Eine Woche für eine Beleidigung

Neulich habe ich noch darüber berichtet, dass ein Jugendgericht für einen Diebstahl als Strafe das Schreiben eines Aufsatzes über die volkswirtschaftlichen Schäden von Diebstählen verhängt hat (auf Nachfrage: Der Aufsatz muss danach mit der Jugendgerichtshilfe besprochen werden, die dann wiederum dem Richter mitteilt, ob und dass alles in Ordnung ist). Milde. Aber sinnvoll.

Das Gegenteil bekomme ich nun von einem anderen Jugendgericht präsentiert. Dort war ein Jugendlicher ohne Verteidiger aufgetreten. Ihm wurde eine Beleidigung vorgeworfen. Diese will ich jetzt natürlich nicht wiedergeben, aber sie fällt aus meiner bescheidenen Erfahrung in die Kategorie “durchschnittlich / handelsüblich”. Also keine ganz schwache Beleidigung, aber auch kein schallendes Dauerfeuer aus Vulgarien. Der Junge -minderjährig- hatte noch nie mit dem Gericht zu tun. In der Verhandlung räumte er sogar ein, diese Worte gesprochen zu haben, er habe aber einen anderen gemeint.

Und was macht das Gericht? Einen Aufsatz über die Folgen ehrverletzender Äußerungen schreiben lassen? Nein. Einen Entschuldigungsbrief schreiben lassen? Nein. Sozialstunden? Nein. Es setzte ein Urteil(!) zu einer Woche Dauerarrest. Hammer.

Zum Glück kam der Junge nun zu mir, so dass wir versuchen können, dieses Urteil aus der Welt zu schaffen. Begründet wurde es damit, dass eine Woche Arrest unter erzieherischen Gesichtspunkten hier sinnvoll sei. Die pädagogischen Kräfte in den Jugendarrestanstalten verfügten über derartig großartige Erfahrungen, so dass der Junge nach einer Woche Knast Jugendarrestanstalt sicherlich nie mehr bei rot über die Ampel gehen werde. Studien, die das Gegenteil behaupteten und nachwiesen, dass die Rückfallquote nach solchen Arrestaufenthalten so normal seien wie bei anderen Sanktionen (also Sozialstunden, Aufsatzschreiben etc), seien veraltet. Heutzutage seien die Arrestanstalten im Vergleich zu Mitte der 1990er Jahre pädagogische Zauberanstalten.

Unfassbar. Eine Woche Knast Haft Arrest für eine erste, nicht sonders schwere Beleidigung habe ich meines Erachtens nach noch nie erlebt. Es war auch nicht etwa so, dass der minderjährige Angeklagte im Gerichtssaal renitent wurde, was ich zunächst vermutete. Es ist stattdessen schlicht der Versuch einer radikalen Anwendung des vermeintlich magischen Warnschussarrestes.

Dass möglicherweise der gesamte Druck einer Gerichtsverhandlung, des vorhergehenden polizeilichen Ermittlungsverfahrens oder der Besuche der Jugendgerichtshilfe ausreichend Druck auf einen jugendlichen Angeklagten, der zum ersten Mal mit sowas konfrontiert ist, einen Jugendlichen durchaus beeindrucken können – keine Rede davon. Dass eine solche Strafe einen vielleicht trotz seiner “Tat” doch sensiblen jungen Mann destablilisieren und verunsichern können – kein Gedanke. Stattdessen probieren wir das Zaubermittel aus konservativ-autoritärer Feder doch einmal aus.

Ich wünsche mir viel Glück bei der Berufung oder Revision (mal gucken, was von beidem mehr Sinn macht).

 

9 Kommentare

  1. Hans Olo sagt:

    Vielleicht war es auch einfach nur ein Richter, der nach vielen vielen Jahren in der Jugendgerichtsbarkeit einfach den Eindruck gewonnen hat oder die Erfahrung gemacht hat, dass es mit einem “Du, du, du, das darfst du aber nicht nochmal machen” vielleicht auch einfach nicht mehr getan ist.

    • Thomas Wings sagt:

      @Hans: Das glaube ich in diesem Fall eher nicht…

    • hiro sagt:

      Bei einer Beleidigung ist m.E. alles, was über “das darfst Du nicht nochmal machen” hinausgeht, übertrieben – selbst bei Wiederholungstätern. Arrest für unbedachte Worte ist unangemessen, gar noch bei einem Jugendlichen.

    • Thomas Wings sagt:

      @Oliver: Davor hatte ich bei Mandatsannahme auch etwas Sorge. Aber die Einlassung laut Urteilsfeststellungen ist nicht identisch zu dem Anklagevorwurf. Mandant räumt eine Beleidigung ein. Aber nicht gegenüber dem, der in der Anklageschrift steht. Ich meine, das reicht, um §55 StGB zu umschiffen. Zumal der “wirklich” Beleidigte nicht rechtzeitig Strafantrag gestellt haben dürfte, was ja dann entweder zu einem Freispruch (Aussage bestätigt sich) oder zu einer Änderung des Strafmaßes (Berufungsgericht übernimmt die Feststellungen) führen kann.

  2. BearOnPatrol sagt:

    Weiser hätte der Richter nicht entscheiden können. Aus der ungestraften Beleidung wächst immer die nächst höhere Stufe. Der tätliche Angriff. Weil die überwiegende Bevölkerung eine Beleidigung einfach hinnimmt, erlauben sich die kriminell Veranlagten immer mehr. Wer Unrecht einfach hinnimmt, fügt ein weiteres hinzu.

  3. Johannes sagt:

    @Bearonpatrol: Ähm, … ach nee, lassen wir das.

    Und nun zu etwas völlig anderem: Eine Woche für eine Beleidigung klingt gut, das hier aber auch: Festnahme wegen Aufkleber-Klebens:

    http://www.merkur-online.de/aktuelles/muenchen-zentrum/fuenf-maenner-wegen-fc-bayern-aufklebern-festgenommen-2338116.html

    Wegen so was wird man gleich festgenommen? Oder wurden nur die Personalien festgestellt, vielleicht auf der nächsten Polizeiwache, und dann durften die Jungs wieder nach Hause? Irgendwas ist da merkwürdig an dem Artikel.

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