Schnäppchenteppich

eBay-Fälle nerven. Sie sind zahlreich, meist geht es um nicht viel und sie blockieren Kapazitäten. Und trotzdem muss und wird natürlich jeder Fall ernst genommen.

Aber es gibt auch Ausnahmen: Da ersteigert der Mandant einen schicken Perserteppich zum Preis von 2.000€. Der Startpreis der Auktion lag bei preisgünstigen 1€. Nach der Auktion nimmt der Mandant Kontakt zum Verkäufer auf und bittet um Mitteilung der Zahlungsmodalitäten. Der Verkäufer, seines Zeichens promovierter Mediziner, denkt aber gar nicht daran, den Teppich an den Mandanten zu diesem Preis zu verkaufen, weil es ihm viel zu wenig ist. Dankenswerter Weise schreibt er das auch dem Mandanten und teilt es auch telefonisch mit: Nämlich, dass der wahre Wert des Teppichs bei mindestens 23.000€ liegen würde und er ihn just an wen anders zu diesem Preis verkauft habe. Der Teppich ist also weg.

Der Zeuge plädiert

Es hat im Rechtsstaat schon seinen guten Sinn, dass es die Staatsanwaltschaft ist, die die Anklage vertritt und nicht etwa das vermeintliche Opfer selbst. Denn als Opfer einer Straftat wünscht man, jedenfalls wenn man nicht die Kunst des Verzeihens stark verinnerlicht hat, dem Täter regelmäßig die Pest an den Hals. Kann ich teilweise nachvollziehen. Wenn mir ein ehemaliger Mandant in der Kanzlei das Telefon klaut, dann bin ich nicht nur vor den Kopf gestoßen, sondern denke mir aus, wie der gute Mann das dann zu sühnen habe. Und rege mich vielleicht sogar noch über seinen Verteidiger auf.

Eine Woche für eine Beleidigung

Neulich habe ich noch darüber berichtet, dass ein Jugendgericht für einen Diebstahl als Strafe das Schreiben eines Aufsatzes über die volkswirtschaftlichen Schäden von Diebstählen verhängt hat (auf Nachfrage: Der Aufsatz muss danach mit der Jugendgerichtshilfe besprochen werden, die dann wiederum dem Richter mitteilt, ob und dass alles in Ordnung ist). Milde. Aber sinnvoll.

Das Gegenteil bekomme ich nun von einem anderen Jugendgericht präsentiert. Dort war ein Jugendlicher ohne Verteidiger aufgetreten. Ihm wurde eine Beleidigung vorgeworfen. Diese will ich jetzt natürlich nicht wiedergeben, aber sie fällt aus meiner bescheidenen Erfahrung in die Kategorie “durchschnittlich / handelsüblich”. Also keine ganz schwache Beleidigung, aber auch kein schallendes Dauerfeuer aus Vulgarien. Der Junge -minderjährig- hatte noch nie mit dem Gericht zu tun. In der Verhandlung räumte er sogar ein, diese Worte gesprochen zu haben, er habe aber einen anderen gemeint.

Reden ist weniger als Silber

In 99,995% aller Fälle erkläre ich neuen Mandanten (die alten wissen es schon), dass sie sich zu einem Strafvorwurf bitte, bitte nicht äußern sollen. Also vor allem nicht gegenüber der Polizei. Gegenüber dem eigenen Anwalt darf man sich natürlich äußern. Viele verstehen das – manche wundern sich. Weil sie ja unschuldig sind und da ja nichts passieren kann. Denkste. Ist schon viel drüber geschrieben und gebloggt worden, deshalb nur der lapidare Hinweis darauf: Was einmal gesagt oder nur falsch vom Polizisten aufgenommen oder interpretiert wurde, ist in der Welt und kann nicht rückgängig gemacht werden. Und Polizisten verstehen durchaus mal etwas anders, als man es gemeint hat – gerade dann, wenn sie den Mandanten für den Schuldigen halten.

Schiedsrichter

Naja, nicht zu einem Schiedsrichter, sondern zu einer Schiedsfrau musste ich gestern in einem Mini-Strafverfahren. Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind (in Strafsachen) dafür zuständig, bei kleineren Delikten, die von der Staatsanwaltschaft wegen ihrer Geringfügigkeit nicht angeklagt werden, die aber von dem angeblichen Opfer trotzdem und in Eigenregie durchgeführt werden wollen, zunächst zwischen den Parteien zu schlichten. Entscheiden dürfen sie nichts. Sondern nur einen Vergleich anstreben. Das ganze Spiel nennt sich dann “Privatklageverfahren” und kommt so selten vor, dass manchmal ein paar Jahre keine solcher Privatklagen bei Gericht eingehen.

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