Es liegt in der Natur des Menschen, sich gegen Vorwürfe zu wehren. Der professionelle Verteidiger wählt dabei häufig und aus Gründen die Variante des Schweigens. Das Schweigen gilt natürlich nicht für die Beratung in der Anwaltskanzlei – hier hört man dann manche merkwürdige Erklärung, die beweisen soll, dass der Tatvorwurf grundfalsch sei. Inoffizieller Spitzenreiter der besten Ausreden Erklärungen im Bereich von Körperverletzungsdelikten ist diese: “Ich habe nicht geschlagen. Wenn ich wirklich geschlagen hätte, dann wäre er/sie für Wochen im Krankenhaus verschwunden.” Uiuiui. Vorweg: Dieser Erklärungsansatz schafft es nicht vor den Richter, jedenfalls nicht wenn ich dabei bin und der Mandant auf mich hört. Ähnliche Muster finden sich aber auch bei anderen Delikten: “Ich klau doch nicht für 20€. Wenn ich sowas machen würde, dann aber richtig.” - oder: “Ich riskiere doch nicht für dieses (hier unflätige Beleidigung Ihrer Wahl einfügen) eine Gefängnisstrafe.”
Bis auf wenige Gerichte wissen aufgeklärte Menschen zwar, dass auch eine zur Verteidigung vorgebrachte Lüge nicht geeignet ist, die Schuld nachzuweisen, da natürlich jeder (auch jeder Unschuldige) bemüht ist, die Vorwürfe so weit wie nur möglich von sich zu weisen. Dabei muss auch manchmal eine frei erfundene Geschichte herhalten. Besonders viel Sinn macht dies allerdings nicht, denn mit der Darstellung, ein Supermann zu sein, der -wenn er nur wollte- alles kurz und klein hauen könnte und im Zweifel auch würde, gewinnt man nicht allzu viele Sympathiepunkte. Und die können ja letztlich entscheidend sein.
Und daher und nicht nur daher: Schweigen ist Gold.
Unvergessen der Beweisantrag eines Verteidigers während meines Referendariats: Medizinisches Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache, dass der Angeklagte nicht geschlagen habe, weil das Opfer sonst einen Kieferbruch erlitten hätte.
Man macht sich unter den Richtern keine Freunde mit sowas.
Wundervoll.
Schönes Gegenargument übrigens: der Knast wäre leer, wenn jeder Angeklagte Erfolg mit der Einlassung hätte: ich hätte (hier beliebige Straftat einsetzen) , da ich mich doch nicht freiwillig der Gefahr aussetzen würde, für soundsoviel Jahre (hier bitte den höchsten Strafrahmen der Norm einsetzen) hinter Gitter zu kommen.
Oder die klassische Einleitung des Plädoyers: “Hohes Gericht, der Angeklagte ist unschuldig, er hat’s mir selber gesagt.”