich ist nur, dass ich davon nichts haben werde, denn es würde mich arg wundern, wenn der gute Herr auf das Urteil auch nur einen Cent zahlt. Aber mal gucken, vielleicht geht ja noch was mit dem Folterwerkzeug des falschen Vortrags vor dem Zivilgericht.
Und: Ja, man soll immer Vorschuss nehmen. Habe ich mich eben getäuscht. Passiert.


Puh. Ich war schon besorgt. Bis ich die letzten zwei Zeilen las.
Ich werde nie vergessen, wie ich vor Jahren (Jahrzehnten?) 400 km und zurück in eine U-haftanstalt fuhr und später nicht einen Cent erhielt. Das macht man einmal und nie wieder.
Und wie ist das dann, potentielle Mandanten, die nicht genug Barschaft für einen saftigen Vorschuss greifbar haben, werden dann nicht verteidigt?
Ich meine, wie funktioniert das dann?
Kann durchaus so kommen.
Der falsche Vortrag vor dem Zivilgericht stellt aber nur einen versuchten Betrug dar. Ursächlich für das Entstehen der ursprünglichen Honorarforderung ist er nicht geworden. Also dürfte es mit ausnahme der Prozesskosten aus dem Zivilverfahren nichts mit einer Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung werden.
Und eine Verknüpfung: Zahlen des Honorars, sonst Strafanzeige wegen versuchten Betruges ggf. in Kennntis der beschränkten Liquidität riecht sehr stark nach §§ 240 StGB (da Entstehung der Forderung und nachfolgende Straftat Prozessbetrug nur sehr lose zusammenhängen) und zivilrechtlich nach inkongruenter Deckung…
Wenigstens war die Klage erfolgreich, auch wenn es immer heißt: der Anwalt der sich selbst vertritt, hat einen Esel zum Mandanten ;)
Der versuchte Betrug erfolgte hat nichts mit der eigentlichen Zahlungspflicht zu tun, ganz klar. Aber manchmal (selten) erlebt man, dass diese Verfahren nach § 153a StPO eingestellt werden gegen die Auflage, den Ausgangsschaden wieder gut zu machen. Kann eine Lösung sein.
Mit einer Strafanzeige drohen tut man indes nicht. Man macht sie einfach oder auch nicht (tue mich immer schwer mit so etwas). Drohen mit sowas tut nur der Bundespräsident ;-)
> Mit einer Strafanzeige drohen tut man indes nicht.
Das hat sich (leider) noch nicht zu einigen Ihrer Kollegen herumgesprochen. Ich begleite nebenbei die juristischen Scharmützel eines Vereins, der Erwachsenenbildung betreibt. Es gibt da einen recht konstanten Bodensatz im einstelligen Promillebereich, der am Ende unzufrieden ist und sich, teils mit anwaltlicher Hilfe, die bezahlten Kosten wiederholen möchte. In gefühlt der Hälfte dieser Anwaltsbriefe wird im Falle der Nicht-Rückzahlung mit einer Betrugsanzeige oder zumindest dem Einschalten der Steuerfahndung gedroht. Nur: in mittlerweile neun Jahren ist niemals tatsächlich ein Strafantrag bzw. eine Strafanzeige gestellt worden, noch hat sich unser Finanzamt über den normalen Level hinaus für uns interessiert. Nur heiße Luft…
Ohne Schuss kein Jus… :-)
Fabian: genau so funktioniert das. Ich etwa erwarte, dass der Mandant bis zum nächsten Termin bei mir mindestens eine Rate auf den Vorschuss bezahlt, bis zum Gerichtstermin dann wenn irgend möglich den gesamten Vorschuss.
Alles in allem habe ich während der ersten 5 Jahre meiner Tätigkeit ca. 10.000 Euro abgeschrieben… und wertvolle Arbeitszeit verplempert. Dennoch arbeite ich auch pro bono – in einigen Mandaten, wenn ich es so will… von Anfang an eben.
Michael: Danke für die Auskunft. Ich kann schon gut verstehen, dass sich niemand gute Arbeit für Lau aus der Nase ziehen lassen möchte. Ich bin halt nicht vom Fach und kenne auch die üblichen Vorschuss-Höhen nicht, kenne aber viele Leute, die vermutlich Schwierigkeiten haben, sich eine größere (das geht schon bei dreistellig los) Summen von jetzt auf gleich aus den Rippen zu schneiden.
Ich entnehme der Antwort aber, dass das übliche Prozedere nicht ist, die Summe X quasi beim ersten Kontakt flüssig zu haben, sondern im Verlauf der Ereignisse ggf. gestückelt aufzutreiben. Soweit korrekt?
Man muss tatsächlich unterscheiden: Es gibt die Mandanten, die ich schon lange kenne, da nimmt man keinen Vorschuss. Dann gibt es die Fälle, die in gewisser Weise schwer oder rechtlich schwierig sind. Da kann man für den Mandanten einen Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger stellen, so dass der Mandant nichts zahlen braucht (leider sind die Gerichte hier eher restriktiv, aber wenn das nur möglich erscheint, wird der Antrag gestellt und zur Not auch durchzufechten versucht). In ernsten Sachen aber nie ein Problem. Problematischer sind eher die “kleinen” Sachen bei Mandanten, die man nicht kennt (oder denen man nicht vertraut – soll es auch geben). Da geht es fast nur mit dem Vorschuss. Und schließlich gibt es noch die Fälle, die so spannend und interessant sind, dass man sie auch so macht. Das sollte aber nach Möglichkeit die Ausnahme sein, denn die Mitarbeiterinnen die Miete u.a. finanziert sich nicht ohne weiteres.
Einzelfallabhängig…. bei langjährigen Mandanten sieht es anders aus als bei neuen, mir unbekannten Personen. Ich frage nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Aber regelmäßig genügt mir eine Ratenzahlung. Kommt dann die erste Rate nicht, lege ich nach vorheriger Ankündigung sofort das Mandat nieder.
Aber das macht sicher jeder Kollege anders.
“Und wie ist das dann, potentielle Mandanten, die nicht genug Barschaft für einen saftigen Vorschuss greifbar haben, werden dann nicht verteidigt?
Ich meine, wie funktioniert das dann?”
@ Fabian
Wer hungrig zum Bäcker kommt und nicht genug Barschaft für eine Bezahlung dabei hat, bleibt hungrig.
@RALupo: Schön zu sehen, dass manche Vorurteile eben doch in der Realität verankert sind. Hoffentlich beteiligen sie sich wenigstens nicht am moralisch hoch gegriffenen Reden vom Beitrag zu Rechtsstaat und Gerechtigkeit, wenn das in Ihrem Fall davon abhängt, ob jemand wohlhabend genug ist, spontan größere Summen aufzutreiben. So zu handeln ist sicher ihr gutes Recht, lässt sich aber schwer mit dem hehren Bild vereinbaren, was zumindest gelegentlich kommuniziert wird.
Noch etwas zum drüber nachdenken, auch was das (Selbst-)Bild angeht:
In Anbetracht der Schwere der potentiellen Folgen wäre wohl der Vergleich mit einem (Schwerst-)Kranken, der einen Arzt kontaktiert passender gewesen.
Der mit dem Schwerkranken vergleichbare Fall bekommt einen Pflichtverteidiger.
Ok, aber doch auch erst, nachdem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder? Bei der nötigen Ersthilfe im Notfall (Verhaftung, Durchsuchung etc.) wird man da wohl nicht sofort drauf zurückgreifen können, oder bin ich falsch informiert?
Nicht, dass ich falsch verstanden werde. Ich möchte gar nicht provozieren, sondern einfach einen unverbindlichen Einblick gewinnen. Bisher habe ich keine Erfahrungen aus erster Hand sammeln müssen, und mit etwas Glück bleibt das auch so.
Vielen Dank auf jeden Fall für die Antworten.
Wir leben glücklicherweise noch in einem Rechtsstaat, in dem man für Bagatellsachen nicht immer gleich einen Anwalt braucht. Es kann dann eben nur etwas länger dauern.
Der Vergleich von RALupo mit dem Bäcker könnte zutreffender nicht sein. Wir sind doch nicht die Wohlfahrt ;-)
Die Finanzierung der eigentlichen Verteidigung vor Gericht scheint ja zumindest lösbar.
Mich interessieren aber primär die Fälle, in denen jemand dringend auf sofortigen Beistand angewiesen ist.
Da finde ich die Antworten von Michael Selk und Thomas Wings ebenso erhellend wie zufriedenstellend.
Denn wenn ich mal eben so verhaftet werde oder die Polizei meine Wohnung durchsuchen will (soll ja auch schon unschuldigen passiert sein, ist auch mir schon um ein Haar passiert), handelt es sich zumindest aus meiner Sicht nicht um eine Bagatelle.
Dann habe ich auch nicht direkt Anspruch auf einen sofortigen Beistand durch einen Pflichtverteidiger, oder? Wie gesagt, ich bin Laie, die Frage ist also nicht rhetorischer Natur.
Sollte ich da Dinge unzulässigerweise miteinander vermischt oder verwechselt haben, tut es mir leid. Falls dem so ist, freue ich mich auf den bevorstehenden Erkenntnisgewinn.
Ich stehe unter dem Eindruck, dass zumindest in solchen Fällen die sofortige Einschaltung eines Verteidigers entscheidend sein kann.
Wenn der Vergleich tatsächlich so treffend ist, dann habe ich wohl einen grundfalschen Eindruck von der Wichtigkeit einer schnellen und kompetenten Verteidigung.
Zur Not kann ich ohne Essen ein paar Tage überleben. In einem rechtlichen oder medizinischen Notfall kann ich mir wohl nicht so lange Zeit lassen, oder? Mal ganz davon abgeshen, dass die Damen und Herren für ihre Dienste wohl mehr als einsfuffzich sehen wollen.
Der Vergleich ist also ebenso flapsig wie auf vielen Ebenen falsch. Er hinterlässt bestenfalls den Eindruck, dass es zumindest einige Verteidiger gibt, die jemanden mit wenig Geld, der eben gerade nicht den Vorschuss in der Tasche hat, mit wenig sachlichen Metaphern abblitzen lassen.
Zumindest aber nicht durch gebotene soziale Sensibilität glänzen.
Nebenbei leben auch Ärzte nicht von Almosen, viele “Backshop”-Betreiber bzw. deren Angestellte aber von Hungerlöhnen und winzigen Einkommen.
Bei einer Durchsuchung oder Festnahme brauchen sie nicht sofort einen Anwalt. Der lässt sich auch ganz in Ruhe in den Tagen danach organisieren.. Vorrausgesetzt sie schaffen es auch ohne Anwalt drei einfache Regeln zu beachten:
1.: Nichts unterschreiben
2.: Keine Aussage machen
3.: KEINE AUSSAGE MACHEN!
ps.: Das Layout ist im Arsch
Und was bekommt das Opfer?
Es bestätigt sich wieder Mal der Satz: Die schlimmsten Feinde des Anwalts sind seine Mandanten.
Für Anwälte sind Mandanten lediglich Objekte, wie für eine Nutte die Freier.
Arbeitet eine Anwalt mal kostenlos wegen dem Interesse an der Sache, dann sieht er materielle Vorteile für sich. Auf den Einfall, den Mandanten in einem solchen Fall zu entschädigen für dessen Arbeit und Aufwendungen kommt wohl kein Anwalt.
Ausnahmen bilden betrügerische Anwälte, die für echte bzw. vermeintliche Mandanten mit den s.g. Kostenfallen bzw. Abzocke wegen angeblichen und tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen etc. arbeiten. Da erhalten die Mandanten, die dem Anwalt das notwendige berechtigtes Interesse liefern, ihren Anteil vom durch Betrug ergatterten Geld.
Herr Schälike, damit ich Sie nicht falsch verstehe:
Sie finden, ein Anwalt, der einen Fall für den Mandanten unentgeltlich bearbeitet, sollte diesem noch eine Aufwandsentschädigung o.ä. zahlen? Weil der Anwalt dabei “materielle Vorteile” für sich sieht?
Darf ich fragen, wie Sie auf diese Idee kommen?
Erstens: daß ein Anwalt für seine Tätigkeit Geld sehen möchte, ist völlig normal – er lebt davon.
Zweitens: verzichtet ein Anwalt im Ausnahmefall auf dieses Entgelt, ist das erstmal für den Mandanten äußerst erfreulich – ich würde dem geschenkten Gaul da nicht ins Maul sehen wollen.
Drittens: daß ausgerechnet aus diesem Verzicht auf das dem Antwalt zustehende Entgelt nun die Verpflichtung erwachsen sollte, den Mandanten für dessen Einsatz zu entschädigen, bedarf der gesonderten Begründung Ihrerseits, denn: der Anwalt handelt in beiden Fällen aus materiellem Interesse, im ersten Falle der Entlohnung wegen, im zweiten Falle z.B. aus Interesse am Erkenntnisgewinn oder der Rufsteigerung. Dieser Logik zufolge müßte der Anwalt also immer dem Mandanten dessen Auslagen ersetzen.
Ich bedürfte da jetzt starker Argumente, um das nicht für unsinnig zu halten. Wenn der Mandant dem Anwalt hilft (mit welcher Tätigkeit auch immer), liegt das im ureigenen Interesse des Mandanten und ist keine “Dienstleistung”, die der Anwalt vergelten müßte.
Hat nix, aber beauftragt…Eingehungsbetrug? Schaut man nicht vorher mal nach, ob PKH in Frag kommt?
@Fabian F.
Meine nicht verwirklichten Forderungen gegen Mandanten betragen zur Zeit etwa 60.000,- Euro. Von den unzähligen Pro Bono Mandanten, die ich für “arme Schweine” bearbeitet habe ganz zu schweigen. Ich finde, ich war großzügig genug gegenüber jenen, die ja in den meisten Fällen wirklich etwas auf dem Kerbholz haben. Dankbarkeit erfährt man in diesem Job nur selten. Ich überlasse es jetzt den jungen Idealisten (ich war auch einmal einer), sich entsprechend zu engagieren. Oder um es mit Denny Crane auszudrücken:
Denny Crane: Denny Crane, wer hat mich gerufen und warum? Denny Crane!
Richter Harvey Cooper: Ah, Mr. Crane. Rufen Sie den Fall Jessel auf.
Protokollführerin: Dokument Nr. 166 253. Der Staat gegen Ronald Jessel.
Richter Cooper: Mr. Crane, Sie wurden als Pflichtverteidiger für einen mittellosen Angeklagten bestimmt. Danke für Ihr Kommen.
Denny Crane: Kann ich nicht tun, Richter.
Richter Cooper: Wie meinen Sie bitte?
Denny Crane: Mittellose sind arm. Ich hasse Arme. Die können nicht bezahlen.
Richter Cooper: Mr. Crane, das ist keine Bitte, sondern eine richterliche Anordnung. Auch Seniorpartner müssen ihren Bürgerpflichten nachkommen.
Denny Crane: Wenn’s `ne Hure ist schon, kann ich verteidigen.
Richter Cooper: Eine Mordsache. Da sitzt ihr Mandant.
Denny Crane: Die Verteidigung plädiert auf schuldig. Wir schließen uns dem Strafantrag des Staatsanwalts an. Denny Crane!
Richter Cooper: Kommen Sie sofort zurück oder ich verurteile sie zu einer Ordnungsstrafe.
Denny Crane: Was haben Sie gerade gesagt?
Richter Cooper: Sie werden mit dem Angeklagten reden, heute Nachmittag Ihren Eröffnungsantrag vorlegen und ihn angemessen verteidigen. Er ist angeklagt, ein 13-jähriges Mädchen getötet zu haben. Das Medieninteresse ist groß, also wird es seine Verteidigung auch sein. Gehen Sie!
Denny Crane (zu dem Angeklagten): Ich hoffe, Sie verrecken. Denny Crane.
@RA Meyroth
Das ist natürlich schade, dass Sie diese Forderungen nicht verwirklichen können.
Ich hatte bereits oben geschrieben, dass ich z.B. nicht erwarten würde, dass sie grundsätzlich pro bono arbeiten, wenn jemand nicht viel Geld hat. Ich habe auch mein Verständnis gegenüber einigen Antworten hier gezeigt, die ausgedrückt haben, dass sie bei verspieltem Vertrauen schnell und hart die Notbremse ziehen.
Wenn das aber dazu führt, dass Sie auch in Notfällen nur dann überhaupt einen Finger krumm machen, wenn der (wahrscheinlich nicht unwesentliche) Vorschuss auf dem Tisch liegt, führt das in der Konsequenz dazu, dass nur Menschen mit entsprechender Liquidität in den Genuss von ausreichend Rechtsbeistand kommen (können).
Ehrlich gesagt, möchte ich in so einer Gesellschaft eigentlich nicht leben.
Vor allem: wie finde ich das denn zuverlässig heraus, an wen ich mich wenden kann? Ich meine, gibt es eine Informationsquelle, welche Verteidiger Vorschüsse auf Raten mit einer nicht sofortigen Fälligkeit der ersten Rate akzeptieren? Wohl nicht, oder?
Wäre ich mittellos und morgen früh stünde die Polizei bei mir vor der Tür, würde mich einige dieser Statements hier schon verunsichern. Kann ich nur hoffen, dass mir sowas nie passiert (angesichts der Funkzellenauswertungen z.B. vielleicht etwas naiv), ich immer genug Bargeld habe, einen “Idealisten” erwische, oder doch irgendwas hier falsch verstanden habe.
Vielleicht sind die ganz Harten ja auch gar nicht so hart oder zahlreich, wie das hier durchscheint.
Ich verabschiede mich an dieser Stelle und wünsche allen einen schönen Abend.
Wer um sein Recht kämpft, und von sich aus klagt, sollte auch etwas Moneten haben, wenn er fremde Unterstützung erwartet und bestellt.
Von anderen zu verlangen, die Kastanien aus dem Feuer zu holen, ohne selbst dazu bereit zu sein, bekommt zu recht Probleme.
Wer provoziert, ohne entsprechende Moneten zu haben, darf sich nicht wundern, mehr bestraft zu werden als der, der sich mit Moneten absichert.
Das Problem bleiben die Unschuldigen, die in die Mühlen der Justiz, der Polizei etc. geraten. Die können von Glück reden, wenn sich Anwälte finden, sie kostenlos zu vertreten und ordentlich zu verteidigen. Kluge Leute sichern sich für solche Fälle vorab ab.
Am schlechtesten dran sind die armen Naiven, wenn es die mal erwischt. Anwälte und Richter ergötzen sich an denen, haben sich genug Argumente zurecht gelegt, um nicht im Alkohol zu ersaufen oder drogenabhängig zu werden.
Das mag jeder Kollege anders machen, aber im Notfall wird natürlich sofort geholfen und zwar ohne erst Geld aufzurufen. Wobei es sicher Kollegen gibt, die auch das erst ausnutzen, weil dann die Zahlungsbereitschaft am höchsten sein mag. So machen jedenfalls wir es nicht.
Allerdings behalte ich mir vor, selber zu entscheiden, ob es wirklich ein “Notfall” ist. Das mag arrogant klingen, aber ich wurde schon Samstags Abends zur besten Aktuelles-Sportstudio-Zeit von einem völlig aufgeregten Mandanten angerufen, der jetzt sofort meine Hilfe wollte, weil er vor 2(!) Wochen(!!) von irgendeiner Finanzermittlungsbehörde durchsucht wurde.
Die von Fabian geschilderten fiktiven Situationen sind natürlich echte Notfälle. Klar.
Beim Sportstudio? Da vervierfacht sich mein Stundensatz.
Nicht, dass ich bis jetzt mal in die Verlegenheit gekommen bin… aber ich stelle gerade fest, dass eine Rechtsschutzversicherung eigentlich genauso zum Standard gehören sollte wie ne private Haftpflichtversicherung.