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Amtliche Fundunterschlagung

By 14. August 2012Allgemein

Man sollte bloss aufpassen, wo man so seine Wertgegenstände herumliegen lässt. Manchmal sind es nicht nur gewöhnliche Diebe, die einem was wegnehmen. Manchmal ist es auch die Polizei höchst selbst.

Bei einem Freund der Mandantin klingelte es am frühen Morgen. Nein, es klingelte nicht, die Tür wurde von zig uniformierten und schwer bewaffneten Personen aufgebrochen. Im Bett: Der gesuchte mutmassliche Drogenmann. Auf dem Küchentisch: Telefon und tragbarer Computer meiner Mandantin. Alles wird mitgenommen: Der mutmassliche Drogenmann, das Telefon und der Computer der Mandantin und noch einiges anderes.

Der Drogenmann sagt aus und bestätigt, dass es sich nicht um seine Sachen handelte, was auch nach Draufsicht schnell klar wird. Dennoch bekommt die Mandantin die Sachen nicht zurück. Was haben sie auch beim Drogenmann (mutmasslich) zu suchen? Strafe muss sein. Der Drogenmann (mutmasslich) wird schließlich verurteilt und fährt ein (real, nicht mutmasslich). Nun bitte ich die Staatsanwaltschaft höflich, die der Mandantin gehörenden Dinge ihr endlich zurückzugeben. Zeit ist ja nun genug vergangen. Nein heisst es, sie bekomme die Sachen nicht zurück. Man werde die Sachen versteigern. Der Erlös bleibt beim Staat, da die Mandantin noch eigene Schulden wegen einiger Gerichtskosten habe. Nun, das stimmt zwar. Aber wegen der noch offenen Rechnungen hatte die Mandantin längst Ratenzahlung vereinbart und begleicht diese seit jeher pünktlich. Also ist da meines Erachtens nach kein Raum, einfach Dinge, die einem nicht gehören und an denen die Eigentümerin hängt, zu versteigern.

Es dauerte ein paar wechselseitige Briefe lang, bis die Staatsanwaltschaft dies nun eingesehen hat. Glücklicherweise noch vor der Versteigerung bekommt die Mandantin ihre Dinge nun wieder. Ich hoffe, sie passt demnächst besser drauf auf.