Neulich habe ich noch darüber berichtet, dass ein Jugendgericht für einen Diebstahl als Strafe das Schreiben eines Aufsatzes über die volkswirtschaftlichen Schäden von Diebstählen verhängt hat (auf Nachfrage: Der Aufsatz muss danach mit der Jugendgerichtshilfe besprochen werden, die dann wiederum dem Richter mitteilt, ob und dass alles in Ordnung ist). Milde. Aber sinnvoll.
Das Gegenteil bekomme ich nun von einem anderen Jugendgericht präsentiert. Dort war ein Jugendlicher ohne Verteidiger aufgetreten. Ihm wurde eine Beleidigung vorgeworfen. Diese will ich jetzt natürlich nicht wiedergeben, aber sie fällt aus meiner bescheidenen Erfahrung in die Kategorie “durchschnittlich / handelsüblich”. Also keine ganz schwache Beleidigung, aber auch kein schallendes Dauerfeuer aus Vulgarien. Der Junge -minderjährig- hatte noch nie mit dem Gericht zu tun. In der Verhandlung räumte er sogar ein, diese Worte gesprochen zu haben, er habe aber einen anderen gemeint.