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	<title>Kommentare zu: Bloss keinen Pflichtverteidigerwechsel</title>
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	<description>Anekdoten aus der Unterwelt. Von Rechtsanwalt Thomas Wings.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 24 May 2013 10:31:20 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: ThorstenV</title>
		<link>http://hoechststrafe.dorkawings.de/2012/07/bloss-keinen-pflichtverteidigerwechsel/#comment-1603</link>
		<dc:creator>ThorstenV</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jul 2012 11:44:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenn die Beschwerde auch abgelehnt wird, muss der Mandant ja den Wunschverteidiger zahlen. Vielleicht hätte er sich aber dann doch lieber mit dem Pflichtverteidiger begnügt.

Im Zivilrecht ist es eigentlich unbestritten, dass die Frist innerhalb der der Mandant sich entscheiden muss erst dann zu laufen beginnt, wenn er ihm das Ergebnis eines Prozesskostenhilfegesuchs bekannt ist. http://www.binnenschiffahrtsrecht.uni-mannheim.de/db/bischi_profisuche.php?id=1132&amp;act=2

Wenn das im Strafrecht anders sein sollte müsste man überlegen, ob hier noch die Rechtsschutzgleichheit gewahrt ist.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn die Beschwerde auch abgelehnt wird, muss der Mandant ja den Wunschverteidiger zahlen. Vielleicht hätte er sich aber dann doch lieber mit dem Pflichtverteidiger begnügt.</p>
<p>Im Zivilrecht ist es eigentlich unbestritten, dass die Frist innerhalb der der Mandant sich entscheiden muss erst dann zu laufen beginnt, wenn er ihm das Ergebnis eines Prozesskostenhilfegesuchs bekannt ist. <a href="http://www.binnenschiffahrtsrecht.uni-mannheim.de/db/bischi_profisuche.php?id=1132&#038;act=2" rel="nofollow">http://www.binnenschiffahrtsrecht.uni-mannheim.de/db/bischi_profisuche.php?id=1132&#038;act=2</a></p>
<p>Wenn das im Strafrecht anders sein sollte müsste man überlegen, ob hier noch die Rechtsschutzgleichheit gewahrt ist.</p>
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		<title>Von: RA Neldner</title>
		<link>http://hoechststrafe.dorkawings.de/2012/07/bloss-keinen-pflichtverteidigerwechsel/#comment-1589</link>
		<dc:creator>RA Neldner</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jul 2012 05:27:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@Thorsten: In Untervollmacht geht bei der Pflichtverteidigung nicht. Wenn dann müsst der Kollege Wings als Ghostwriter des anderen Kollegen tätig werden. 

Allerdings finde ich es etwas seltsam vom Gericht, nach Abschluss der Instanz so rumzumosern. Die zusätzlichen Kosten sind damit doch absolut überschaubar (Grundgebühr 112 EUR, Auslagenpauschale 20 EUR und evtl. Kopierkosten sowie die MwSt) fallen zusätzlich an.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Thorsten: In Untervollmacht geht bei der Pflichtverteidigung nicht. Wenn dann müsst der Kollege Wings als Ghostwriter des anderen Kollegen tätig werden. </p>
<p>Allerdings finde ich es etwas seltsam vom Gericht, nach Abschluss der Instanz so rumzumosern. Die zusätzlichen Kosten sind damit doch absolut überschaubar (Grundgebühr 112 EUR, Auslagenpauschale 20 EUR und evtl. Kopierkosten sowie die MwSt) fallen zusätzlich an.</p>
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		<title>Von: Thorsten</title>
		<link>http://hoechststrafe.dorkawings.de/2012/07/bloss-keinen-pflichtverteidigerwechsel/#comment-1586</link>
		<dc:creator>Thorsten</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jul 2012 14:08:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Jau, in Untervollmacht für den Kollegen hätten Sie doch auftreten können. 

Klar macht man das lieber auf eigenem Briefkopf, aber... 

Außerdem: OLG Naumburg, Beschl. v. 14.04.2010 (Az. unbekannt):

Der gerichtlich bestellte Verteidiger kann grds. ausgewechselt werden, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jau, in Untervollmacht für den Kollegen hätten Sie doch auftreten können. </p>
<p>Klar macht man das lieber auf eigenem Briefkopf, aber&#8230; </p>
<p>Außerdem: OLG Naumburg, Beschl. v. 14.04.2010 (Az. unbekannt):</p>
<p>Der gerichtlich bestellte Verteidiger kann grds. ausgewechselt werden, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, hierdurch keine Verfahrensverzögerung droht und der Landeskasse keine Mehrkosten entstehen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Miraculix</title>
		<link>http://hoechststrafe.dorkawings.de/2012/07/bloss-keinen-pflichtverteidigerwechsel/#comment-1583</link>
		<dc:creator>Miraculix</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jul 2012 10:14:15 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ich frag jetzt mal so doof, kostet der neue Anwalt den mehr als der bisherige?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich frag jetzt mal so doof, kostet der neue Anwalt den mehr als der bisherige?</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Detlef Burhoff</title>
		<link>http://hoechststrafe.dorkawings.de/2012/07/bloss-keinen-pflichtverteidigerwechsel/#comment-1582</link>
		<dc:creator>Detlef Burhoff</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jul 2012 08:47:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[ich kann Ihren Unmut ja verstehen: Aber Sie wissen: Die Pflichtverteidigung ist nicht im Kosteninteresse des Rechtsanwalts geschaffen. Können wir leider in fast jedem OLG-Beschluss lesen, wo es einigermaßen passt. :-(

Man kann es auch anders sehen: Best möglich Verteidigung kostet eben.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich kann Ihren Unmut ja verstehen: Aber Sie wissen: Die Pflichtverteidigung ist nicht im Kosteninteresse des Rechtsanwalts geschaffen. Können wir leider in fast jedem OLG-Beschluss lesen, wo es einigermaßen passt. :-(</p>
<p>Man kann es auch anders sehen: Best möglich Verteidigung kostet eben.</p>
]]></content:encoded>
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