Ein Kollege verteidigt einen Mandanten, dieser wird zu einer Strafe ohne Bewährung verurteilt. Es bleibt nur noch die Revision. Der Kollege teilt dem Mandanten mit, dass er selber kaum bis wenig Erfahrungen mit Revisionen habe. Er empfiehlt ihm für das Revisionsverfahren einen anderen Kollegen, nämlich meine Wenigkeit. Das finde ich nicht nur gut, weil er mich empfohlen hat, sondern weil er so ehrlich war, dem Mandanten mitzuteilen, sich in einem bestimmten Rechtsgebiet nicht gut auszukennen. Das machen viel zu wenige Kollegen zum Nachteil ihrer Mandanten. Und gerade bei der Revision braucht es schon eines gewissen Spezialwissens, weil ein Revisionsverfahren ganz bestimmte Formvorschriften kennt, die teilweise nicht im Gesetz stehen und die man wissen/kennen sollte.