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Zur Strafe einen Aufsatz

By 23. April 2012Allgemein

Komme mir keiner mit „Kuscheljustiz“. Aber die Strafe, die wir uns jetzt vor einem Jugendgericht gefangen haben, war aus meiner Sicht schon eher außergewöhnlich. Ein junger (intelligenter) Mann war eines Ladendiebstahls angeklagt und dessen auch geständig. Auch gab es schon die ein oder andere Vorbelastung, allerdings auf ganz anderem Gebiet. Bislang gab es jedoch nicht -nicht aus meiner oder aus Sicht der Jugendgerichtshilfe- den Eindruck, dass der junge Mann in irgendeiner Form auf eine „kriminelle Karriere“ hin steuert. Warum, das will und möchte ich hier nicht ausführen (Schweigepflicht!). Letztlich haben alle einen guten Eindruck von ihm gehabt, allein die bisherigen Verfahren sprachen dagegen. Während es im Erwachsenenstrafrecht nur die Möglichkeiten gibt, jemanden zu einer Geldstrafe und Freiheitsstrafe zu verurteilen (wobei man bei den Bewährungsauflagen kreativ sein könnte), öffnet das Jugendstrafrecht alle Wege: Hier ist fast alles als Sanktion denkbar, was sinnvoll für den sogenannten „Erziehungszweck“ ist. Und so wurde nach einer entsprechenden Anregung der Jugendgerichtshilfe das Urteil gesprochen, dass der Mandant nun ein Referat schreiben muss über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Ladendiebstahls.

Ich find’s gut. Man weiss natürlich nicht, ob so ein Aufsatz in Guttenbergscher Manier einfach kopiert wird. Aber wenn in der Nachbesprechung ein Gedankenaustausch stattfindet, warum dann nicht mal ein solcher Gedankenaustausch als Strafe. Sinnvoller als Arreste ist so etwas allemal.