Amtliche Fundunterschlagung

Man sollte bloss aufpassen, wo man so seine Wertgegenstände herumliegen lässt. Manchmal sind es nicht nur gewöhnliche Diebe, die einem was wegnehmen. Manchmal ist es auch die Polizei höchst selbst.

Bei einem Freund der Mandantin klingelte es am frühen Morgen. Nein, es klingelte nicht, die Tür wurde von zig uniformierten und schwer bewaffneten Personen aufgebrochen. Im Bett: Der gesuchte mutmassliche Drogenmann. Auf dem Küchentisch: Telefon und tragbarer Computer meiner Mandantin. Alles wird mitgenommen: Der mutmassliche Drogenmann, das Telefon und der Computer der Mandantin und noch einiges anderes.

Der Drogenmann sagt aus und bestätigt, dass es sich nicht um seine Sachen handelte, was auch nach Draufsicht schnell klar wird. Dennoch bekommt die Mandantin die Sachen nicht zurück. Was haben sie auch beim Drogenmann (mutmasslich) zu suchen? Strafe muss sein. Der Drogenmann (mutmasslich) wird schließlich verurteilt und fährt ein (real, nicht mutmasslich). Nun bitte ich die Staatsanwaltschaft höflich, die der Mandantin gehörenden Dinge ihr endlich zurückzugeben. Zeit ist ja nun genug vergangen. Nein heisst es, sie bekomme die Sachen nicht zurück. Man werde die Sachen versteigern. Der Erlös bleibt beim Staat, da die Mandantin noch eigene Schulden wegen einiger Gerichtskosten habe. Nun, das stimmt zwar. Aber wegen der noch offenen Rechnungen hatte die Mandantin längst Ratenzahlung vereinbart und begleicht diese seit jeher pünktlich. Also ist da meines Erachtens nach kein Raum, einfach Dinge, die einem nicht gehören und an denen die Eigentümerin hängt, zu versteigern.

Es dauerte ein paar wechselseitige Briefe lang, bis die Staatsanwaltschaft dies nun eingesehen hat. Glücklicherweise noch vor der Versteigerung bekommt die Mandantin ihre Dinge nun wieder. Ich hoffe, sie passt demnächst besser drauf auf.

5 Kommentare

  1. Kuzorra04 sagt:

    Abgefahren, wieder mal DANKE für die interessante Info, was es alles für komische Vorgänge in der Juristerei gibt!
    Dass man die Sachen erstmal zur Prüfung einbehält, der Drogenmann könnte ja nur zum Schutz behauptet haben es seien nicht seine Sachen, kann ich verstehen, aber “so, fertig das versteigern wir jetzt” ist echt mal dreist. Vor allem dürfte es schwierig werden, wenn die Sachen verkauft wurden und die Mandantin dann Recht bekommt. Kauft die Staatsanwaltschaft die dann zurück, wenn überhaupt möglich?

  2. Jens sagt:

    Der Vorwurf “einfach Dinge, die einem nicht gehören und an denen die Eigentümerin hängt, zu versteigern” ist Unsinn – selbstverständlich kann der Staat für offene Forderungen Vermögenswerte des Schuldners (= die Mandantin) pfänden (= durch schlichte Erklärung, wenn er die Sache schon in Besitz hat) und versteigern. Unzulässig wäre das nur, wenn hier mit der Ratenzahlung zugleich eine Stundung vereinbart wurde; das mag ja so sein.

    • RAUG sagt:

      @ Jens:

      was soll eine Ratenzahlungsvereinbarung denn bzgl. der jeweiligen Restforderung beinhalten, wenn nicht eine Stundung? Und dann ist eine Beschlagnahme und Versteigerung von dem Schuldner gehörenden Gegenständen eben vertragswidrig!
      Seltsam, dass die StA das letztendlich doch auch so sieht, der Kommentator aber meint, an diesem Ergebnis herummäkeln zu müssen!

  3. Mirco sagt:

    Darf man so persönliche Gegenstände, die ich nicht unbedingt aus der Kategorie Tagebuch herausfallen, einfach so pfänden?

  4. Leser sagt:

    @ Jens
    Die (rechtlich zweifelhafte) Beschlagnahme bei der Festnahme des Mannes dient aber nicht dem Zweck, Forderungen gegenüber der Frau durchzusetzen.

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