Da macht man sich vor ein paar Wochen noch darüber lustig, dass Bankräuber eigentlich ihre Einnahmen versteuern müssten und jetzt das: Einem Pressebericht aus Düsseldorf ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft einem Pärchen Betrug vorwirft, weil sie Einnahmen aus Einbrüchen nicht bei der Hartz-IV-Behörde angegeben hätten. Im Klartext: Man ist also schon wegen des Einbruchs rechtskräftig verurteilt worden und bekommt nun möglicherweise noch einen Nachschlag wegen angeblich unterlassener Angaben.
Die Verteidigerin macht laut diesem Pressebericht aber genau das richtige, indem sie gegenrechnet. Das Pärchen habe Schulden gehabt, dafür sei das Geld verwendet worden.
Was das ganze soll, frage ich mich trotzdem. Rein akademisch mag das ja richtig sein und unter Umständen wirklich einen Betrug darstellen. Vielleicht ist es aber auch eine mitbestrafte Nachtat. Ich will mich da gar nicht an Spekulationen beteiligen, jedenfalls ist eine solche Anklage höchst unüblich. Meine Vermutung geht dahin, dass dem sachbearbeitenden Staatsanwalt da persönlich etwas quer saß – sei es, dass ihm die Ausgangsstrafe zu niedrig war oder er mit den Angeklagten oder der Verteidigung aneinandergerasselt ist. Oder unerfahren war.
Ich habe ähnliches jedenfalls noch nicht erlebt.
Es gibt ein sozialrechtliches Problem: Einkünfte sind in erster Linie für den Lebensunterhalt zu verwenden und dann erst für Schulden.
Sonst könnte jeder verschuldete Mensch Hartz IV beantragen und nebenbei mit seinem vollständigen Gehalt/Honorar etc. seine Schulden begleichen.
Dennoch: eine solche Anklage hat schon ein übles Geschmäckle.
Die Amis berechnen sogar Steuern und Importzölle auf illegalen Kokain- und Heroinhandel. Die kassieren auch gleich die Häuser und Autos und Schweizer Armbanduhren des illegalen Händlers ein.
Wieso sollten denn nicht alle Nachfolgegewinne aus einem illegalen Geschäft vom Staat abgeschöpft werden?
Das Problem gibt es in vielfältiger Weise:
Da werden vier Angeklagte wegen einer gemeinschaftlichen Tat angeklagt: Gegen den einen wird das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig, gegen zwei weitere die Revision verworfen, gegen den vierten hebt der BGH auf.
Und was passiert: Im zweiten Verfahren werden die drei rechtskräftig Verurteilten als Zeugen gehört: Einer verweigert die Aussage und wandert (innerhalb der JVA) in Beugehaft, ein zweiter kann sich an nichts mehr erinnern und der dritte bestreitet nach wie vor – und bekommt demnächst die Anklage wegen uneidlicher Falschaussage…
Da braucht man gar keine Mördergrube im Herzen des StA anzunehmen. Die durch die Mitteilungspflicht entstehende Garantenstellung der ALG2-Empfänger wird von den OLG generell brutalstmöglich ausgelegt http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1800079