Verteidiger sorgt für schnelle Inhaftierung

Skandalüberschrift! Der noch viel größere Skandal ist aber: Dieser Verteidiger ist der Blogbetreiber selbst.

Dem ganzen liegt leider ein nicht lustiger Sachverhalt zu Grunde: Es geht um einen Mandanten, dem es auf Grund seiner Schwerstabhängigkeit von Heroin hundeelend geht. Er ist regelrecht ein Häufchen Elend. Ihm werden die typischen Beschaffungsdelikte vorgeworfen, allesamt kleinere Ladendiebstähle. Eine Bewährungsstrafe ist auch noch offen und es droht der Widerruf der Bewährung sowie die Inhaftierung. Der Mandant will seit Jahren unbedingt eine Drogentherapie absolvieren, allein das Fleisch ist schwach. Denn Voraussetzung für die Aufnahme in eine Therapieeinrichtung ist, dass man zu Beginn dieser clean sein muss. Das geht aber wiederum nur mit einer Entgiftung. Die hat er schon etliche Male angefangen und stets abgebrochen – wegen einer labilen Psyche einerseits und wegen extrem hoher Giftwerte im Blut andererseits.

Nun sieht es wirklich schlecht um den Mandanten aus. “Sieht” im wahrsten Wortsinne. Alle haben den Eindruck, dass es nicht mehr lange gut gehen wird, wenn nicht die Therapie schnellstmöglich angetreten wird. Der Mandant selbst hat nun den Wunsch, inhaftiert zu werden, damit er dort entgiftet, um vom Knast aus mit Hilfe des § 35 BtmG in die Therapie zu wechseln, sobald er clean ist. Ganz risikolos ist dieser Plan natürlich nicht, da der Knast fast schon der einfachste Ort der Welt ist, um an Drogen zu kommen – vorausgesetzt, man hat Mittel, diese mit der geforderten Knastwährung zu bezahlen. Aber dennoch ist der Wunsch nach Inhaftierung da und auch nachvollziehbar. Knast ist zwar das letzte, aber das hinterletzte ist das Leben, das dieser Mandant augenblicklich führen muss und nicht mehr führen will. Und daher haben wir uns dann in der Hauptverhandlung rasch auf eine kurze Haftstrafe geeinigt und diese auch rechtskräftig werden lassen.

Formal wird es schwierig, den nahtlosen Übergang von der Haft zur Therapie zu bewältigen, aber es ist nicht unmöglich. Dessen ist sich der Mandant bewusst und wartet nun wirklich sehnsüchtig darauf, endlich die Haft antreten zu können.

Traurig.

6 Kommentare

  1. teamnullvier sagt:

    Gut gemacht, Herr Anwalt!

  2. cepag sagt:

    Och, das kommt bei BtmG- und Alki-Endstufe-Strafrechtsmandanten nicht gerade selten vor, dass man den Eindruck hat, ihnen ginge es in der JVA gesundheitlich besser als draußen.

    (Besprechung in der JVA: klar reflektierter, freundlicher und abstinenter Mandant; Besprechung “draußen” [wenn er denn überhaupt kommt]: ein Zombie.)

  3. Thomas Will sagt:

    Nicht gerade selten sehe ich die Mandanten in der Haft nach kurzer Zeit regelrecht aufblühen. Körperlich und psychisch geht es den Btmlern mit regelmäßigen – halbwegs gesunden – Mahlzeiten und ohne Drogen schnell viel besser als draußen. Das bestätigen die Mandanten auch selbst immer wieder.

  4. Aze sagt:

    Hab ich auch so erlebt. Hab schon von Leuten in U-Haft gehört, die gehofft haben, § 64 StGB zu bekommen, um endlich trocken zu werden. Traurig, wenn es soweit kommen muss, aber gut, wenns dann wenigstens klappt

  5. Jacky sagt:

    Bin da leider naiv: Woraus besteht “Knastwährung”?

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