Das hätte einigermaßen ins Auge gehen können. An jedem Tag der ritualisierte Blick in das Kalenderblatt des kommenden Tages und merken, welche Gerichtstermine wann wo sind. Dann am Abend noch ein Bestätigungsblick in die Akte und der nächste Tag kann kommen. Schließlich stehen die Termine zusätzlich noch im Computer, iPad und iPhone. Warum ich mir diesmal die Zeit eines Prozesses trotzdem falsch gemerkt habe – keine Ahnung. Jedenfalls dachte ich, der Termin fängt erst zwei Stunden später an als er wirklich anfing. Alle warten. Auf mich! Ausgerechnet auf den, der selber so ungern wartet. Natürlich ruft die Richterin an, ich bin aber nicht erreichbar. Und so erfahre ich erst auf dem Weg zum Gericht, dass das Verfahren eigentlich längst gefrühstückt sein müsste.
Anruf bei Gericht, versuchen zu erklären, dass ich mir anscheinend Zahlen im unteren zweistelligen Bereich nicht merken kann und hoffen. Dann der erlösende Rückruf – man wartet noch immer auf mich…
Wenigstens in der Verspätung war ich pünktlich und so konnte es dann auch losgehen. Die Verhandlung dauerte indes keine drei Minuten, weil das Verfahren sofort nach Anpiff eingestellt worden war. Und so konnte ich dank der freundlichen Richterin Ruhm, Ehre und Geld gegen den Preis einer ehrlich gemeinten Entschuldigung mitnehmen. Am Horizont zum Glück vorbeigezogen sind die dunklen Wolken des mich kündigenden Mandanten, des nicht verdienten Honorars und der Schadensersatzpflicht für nochmal anreisen müssende Zeugen.
Es hätt noch immer joot jejange (Artikel 3 des Kölschen Grundgesetzes). Ach nee, war ja in Düsseldorf.
darf ich mal fragen, wozu Sie Ihr Ipad verwenden?
Beruflich in erster Linie zum bequemen Lesen der Akten. Ich bin noch unschlüssig, ob es mit dem Laptop komfortabler ist oder mit dem iPad, tendiere inzwischen aber zum iPad, seit ich den GoodReader kenne. Und ansonsten nutze ich den zum Terminieren, zum Kommentare blättern und zum Internet lesen in langweiligen Verhandlungen.
Weniger Sorgen bei Vergeßlichkeit muss sich der Mitarbeiter der Armenverwaltung machen und zwar nicht nur, weil die Behörde für ihn einsteht. Nein, dort ist es so, dass der Bürger die Terminkalenderfunktion für das Amt zu übernehmen und es zu erinnern hat. Wenn man hingegen gegen ein Jobcenter, das einen Termin verschläft, einfach das vorgesehene Rechtsmittel der Untätigkeitsklage einreicht, ist dies mutwilllig LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2008 – L 8 B 426/08