Kiffen macht gleichgültig

Das wissen wir doch alle schon seit Jahren. Nun tauchen aber auch in der Presse Langzeitstudien auf, wonach längeres Kiffen den IQ senken lassen soll.

Unwissenheit schützt wohl vor Strafe

Die gegenteilige Aussage zur Überschrift, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht, ist nämlich nicht richtig. Jedenfalls nicht in dieser Allgemeinheit.

Meinem Mandanten wird vorgeworfen, über Wochen mit seinem Auto gefahren zu sein. Er hatte auch mal einen Führerschein, allerdings ist ihm dieser von einem Gericht wegen einer anderen Sache weggenommen worden, konkret wurde ihm die Fahrerlaubnis vollständig entzogen. Das Problem: Der Mandant wusste nichts von seinem Glück. Er wusste nichts von einem Verfahren, von einer Verhandlung gegen ihn und auch nichts von einem Urteil, was ihm den Führerschein wegnimmt. Tatsächlich gab es so eine Verhandlung, zu der er nicht kam und in der dann schließlich -vermute ich- ein Strafbefehl erlassen wurde. Man muss davon ausgehen, dass in dem Haus bzw dem Haushalt die Post im Nirvana verschwindet. Ergo fuhr der Mandant fröhlich weiter, bis eines Tages eine offizielle Person auf der Matte steht und ihm den Führerschein abnimmt. Ab da fährt er auch nicht mehr.

Aufstehen vor dem Richter?

Wenn das Gericht (gemeint sind die Richter, nicht das Gebäude oder die Institution) herein kommt, steht man auf. Beziehungsweise wird es erwartet, dass man aufsteht. Irgendwie ist das ein seltsam anmutender Ritus, der da immer wieder stattfindet. Mir scheint, dass manche Richter dieses Aufstehen der anderen vor ihnen auch regelrecht genießen. Manch anderen Richtern scheint es dagegen unangenehm. Dann hört man schon aus dem Beratungszimmer “Bleiben Sie doch bitte sitzen”, bevor man auch nur ein Gesicht gesehen hat. Neulich hatte ich für einen befreundeten Lehrer vor einer Schulklasse ein bißchen was zum Thema “Gewalt rund um den Fußball”  erzählt. Zum ersten Mal seit ich-sag-nicht-wievielen Jahren war ich mal wieder in einer Schulklasse und auch dort stand man beim Eintritt des Lehrers auf und wartete brav ab, bis das Begrüßungsritual abgearbeitet war. Kannte ich so auch nicht aus meiner eigenen Schulzeit. Beides -Aufstehen vor dem Lehrer und vor den Richtern- soll Autorität symbolisieren. Und man darf sicherlich sowohl der Meinung sein, dass solch eine Symbolik nicht mehr zeitgemäß ist als auch, dass eine Notwendigkeit dafür besteht. Ich bin Anhänger der ersteren Meinung.

Zeugenvernehmung mal ohne Verteidiger

Ein Mandant kommt mehr oder weniger aufgeregt mit einem amtsrichterlichen Beschluss in der Hand ins Büro. Daraus kann er erfahren, dass es gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen eines vermeintlichen Gewaltdelikts gibt. Und dass eine Zeugin schon im Ermittlungsverfahren richterlich vernommen werden soll. Das macht die Justiz gerne in den Fällen, wo sie vermutet, dass die Zeugin/der Zeuge in einem späteren Verfahrensstadium etwas anderes sagen wird (traditionelle Sicht der Justiz: Weil die Zeugin oder der Zeuge möglicherweise eingeschüchtert wird und später lügt oder die Aussage verweigert; traditionelle Sicht der Verteidigung: weil er oder sie sich endlich zur Wahrheit durchringt). Eine richterliche Aussage ist wie Beton. Zumindest in den Augen der Gerichte. Wird man nur von der Polizei vernommen, kann etwa, wenn ein Aussageverweigerungsrecht besteht, immer noch die Aussage verweigert werden und das, was vor der Polizei gesagt wurde, darf nicht mehr verwertet werden. Das ist bei einer richterlichen Vernehmung nicht mehr möglich. Im Grundsatz. Und es gibt noch weitere Gründe.

Nie verklagt worden – dennoch verloren

Manchmal verliert man Prozesse auch ohne jemals verklagt worden zu sein. Klingt komisch? Ist aber so.

Der Mandant bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher. Dieser will im Auftrage eines namhaften Pay-TV-Anbieters, mit dem der Mandant im Übrigen nie einen Vertrag abschloss und der dort nie Bundesliga oder ähnliches schaute, Geld eintreiben. Ein Gerichtsvollzieher macht sich nur dann auf den Weg, wenn er einen sogenannten “Titel”, also meist ein Urteil von dem Gläubiger bekommt. Über die Anwälte des Pay-TV-Anbieters bekam ich diesen Titel. Es war ein Vollstreckungsbescheid, also eine Art Urteil im schriftlichen Mahnverfahren. 11 Monate alt. Eigentlich müsste der Mandant also wenigstens einen Mahnbescheid und diesen Vollstreckungsbescheid mit der Post bekommen und sich nicht dagegen gewehrt haben.

Amtliche Fundunterschlagung

Man sollte bloss aufpassen, wo man so seine Wertgegenstände herumliegen lässt. Manchmal sind es nicht nur gewöhnliche Diebe, die einem was wegnehmen. Manchmal ist es auch die Polizei höchst selbst.

Bei einem Freund der Mandantin klingelte es am frühen Morgen. Nein, es klingelte nicht, die Tür wurde von zig uniformierten und schwer bewaffneten Personen aufgebrochen. Im Bett: Der gesuchte mutmassliche Drogenmann. Auf dem Küchentisch: Telefon und tragbarer Computer meiner Mandantin. Alles wird mitgenommen: Der mutmassliche Drogenmann, das Telefon und der Computer der Mandantin und noch einiges anderes.

Tue Gutes, Staatsanwalt!

Da gibt es so eine Vorschrift in der Strafprozessordnung, von der habe ich im echten Leben noch nie etwas gesehen. Sie lautet, dass die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil ein Rechtsmittel, also Berufung oder Revision, einlegen kann und zwar zugunsten des Angeklagten. Bedeutet – der Angeklagte ist nach Ansicht (auch) der Staatsanwaltschaft zu hart bestraft worden und das ficht man an. Ein Gericht kann nämlich auch härter urteilen, als es die Staatsanwaltschaft verlangt und sogar milder, als die Verteidiger es beantragen.

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