Immer wieder Ärger mit dem Arbeitsamt. Das gilt nicht nur für Leistungsempfänger, sondern neuerdings auch für den gemeinen Strafrichter. Zumindest dann, wenn er sich mal wieder mit dem sogenannten “Sozialbetrug” herumplagen muss.
In den Jobcentern dieser Republik läuft so einiges falsch. Das belegen die unfassbaren Fallzahlen von sozialgerichtlichen Verfahren. Führte die Sozialgerichtsbarkeit vor zehn Jahren noch geradezu ein Schattendasein, hat Schröders Agenda 2010 zumindest dieses Dasein beendet. Sozialgerichte werden mit Klagen überrant, einen Gutteil davon entscheiden die Richterinnen und Richter zuungunsten der Behörden, was nicht zuletzt auf die Arbeit überforderter SachbearbeiterInnen und einer ausufernden Komplexität der gesetzlichen Vorschriften zurückzuführen ist.
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OLG Hamm: Strafrichter müssen Sozialrecht büffeln
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