Raubeinnahmen versteuern

“Musste es denn gleich ein bewaffneter Raubüberfall sein? Hätten Sie nicht zunächst eine ordentliche Zahlungsklage wegen der Drogenschulden erwägen können?”

Gut, dass es nicht meine Mandantin, sondern eine Mitangeklagte war, an die sich diese Frage richtete. Ich hätte nicht spontan gewusst, ob ich ein höfliches Lächeln wegen des Scherzes oder eine ernsthafte Antwort auf diese Frage hätte empfehlen sollen. Wie die Wachtmeister mir in einer Verhandlungspause kopfschüttelnd zuflüsterten, kommen von der Richterin häufig solche Fragen. Diese war also leider ernst gemeint.

Legales Cannabis

In letzter Zeit hatte ich häufiger mit Drogenerwerbsfällen zu tun, bei denen die Mandanten erwischt wurden und sich so verteidigen wollten, dass der Konsum nicht aus Jux und Dollerei erfolgte, sondern aus gesundheitlichen und medizinischen Gründen. Das war meines Erachtens auch in all diesen Fällen wirklich der Fall. Bekämpft wurden etwa Phantomschmerzen nach einer Amputation, Fälle von multipler Sklerose oder bei bestimmten Tumoren. In all diesen Fällen klagte die Staatsanwaltschaft zwar wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an, wir konnten aber in diesen Fällen mit Hilfen von Sachverständigen, die zum einen das Gesundheitsbild bestätigten, zum anderen aber auch die Geeignetheit der Schmerzlinderung durch Cannabis, Verfahrenseinstellungen erreichen. Manchmal erst in der Berufung, aber immerhin. Voraussetzung war immer, dass es kein legales Medikament gibt, welches eine ähnliche Linderung erreicht.

Hey, Taxi!

Wer zu seiner Strafverhandlung nicht kommt, sei es als Angeklagter oder Zeuge, riskiert die sogenannte polizeiliche Vorführung oder aber einen Haftbefehl (das geht nur beim Angeklagten). Polizeiliche Vorführung bedeutet, dass die Polizei den Auftrag bekommt, die Person zur Verhandlung zu bekommen. Klassisch ist die Variante, dass dem Betreffenden nichts von seinem Glück mitgeteilt wird und morgens bei ihm/ihr zur Unzeit angeklingelt wird. Statt einer guten Nachricht warten dort mehrere Polizisten und entführen einen zum Gericht, wo man mit etwas Pech bis zur Mittagszeit schmoren darf, bis die Verhandlung beginnt. Teilweise werden auch humanere Methoden an den Tag gelegt. So ist es in unserem Bezirk üblich, dass die Person einen bösen Brief von der Polizei bekommt, in dem auf den versäumten und den neuen Termin hingewiesen wird, der oder die Betreffende sich aber bei der Polizei melden und schwören kann, diesmal auch wirklich hinzugehen. Fast immer klappt diese milde Variante auch.

Wem gehört der Kronkorken?

Heute wartet der Blog mal mit absolut praktischer Lebenshilfe auf. Und zwar mit der Beantwortung der spannenden Rechtsfrage, wem bei einem Kronkorkengewinnspiel der Gewinn zusteht – dem Gast oder dem Gastgeber.

Problemstellung: Gerade jetzt bei der EM kennt man die Situation (oder auch nicht): Man hat Gäste eingeladen und bietet diesen Flaschenbier an. Natürlich leckeres Veltins (nein, ich bekomme leider keine Werbegelder). Unter jedem Kronkorken befindet sich derzeit ein Gewinnspiellos und der Hauptgewinner gewinnt (angeblich) ein Auto. Ich will einsehen, dass dies nicht so altruistisch ist wie die Regenwaldretterfraktion der Krombacher-Trinker. Die Veltins-Trinker kennen das Ritual: Bier holen – öffnen – nach dem Gewinn schauen – ärgern – weiter trinken. Die beliebte Partyfrage ist nun: Wem steht der Gewinn zu, falls der Gast die ihm spendierte Flasche öffnet und den Hauptgewinn zieht. Streit ist vorprogrammiert.

Tri-tra-trullala

Endlich mal wieder eine lustige Verhandlung. Damit hätte ich gar nicht gerechnet. Genau genommen hätte ich auch mit der Verhandlung nicht gerechnet, aber am Vorabend gegen 22 Uhr stand auf einmal ein Kollege vor der Tür und bat mich, diesen Termin für ihn zu übernehmen. Angeblich wegen einer Terminskollision. Wollen wir es mal glauben…

Er wies mich schon auf gewisse Merkwürdigkeiten der handelnden Personen hin. So sei die Belastungszeugin völlig wirr und man könne sie mutmaßlich ganz gut in Widersprüche verwickeln. Der Mandant wäre auch nicht ganz ohne. Er bestreitet, aber es sei besser, dass er nicht redet. Tatvorwurf war eine Beleidigung per SMS und eine Bedrohung vor der Haustür.

Kobiashvili

Der (inzwischen) Berliner Fussballer Levan Kobiashvili wurde von der Sportgerichtsbarkeit zu einer rekordverdächtigen (Spiel-)Sperre von siebeneinhalb Monaten verurteilt, weil er in der unterbrochenen Phase des Relegationsspiels in Düsseldorf in den dortigen Katakomben den Schiedsrichter attackiert haben soll. Er soll ihn dort geschlagen haben. Die Situation war hektisch und man konnte verschiedene Berichte lesen, was Kobiashvili genau getan hat. Die nachteiligste Darstellung war, dass er den Schiedsrichter mit den Faust in den Nacken geschlagen habe und dieser einen Treppensturz noch so eben verhindern konnte. Es gab aber auch mildere Darstellungen. Kobiashvili. Ausgerechnet der lethargische Kobiashvili. Sehr merkwürdig. Wie dem auch sei –  nach neuesten Presseberichten soll er inzwischen “gestanden” haben.

Berufung der Staatsanwaltschaft? Gut für uns.

Es gibt sie noch – die weisen Gerichtsentscheidungen. Diese hier hat mich besonders gefreut: Ich berichtete noch im April über ein Verfahren, bei dem es uns besonders schwer gemacht wurde, die Berufung einzulegen. Angeklagt waren viele kleine Ladendiebstähle eines süchtigen Mandanten. Klassische Beschaffungskriminalität. Der Mandant hatte den festen Willen, eine (freiwillige) Drogentherapie zu beginnen, was in diesem Fall generell möglich gewesen wäre.

Nun hat die Staatsanwaltschaft zwei dieser Diebstähle völlig zu unrecht als “räuberische Diebstähle” angeklagt. Zu meinem völligen Entsetzen hat das Gericht das bestätigt und den Mandanten heftig verurteilt: Zweimal räuberischer Diebstahl, fünfmal normaler Diebstahl, das gab in der Summe knapp über zwei Jahre und -viel schlimmer- die Zwangseinweisung nach § 64 StGB in eine Entziehungsanstalt. Selbst der Staatsanwalt vor Ort forderte eine mildere Strafe (wenngleich auch die Zwangseinweisung).

Wer zahlt für “Fangewalt”?

Die Diskussion zieht sich seit Wochen wie Kaugummi. Mir ist nicht recht klar, warum sie überhaupt regelmäßiger Gegenstand von plumpen Talkshows mit leider meist recht plumpen Gästen ist. Denn die allermeisten derjenigen, die nicht nur zu WM- und EM-Zeiten Fußball nur im Fernsehen gucken, können keinen Zugang der sogenannten Gewalt rund um ein Fußballspiel erkennen. Einerseits verwechseln die Fernseh-Diskutanten Gewalt gerne mit Pyrotechnik. Zu letzterem gibt es mehrere Meinungen – meine ist, dass ich Bengalos nicht besonders schätze. Aber das mag man unter Gefahren- und atmosphärischen Gesichtspunkten gerne diskutieren. Ich würde sie jedenfalls nicht vermissen. Unter “Gewalt beim Fußball” verstehe ich jedoch etwas anderes, nämlich etwaige Übergriffe und Schlägereien rund um und abseits des Stadions. Die sogenannten “Platzstürme”, die scheinbar die neben der Pyrodiskussion Grundlage für Talkshows bilden, kann man zum einen saisonübergreifend an einer Hand abzählen und sind in einer Gewaltdebatte daher vernachlässigbar (wenngleich auch von Fernsehmachern gerne wieder und wieder ausgestrahlt – Voyeurismus?) oder aber haben wie in Düsseldorf nichts mit Gewalt zu tun.

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