Die gegenteilige Aussage zur Überschrift, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht, ist nämlich nicht richtig. Jedenfalls nicht in dieser Allgemeinheit.
Meinem Mandanten wird vorgeworfen, über Wochen mit seinem Auto gefahren zu sein. Er hatte auch mal einen Führerschein, allerdings ist ihm dieser von einem Gericht wegen einer anderen Sache weggenommen worden, konkret wurde ihm die Fahrerlaubnis vollständig entzogen. Das Problem: Der Mandant wusste nichts von seinem Glück. Er wusste nichts von einem Verfahren, von einer Verhandlung gegen ihn und auch nichts von einem Urteil, was ihm den Führerschein wegnimmt. Tatsächlich gab es so eine Verhandlung, zu der er nicht kam und in der dann schließlich -vermute ich- ein Strafbefehl erlassen wurde. Man muss davon ausgehen, dass in dem Haus bzw dem Haushalt die Post im Nirvana verschwindet. Ergo fuhr der Mandant fröhlich weiter, bis eines Tages eine offizielle Person auf der Matte steht und ihm den Führerschein abnimmt. Ab da fährt er auch nicht mehr.