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Nie verklagt worden – dennoch verloren

By 21. August 2012Allgemein

Manchmal verliert man Prozesse auch ohne jemals verklagt worden zu sein. Klingt komisch? Ist aber so.

Der Mandant bekommt Besuch vom Gerichtsvollzieher. Dieser will im Auftrage eines namhaften Pay-TV-Anbieters, mit dem der Mandant im Übrigen nie einen Vertrag abschloss und der dort nie Bundesliga oder ähnliches schaute, Geld eintreiben. Ein Gerichtsvollzieher macht sich nur dann auf den Weg, wenn er einen sogenannten „Titel“, also meist ein Urteil von dem Gläubiger bekommt. Über die Anwälte des Pay-TV-Anbieters bekam ich diesen Titel. Es war ein Vollstreckungsbescheid, also eine Art Urteil im schriftlichen Mahnverfahren. 11 Monate alt. Eigentlich müsste der Mandant also wenigstens einen Mahnbescheid und diesen Vollstreckungsbescheid mit der Post bekommen und sich nicht dagegen gewehrt haben.

Das besondere war nun aber, dass diese Bescheide an eine Adresse geschickt wurden, unter denen der Mandant niemals gelebt hat oder gemeldet war. Nicht ansatzweise. Dennoch bestätigte die Post die sogenannte „ordnungsgemäße Zustellung“. Und für die Justiz reicht das.

Die 2 Wochen, die man Zeit hat, um gegen einen solchen Vollstreckungsbescheid vorzugehen, waren längst rum. Wir legen trotzdem Einspruch ein und verweisen darauf, dass diese Frist überhaupt noch nicht angefangen hat. Denn der Mandant hat diesen Bescheid ja nie ernsthaft („wirksam“) zugestellt bekommen. Ohne Zustellung aber kein Fristbeginn. Das Amtsgericht zu Gladbeck hat leider eine andere Meinung. Denn jetzt bekomme ich ein Urteil ohne Verhandlung, mit der der Einspruch zurückgewiesen wird. Die Post habe ja wirksam zugestellt und ich müsse jetzt das Gegenteil beweisen. Mit Verlaub, das habe ich durch Vorlage von Mietverträgen, Ausweiskopien und dem Angebot, das Einwohnermeldeamt zu befragen, mehr als ausreichend getan. Außerdem habe der Mandant ja irgendwie Kenntnis von dem Bescheid, sonst hätte er ja nichts dagegen machen können.

Mit anderen Worten könnte man nach dieser Auffassung jetzt Klagen und Mahnbescheide einfach irgendwo hinschicken und zustellen lassen. Wenn der (Billig-)Postdienst dann nur die Zustellung bescheinigt (egal, ob nun die Post auch irgendwo ankommt), ist alles in Butter und man kann vollstrecken. Praktisch, weil der Klagegegner dann auch gar nicht antworten kann.

Meines Erachtens eine absurde Entscheidung. Bislang hatte ich in solchen Fallkonstellationen auch noch nie Probleme. Manchmal ist es aus Richtersicht aber auch zu verlockend, sich lästige Verhandlungen vom Schreibtisch wegzuurteilen.

Vor lauter Frust habe ich sofort die Berufungsschrift diktiert, bis mir dann im Diktat auffiel, dass die eingeklagte Summe knapp unter 600 € ist. Was wiederum bedeutet, dass keine Berufung möglich ist. Die Sache ist durch. Endgültig verloren, ohne jemals eine Klage zugeschickt bekommen zu haben. Es sei denn, die Anhörungsrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Verlust einer Verhandlung) und die Rüge der Verletzung des Grundrechts auf Zugang zu Gerichten (durch die „Zustellung“ an einen anderen Ort) werden in Karlsruhe (an-)gehört. Gucken wir mal…