Wo ist der dringende Tatverdacht hin? (“Fall Lena”)

Ungern zitiere ich die Bildzeitung, aber ich tue es dennoch:

“Der Kindermörder von Emden (Niedersachsen) missbrauchte die kleine Lena († 11), tötete sie und ließ ihre Leiche in einer Blutlache im Parkhaus liegen. Die Polizei nahm einen Verdächtigen (17) fest. In Emden schlugen Trauer und Fassungslosigkeit schnell um – in blanke Wut! Kurz, nachdem die Ermittler den Jugendlichen verhaftet hatten, rotteten sich 50 Menschen vor dem Polizeirevier zusammen. Die Meute wollte das Gebäude stürmen – und den Verdächtigen lynchen!”

So heisst es auszugsweise in diesem Artikel.

Wie sieht ein Straftäter aus?

Was erlauben Verwaltungsgericht Koblenz? Stichprobenkontrollen aufgrund des Aussehens einer Person sollen PolizeibeamtInnen erlaubt sein. Geklagt hatte ein deutscher Staatsangehöriger, der in einem Zug auf seine Personalpapiere hin kontrolliert wurde. Die Beamten witterten ein “Einreise- / Aufenthaltsdelikt” und hielten den Kläger aufgrund seines Aussehens für verdächtig. Er ist nämlich schwarzer Hautfarbe. Das reichte den Beamten als Indiz.

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied zugunsten der Polizei (hier die Pressemitteilung). “Aus Gründen der Kapazität und Effizienz sei die Bundespolizei auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürften deren Beamte die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen” heisst es in dem Pressetext zur Entscheidung.

Verkalkuliert

Da sitze ich in einer Drogengeschichte und rechne mit einer Strafe für den Mandanten von etwa zwei bis drei Jahren. Amphetamin in deutlich nichtgeringer Menge. Ihm habe ich in den Vorgesprächen auch in etwa dieses Strafmaß angekündigt. Ein gutes Ergebnis für uns wäre es, wenn wir ungefähr bei zwei Jahren rauskommen würden, dann könnte er nämlich eine sechsmonatige Therapie abreißen und der Rest würde zur Bewährung ausgesetzt werden.

Also lasse ich mich für den Mandanten absprachegemäß geständig ein und verweise auf alles, was für ihn spricht. Auch absprachegemäß sagt der Mandant dann noch ein paar Takte, ich frage noch ergänzend weitere positive Dinge des Lebenswegs aus ihm heraus und das Gericht bittet um die Plädoyers.

Das Nachspiel gewinnt der Zeuge

Ist schon ein paar Tage her, da hatte ich einen recht merkwürdigen Prozess erlebt und über diesen hier gebloggt. Der Richter war überaus unentspannt und legte sich mit einigen der Zeugen, die allesamt aus der JVA vorgeführt wurden, an. Die Zeugen waren alle angenervt darüber, dass man sie aus der Haft zum Gericht transportiert und dort stundenlang in einem verkachelten und stinkenden Keller warten lässt. Der Richter zog es dann auch vor, statt die Sache noch durchzuziehen lieber rund anderthalb Stunden Mittag zu essen (oder sonstwas zu machen), um dann innerhalb weniger Minuten die restlichen Zeugen abzufertigen. Entsprechend genervt waren die Zeugen. Nicht nur die.

Ein Deal mit dem Referendar

Die Staatsanwaltschaft hat Personalprobleme. Deshalb und nicht nur zu Ausbildungszwecken übernehmen Referendarinnen und Referendare in kleineren Strafsachen vor dem Amtsgericht den Job der Staatsanwälte. Bei manchen Gerichten erlebt man, dass die Referendare von ihren Ausbildern begleitet, beaufsichtigt und unterstützt werden (dann nehme ich den Vorwurf der Personalknappheit zurück), oft kommt aber auch nur der Referendar. Auch ich machte seinerzeit diesen Job und zwar von Anfang an ohne Ausbilderin. Ab ins kalte Wasser. Ich berichtete schon.

OLG Hamm: Strafrichter müssen Sozialrecht büffeln

Immer wieder Ärger mit dem Arbeitsamt. Das gilt nicht nur für Leistungsempfänger, sondern neuerdings auch für den gemeinen Strafrichter. Zumindest dann, wenn er sich mal wieder mit dem sogenannten “Sozialbetrug” herumplagen muss.

In den Jobcentern dieser Republik läuft so einiges falsch. Das belegen die unfassbaren Fallzahlen von sozialgerichtlichen Verfahren. Führte die Sozialgerichtsbarkeit vor zehn Jahren noch geradezu ein Schattendasein, hat Schröders Agenda 2010 zumindest dieses Dasein beendet. Sozialgerichte werden mit Klagen überrant, einen Gutteil davon entscheiden die Richterinnen und Richter zuungunsten der Behörden, was nicht zuletzt auf die Arbeit überforderter SachbearbeiterInnen und einer ausufernden Komplexität der gesetzlichen Vorschriften zurückzuführen ist.

Wer hat an der Uhr gedreht?

Das hätte einigermaßen ins Auge gehen können. An jedem Tag der ritualisierte Blick in das Kalenderblatt des kommenden Tages und merken, welche Gerichtstermine wann wo sind. Dann am Abend noch ein Bestätigungsblick in die Akte und der nächste Tag kann kommen. Schließlich stehen die Termine zusätzlich noch im Computer, iPad und iPhone. Warum ich mir diesmal die Zeit eines Prozesses trotzdem falsch gemerkt habe – keine Ahnung. Jedenfalls dachte ich, der Termin fängt erst zwei Stunden später an als er wirklich anfing. Alle warten. Auf mich! Ausgerechnet auf den, der selber so ungern wartet. Natürlich ruft die Richterin an, ich bin aber nicht erreichbar. Und so erfahre ich erst auf dem Weg zum Gericht, dass das Verfahren eigentlich längst gefrühstückt sein müsste.

Pflichtverteidiger, Verfahren eingestellt und trotzdem Anwaltskosten zahlen?

Wird man einer Straftat bezichtigt und die möglichen Folgen dieses Strafverfahrens sind relativ schwer, dann hat man das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Schlaue Angeklagte suchen sich rechtzeitig selbst einen Anwalt aus, der dann beim Gericht seine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt. Nicht so schlaue Angeklagte machen gar nichts und bekommen dann einen vom Gericht ausgesucht. Nach welchen Motiven sich die Richterinnen und Richter sich ihre Gegenspieler aussuchen, ob nun nach Mitgliedschaft im selben Verein, nach der ähnlichen politischen Vorliebe, nach Sympathie oder nach Bereitschaft, sich unterzuordnen, das mag jeder für sich beantworten. Allen Fällen ist gleich: Der Staat übernimmt die Kosten für diesen Verteidiger (wobei die Kosten in der Regel nicht so hoch sind wie das, was ein Strafverteidiger üblicherweise verlangt).

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