Wie sieht ein Straftäter aus?

Was erlauben Verwaltungsgericht Koblenz? Stichprobenkontrollen aufgrund des Aussehens einer Person sollen PolizeibeamtInnen erlaubt sein. Geklagt hatte ein deutscher Staatsangehöriger, der in einem Zug auf seine Personalpapiere hin kontrolliert wurde. Die Beamten witterten ein “Einreise- / Aufenthaltsdelikt” und hielten den Kläger aufgrund seines Aussehens für verdächtig. Er ist nämlich schwarzer Hautfarbe. Das reichte den Beamten als Indiz.

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied zugunsten der Polizei (hier die Pressemitteilung). “Aus Gründen der Kapazität und Effizienz sei die Bundespolizei auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürften deren Beamte die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen” heisst es in dem Pressetext zur Entscheidung.

Aha.

Unterstellen wir einmal, das Gericht hat tatsächlich auch den Grundrechtsschutz der kontrollierten Person mit im Auge gehabt. Dann ist es eine aus meiner Sicht erstaunliche Güterabwägung, die die RichterInnen hier vorgenommen haben. Denn im Kern wird die rechtliche Frage zu beantworten sein, welches Interesse hier höher zu bewerten ist: Auf der einen Seite macht es aus Sicht der Polizei vielleicht Sinn, Personen aufgrund ihres Aussehens bestimmter Delikte zu verdächtigen. Sieht man mal davon ab, dass der Polizei dann die unverdächtig aussehenden Straftäter durch die Lappen gehen. Ist halt weniger Arbeit und mutmaßlich eine höhere Erfolgsquote. So macht die Arbeit mehr Spaß. Auf der anderen Seite ist das Recht derjenigen Bürger zu beachten, die nicht in ein bestimmtes nordisches Aussehensraster passen. Diese müssen sich im Sinne der Entscheidung des VG Koblenz auf regelmäßige polizeiliche Kontrollen einstellen. Damit sind sie im Sinne des Schutzbereichs des Art. 3 GG, also des Gleichheitsgrundsatzes verletzt. Es ist nun die Frage, ob diese Verletzung hinzunehmen oder unverhältnismäßig ist. Vermutlich werden die Richterinnen und Richter sich gedacht haben, dass eine Kontrolle nicht dramatisch ist. Man weist sich aus und gut ist. Erst recht, wenn “man nichts zu verbergen hat.” (O-Ton Stammtisch). Diese Richterinnen und Richter haben aber noch nicht am eigenen Leib erlebt, wie es ist, dauernd und andauernd nur aufgrund seines Äußeren verdächtigt und kontrolliert zu werden. Gerade, weil man nichts zu verbergen hat. Eine in der Regel öffentliche Bloßstellung in Zügen, in Flughäfen, bei Grenz- und Verkehrskontrollen. Ein ständiges staatliches Mißtrauen zu spüren, das durch diese Entscheidung jetzt sogar verbrieft ist. Die Entscheidung kann gut und gerne auch so gelesen werden, dass es schon richtig ist, diese ausländisch aussehenden Leute zu verdächtigen. Ein Schulterklopfen für eine nach plumpen Äußerlichkeiten, ja geradezu rassischen Motiven handelnde Polizei. Wenn man die angebliche Effizienz des polizeilichen Handelns höher bewerten will als das ständige Kontrolliertwerden wegen des staatlichen Mißtrauens aufgrund des Aussehens, dann sollen die RichterInnen dies so bewerten. Es zeigt jedenfalls deutlich ein bestimmtes Menschenbild (in einem rot-grün regierten Bundesland, aber ja, ja, ich weiß, die Justiz ist unabhängig). Und ich kann nur hoffen, dass der Kläger sich weiter gegen diese Entscheidung zur Wehr setzt. Es geht ja nicht darum, dass nicht mehr kontrolliert werden soll, sondern, dass billigend in Kauf genommene Diskriminierungen vermieden werden. Sollen doch alle kontrolliert werden.

Die tabak- und alkoholverkaufende Industrie hat das bereits erkannt. Ich weiß nicht mehr, in welchem Verkaufszweig das war, aber irgendwo heisst es sinngemäß, dass man auch im reifer aussehenden Alter auf den Ausweis kontrolliert werden kann, damit es für die, die deutlich volljährig sind, aber noch nicht so aussehen, nicht so unangenehm ist, weil alle einer bestimmten, weit ausgeweiteten Altersgruppe kontrolliert werden sollen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das nicht erkannt.

 

25 Kommentare

  1. Klaus sagt:

    Das mit den Ausweisen ist ein Gerücht. In den USA gibt es in einigen Staaten Vorschriften, dass in Clubs mit Alkoholausschank (vermutlich auch beim Tabakverkauf) alle Personen bis zu 30 Jahren nach dem Ausweis gefragt werden müssen. Wer das nicht macht, riskiert hohe Bußgelder. Das ist der einzige Grund für die harte Ausweiskontrolle.

    Was das Urteil angeht, frage ich mich, ob Empörung da wirklich angebracht ist. Diese Diskriminierung erfolgt ja nicht wahllos, sondern durch Polizeierfahrung und damit ist sie nicht willkürlich, sondern begründet. Ähnlich ist es ja bei Drogenkontrollen oder Alkoholkontrollen von Fahrern. Männer werden da einfacher häufiger rausgewunken als Frauen, Opas werden eher durchgelassen als junge Fahrer und bei LKW-Kontrollen reicht ein ausländisches Kennzeichen.

    • Das heißt als alte, weiße, deutsche Frau bietet es sich an Verbrechen zu begehen, weil die erfahrungsgemäß keine Verbrechen begehen und die Chancen kontrolliert zu werden äußerst gering sind?

      In diesem speziellen Fall geht es um Aufenthaltsdelikte. Davon ab, dass es sich dabei in meinen Augen ohnehin um eine mehr als zweifelhafte Rechtspraxis handelt; wie, lieber Klaus, bewertest du denn ständige Kontrollen deutscher Staatsbürger_innen mit “ausländischem” Aussehen auf Basis dieses Urteils?

      Du sagst die “Polizeierfahrung” würde gar automatisch die Möglichkeit der Willkür ausschließen, was ja nun tatsächlich und gerade in Bezug auf Rassismus und rassistisches Handeln hanebüchener Quark ist.

      Kien Nghi Ha: Mehrere Studien aus dem Bereich der Rechtsextremismus- und Wahlforschung haben darauf hingewiesen, dass gerade Polizisten und Beamte überdurchschnittlich stark rechtsextreme Parteien wählen und mit ihrer autoritären, rassistischen und extrem nationalistischen Ideologie sympathisieren. Allerdings sind Polizisten beruflich besonders belastet, da sie fragwürdige Gesetze etwa in Form von Kontrollen und Verhaftungen auf Basis von „racial profiling“ oder das menschenrechtlich bedenkliche Abschiebungssystem in die Praxis umsetzen und sich damit identifizieren müssen. Der Rassismus bei der Polizei darf nicht länger als persönliches Fehlverhalten oder bedauerliche Ausnahmen verharmlost oder verdrängt werden, sondern muss als institutionelles Problem ernst genommen werden. Aber der zuständige Bundesinnenminister ist allem Anschein nach vor allem um das öffentliche Ansehen der Sicherheitskräfte besorgt und übt sich in Schadensbegrenzung, wozu auch die Relativierung und Verharmlosung der Tragweite dieses Problems gehört.

      Quelle: MIGazin

    • Lars sagt:

      Das mit der begründeten Kontrolle ist ja so eine Sache. Wenn ich nur schwarze Mitbürger kontrolliere, habe ich am Jahresende in meiner Kriminalstatistik:
      Kriminelle weiße Bürger: 0
      Kriminelle schwarze Bürger: x

      Was ich dann wieder als Berechtigung für das nächste Jahr nehmen kann, nur schwarze Bürger zu kontrollieren. So kann man sich seine “kriminalistische Erfahrung” natürlich gut zusammenbasteln.

  2. Markus sagt:

    Ich glaube, der Grat zwischen “Erfahrung” und “Vorurteil” ist ein dünner. Statistische Erhebungen, ob die “Erfahrungen” so sind, gibt es – und da stellt man fest, dass Ausländer nicht häufig kriminell werden als deutsche Staatsbürger (zieht man die Verstöße gegen Gesetze ab, die sich z.B. auf Einwanderung etc. beziehen, die kann ein Deutscher ja nicht begehen).

    Aber: Bei der Diskussion um Kontrollen am Flughafen gehen alle davon aus, dass das israelische Modell (“Erfahrung der Beamten” – alle Palästinenser werden kontrolliert, nicht aber die Oma) in Deutschland grundgesetzwidrig wäre. Von daher hoffe ich auch, dass weiter geklagt wird.

    • Thomas Wings sagt:

      Das habe ich in Israel aber genau anders erlebt. Ja, da wird durchaus am Flughafen die Vernehmung des arabisch aussehenden Menschen strikt durchgeführt. Aber es gibt auch die Zufalls-Stichproben. Exakt die von Ihnen benannte unschuldig aussehende Oma wurde vor mir bestimmt 30 Minuten unfassbar eingehend durchsucht.

    • ThorstenV sagt:

      Verstöße gegen Gesetze, die ein Deutscher nicht begehen kann, aus der Statistik zu nehmen erscheint mir nicht überzeugend. Kann dann der Chemiefabrikant, der wegen Umweltverschmutzung belangt wird, nicht auch verlangen, dass das in einer Statistik “Wie kriminell sind Unternehmer?” nicht gezählt wird. Schließlich kann er glaubwürdig behaupten, dass ein gewöhnlicher Haushalt ja höchsten ein paar alte Farbbüchsen oder Altöl zum illegal Entsorgen hat, also bei weitem nicht in dieser Schwere tätig werden kann, wie er als Profi das tut?

  3. Markus sagt:

    Klar. Aber das ändert ja nichts am Prinzip, dass vorurteilserfahrungsgeleitete Untersuchungen in Deutschland als grundgesetzwidrig angesehen werden – das muss man jetzt nur noch am VG rausfinden.
    http://www.suite101.de/news/profiling-kontrollen-nach-herkunft-an-deutschen-flughaefen-a96016

  4. hiro sagt:

    Die Kritik an dem Urteil geht in die falsche Richtung. Da wurde ein ausländisch aussehender Mensch kontrolliert, weil man ein “Einreise-/Aufenthaltsdelikt” vermutet. Mit welchem Recht nehmen sich die Polizisten heraus, überhaupt irgendein Delikt zu vermuten? Hier geht es nicht um die Diskriminierungsfrage, sondern um die Abkehr von der Unschuldsvermutung. Den Fahrschein können sie meinetwegen kontrollieren in der Bahn, aber wenn der vorliegt, dann war’s das doch mit weiteren Kontrollen.

    Bezeichnend fand ich einen “Bericht” über irgendwelche Polizeikontrollen, in den ich kürzlich mal reingezappt habe. Da wurde ein Lieferwagen auf der Autobahn angehalten und der Fahrer mußte beweisen, daß seine Ladung nicht gestohlen war. Könnte ich jederzeit “beweisen”, daß das Notebook nicht gestohlen ist, das ich immer dabei habe? Das Telefon? Der Autoschlüssel? Meine Unterhose?

    Warum sollte die Polizei ohne weitere Indizien annehmen dürfen, der ihnen gegenüberstehende Bürger sei ein Verbrecher?

    Ob diese “Beweislastumkehr” im Moment primär nicht-Norddeutsche betrifft, ist mir an der Stelle egal: Auch wenn es so sein sollte, die Grundeinstelung wird mit Sicherheit nach Gusto auch auf alle anderen angewendet. Das macht mir Angst: Nicht die Diskriminierung, sondern der Geist der Verdächtigung, der die Sicherheitsbehörden zunehmend umweht.

  5. Peter sagt:

    sehe ich wie mein Vorredner. Solange bestimmte äußerliche Merkmale nun mal eine “Delikt-Klientel” charakterisieren (aufgrund der täglichen Erfahrung der Beamten), sollen sie diese auch statistisch häufiger kontrollieren.
    Sobald der “nordische” Typ für bestimmte Delikte auffälliger wird, darf das dann von mir aus auch gerne andersrum laufen.
    Vielleicht hilft es ja den Gutmenschen und Empörern, wenn die Polizisten zukünftig nach jedem kontrollierten Dunkelhäutigen sofort den nächstbesten Helhäutigen auch kontrollieren. Das könnte man dann als “Quoten-Arier-Kontrolle” bezeichnen … oder auch: egal wie dumm, Hauptsache politisch korrekt.

  6. Torsten sagt:

    In einer Zeugenvernehmung in einer Drogensache hat ein Polizeibeamter auf die Frage, weshalb er gerade das Auto des Angeklagten kontrolliert, ob es einen bestimmten Verdacht gegeben habe, geantwortet:

    “Nein, aber so ein Gefühl. Das lernt man einfach im Laufe der Jahre. Wenn beispielsweise ein junger Mann, der augenscheinlich nicht aus reichem Hause zu stammen scheint, in einem dicken Mercedes sitzt, winke ich ihn eher heraus, als einen Fahrer, bei dem das Gesamtbild stimmt. Und in der Mehrzahl der Fälle ist das Bauchgefühl richtig.”

    Die Auswahl des Kontrollierten erfolgt nach bestimmten Erfahrungswerten. Und Verstöße gegen das Ausländergesetz können nun einmal nur von Ausländern begangen werden. Daß heutzutage darunter auch viele Deutsche mit ausländischen Wurzeln zu leiden haben, ist kaum vermeidbar.

    Ich selbst habe einen jüdisch klingenden Nachnamen und trage gerne dunkle Anzüge mit dunklen Hüten. Wie oft ich schon – ohne erkennbare Relevanz -, auch in Behörden, gefragt wurde, ob ich Jude sei, kann ich nicht mehr zählen. Völlig verwirrt scheint das Gegenüber sodann, wenn ich zur Abgrenzung antworte: “Nein, Protetant.” Ich kann nur mutmaßen, daß viele die Antwort “Nein, Deutscher” erwarten. Ich erkundige mich schon gar nicht mehr nach dem Anlaß dieser Frage, denn das könnte allenfalls peinlich werden.

    • ThorstenV sagt:

      Wenn ich das Argument vom “Bauchgefühl” lese frag ich mich in guter wissenschaftlicher Tradition, fern von jeder Emotionalität des Themas: Warum testet dass nie jemand?

      Es müsste doch auch für die Polizei von großem Interesse sein, ob es diesen “blue sense” tatsächlich gibt, denn dann könnte man entsprechend besonders begabte Polizisten gezielt einsetzen.

      Und wenn es nicht nur ein Gefühl, sondern sogar benennbare Kriterien gibt, würde da nicht jeder einigermaßen organisierte Drogenring auf die Idee kommen, seine Kuriere so auszustatten, dass sie gerade nicht der Erwartung entsprechen. Darauf basierte doch schon das Geschäftsmodell von Jonathan Peachum.

  7. Jörg sagt:

    Gleichwohl sollte man nicht verschweigen, dass nach den polizeilichen Erkenntnissen die Nahverkehrszüge auf der Strecke, die der Kläger gefahren sein soll, für die unerlaubte Einreise und zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt. Wie einer der Vorredner gesagt hat, Ausländerdelikte können nunmal nur durch Ausländer begangen werden. Sicherlich ist es erstmal so, dass man angesichts dieser Entscheidung erstmal schlucken muss, am Ende ist sie jedoch gut abgewogen, weil man den Zugriff der Ermittlungsbehörden nicht gänzlich einschränken kann. Bei Alkoholfahrten und/oder Drogendelikten werden junge Erwachsene und Mittzwanziger kontrolliert, warum dann nicht bei Einreiseverstöße auch Mitbürger ausländischer Herkunft. Irgendwann wird auch das letzte bisschen political corectness einfach nur lächerlich.

    • Veritas sagt:

      Ach, sollen also farbige Deutsche diese Strecke vermeiden, weil sie fürchten müssen ansonsten belästigt und aufgehalten zu werden?

      • Jörg sagt:

        das ist inetwa so wie wenn ich – Jurastudent – nach einem Wochenende mit de Zug aus Amsterdam zurückkehre. Soll ich also die Strecke meiden, bloß weil ich ein Mittzwanziger bin, der aus den Niederlanden kommt??

  8. peter sagt:

    @Jörg: nein, nur dann wenn du nicht kontrolliert werden willst.
    Und für alle zum Nachdenken: ich hasse nichts mehr als Rassisten und Neger

    • Jörg sagt:

      WER will den gern von den Behörden kontrolliert werden? Selbst wenn er (Stammtischniveau) “nichts zu verheimlichen hat”. Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist IMMER unangenehm, lässt sich aber nunmal in einigen Fällen nicht vermeiden. Es ist hier eine Interessenabwägung vorzunehmen, wie war das nochmal?

      1. erforderlich?
      2. zumutbar?
      3. verhältnismäßig i.e.S.?

      Ich halte die Auffassung des Gerichts für gerechtfertigt.

    • Jörg sagt:

      Apropros, wenn dein Beitrag ironisch gemeint war, dann hab ich die Ironie nicht verstanden. Allein Neger (siehe auch Udo Vetter) ist ein unerträglicher Begriff, der im Wortschaft eines aufgeklärten Bürgers einfach nichts zu suchen hat.

      • bernd sagt:

        Ja ja, ist nur eine Frage der Zeit, dann ist auch “Autobahn” ein unerträglicher Begriff. Gender-Mainstream und Political Correctness ist die neue römische Dekadenz und wird den Niedergang unserer “Hochkultur” einleiten.
        Drucken Sie sich das aus und packen es weg. Und wenn sie es in 30 Jahren wieder lesen, dann werden Sie mir Recht geben.

        • Jörg sagt:

          oooch komm, legt mal ne andere platte auf. Wutbürger, was ^^
          Die gleichen Leute, die sonst in den Jurablogs die Polizei- resp. Faschistenstaat ausrufen, die haben jetzt plötzlich kein Problem damit Neger zu sagen. Das ist allerdings eine biegsame Doppelmoral, die ich leider niemals erreichen kann.

          Los jetzt aber schnell, ich denke ihr solltet euch aufmachen irgendwo gegen einen Bahnhof oder Flughafen zu demonstrieren.

      • bernd sagt:

        PS: Sie sind sicher so ein Anrufer

  9. Tourix sagt:

    Da ich früher Autos älteren Baujahres fuhr und auch ein eher dunkler Typ bin (aber echter Urdeutscher), wurde ich immer an den Grenzen kontrolliert. Das war auf Dauer echt nervtötend.
    Daher kann ich gut nachvollziehen, dass eine Person mit verdächtigem Aussehens irgendwann ziemlich genervt ist.

    Aber andererseits muss die Polizei doch die Möglichkeit haben Menschen zu kontrollieren.
    Es lässt sich somit einfach nicht vermeiden.

  10. Todd sagt:

    Interessant wie Sie, lieber Herr Wings, zunächst den Kontrollgrund nennen (Einreise-/Aufenthaltsdelikt), im Verlauf des Beitrags und in der Überschrift aber allgemein von Straftätern sprechen.

    In Blogs anderer Rechtsanwälte wurde da zwar mit gleichem Tenor aber weniger suggestiv berichtet.

  11. bernd sagt:

    Wutbürger? Mindestens! Eher Zornbürger. Ich brauche niemand, der mir sagt, welchen Wortschatz ich verwenden soll, an was ich glauben soll oder wen ich mögen soll (z.B. Migranten). Im Gegenzug schreibe ich niemanden anderem diese Dinge vor. Das nenn ich liberal. Für Sie ist das sicher rechtsradikal. So ist das halt mit der Relativitätstheorie auf der politischen Ebene.

    • Jörg sagt:

      Zitat Wikipedia: “Es wird seit Mitte der 1970er Jahre zunehmend als rassistisch und abwertend konnotiert beschrieben und von vielen der so Bezeichneten öffentlich abgelehnt. Vor dem Hintergrund dieser Bewusstseinsentwicklung gilt Neger zumindest seit einigen Jahrzehnten als Schimpfwort.”

  12. Sabine sagt:

    http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,822841,00.html

    Ich denke, das passt ganz gut zum Begriff “Erfahrung” ….

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