Verkalkuliert

Da sitze ich in einer Drogengeschichte und rechne mit einer Strafe für den Mandanten von etwa zwei bis drei Jahren. Amphetamin in deutlich nichtgeringer Menge. Ihm habe ich in den Vorgesprächen auch in etwa dieses Strafmaß angekündigt. Ein gutes Ergebnis für uns wäre es, wenn wir ungefähr bei zwei Jahren rauskommen würden, dann könnte er nämlich eine sechsmonatige Therapie abreißen und der Rest würde zur Bewährung ausgesetzt werden.

Also lasse ich mich für den Mandanten absprachegemäß geständig ein und verweise auf alles, was für ihn spricht. Auch absprachegemäß sagt der Mandant dann noch ein paar Takte, ich frage noch ergänzend weitere positive Dinge des Lebenswegs aus ihm heraus und das Gericht bittet um die Plädoyers.

Der Staatsanwalt wiederholt meine Argumente, verweist noch auf die großen Mengen von den beschlagnahmten Drogen sowie die vielen Vorstrafen und beantragt zu meiner Überraschung eine Strafe von nur einem Jahr und drei Monaten. Zur Bewährung.  Sofort muss ich mein Konzept umwerfen und mir überlegen, wie ich das noch unterbieten könnte, schließlich war ich vorher auf einer ganz anderen Linie. Stelle also nochmal heraus, dass der Mandant eine arme Wurst ist etc pp, denke mir etwas zum “minderschweren Fall” aus, der eine Strafe auch unter einem Jahr machbar werden lässt und beantrage eine milde Bestrafung, aber bitte nicht mehr als die Mindeststrafe von einem Jahr. Schon aus Prinzip den Antrag unterboten.

Dem Mandanten flüstere ich dann noch ins Ohr, dass er trotzdem damit rechnen müsse, höher bestraft zu werden, da das Gericht auch mehr ausurteilen kann als die Staatsanwaltschaft beantragt. Noch ist der Drops mit der Bewährung nicht gelutscht.

Während ich noch erkläre, dass es schlimmer werden kann, kommen die Richter vom Schöffengericht schon wieder herein und verkünden das Urteil: “1 Jahr zur Bewährung”. Ein minderschwerer Fall sei es nicht, aber die Mindeststrafe reicht aus.

Ja gibt es denn sowas? Das Urteil wird auch noch rechtskräftig und der Mandant sofort aus der Haft entlassen (er saß seit dem Drogenfund in anderer Sache in Strafhaft und seit drei Tagen vor der Verhandlung in U-Haft (“Überhaft”)).

Krass verschätzt, würde ich mal sagen. Aber warum nicht mal so. Besser als andersrum…

6 Kommentare

  1. Thorsten sagt:

    Glückwunsch! Hoffentlich aber mit “Bewährungsauflage Therapie”!

    • Thomas Wings sagt:

      Natürlich nicht. Keine Auflage, nur einen Bewährungshelfer verordnet bekommen. Allerdings werde ich pflichtgemäß (und ernsthaft) zur freiwilligen Therapie raten.

  2. Schmunzelnd musste ich diesen Bericht in mich reinziehen. Jetzt habe ich noch die Kenntnis erhalten, daß oftmals die verbotenen Bewusstseinsaufheller derart gestreckt sind, daß 80 % der tatsächlich strafbaren Droge legale Stoffe wie Mehl oder Traubenzucker sind. Eine genaue chemische Untersuchung der “verbotenen” Substanzen ist also geboten.

  3. Glückwunsch! Hoffentlich dankt es der Mandant, zumindest damit, dass er sich bei seinen nächsten Delikten wieder von Dir verteidigen lässt ;-)

  4. Gerald sagt:

    “Aus Prinzip” die Staatsanwaltschaft zu unterbieten, mache ich nicht, wenn nach meiner Überzeugung eine höhere Strafe gerechtfertigt ist. Die Staatsanwaltschaft “überbieten” geht (leider) aus stilistischen Gründen nicht. Das könnte man dem Mandanten nicht erklären. In solchen seltenen Fällen überraschender Milde schließe ich mich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an oder stelle keinen konkreten Strafantrag.

    • ThorstenV sagt:

      Hr. Wings überlässt in dieser Hinsicht nichts dem Zufall. Er hat sich schon in eine früheren Beitrag hier ein Meinungsbild besorgt, wie man diesen Fall am Besten stilistisch meistert. Aber die Realität ist ja immer anders, als wir Bücherwürmer und Gerichtsstürmer uns das überhaupt vorstellen können.

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