“Ohne Anwalt geht es schneller”

Der Tagesablauf im Leben eines Versicherungsfalls:

12 Uhr: Der zukünftige Mandant baut einen Verkehrsunfall. Die Schuld des Gegners ist relativ deutlich.

13 Uhr: Der Mandant lässt sein Fahrzeug von einem KfZ-Sachverständigen begutachten.

14 Uhr: Der Mandant sitzt in meinem Büro und beauftragt mich mit der Regulierung.

15 Uhr: Ich recherchiere die Versicherung des Gegners, rufe dort an und lasse mir die Daten, also die Schadennummer geben und hinterlasse mündlich meine Daten. Ein erstes Aufforderungsschreiben wird diktiert.

Derbytime (Strafrechtsedition)

Morgen ist es wieder soweit. Der glorreichste Verein der Welt muss in die Nähe von Lüdenscheid reisen, um dort die Vormachtstellung in der Tabelle auch auf dem Platz zu untermauern.

Mit dem Verein fahren auch viele tausende Fans nach -nennen wir es beim Namen- Dortmund. Auch dort warten schon einige Tausend, so dass die örtliche Polizei von einem besonderen Konfliktpotenzial ausgeht. Nicht ganz zu unrecht, wie der Blogbetreiber aus persönlicher Erfahrung weiß (und seitdem nicht mehr dahin fährt).

Schwache, bayerische Justiz

Ein Fall aus Bayern, für den das Wort Skandal zu milde ist und bei der die Geisteshaltung der handelnden Justizverantwortlichen mindestens bedenklich ist.

Briefbomben für den Staatsanwalt

Als Anwalt steht man ja prinzipiell mit einem Bein selber im Knast. Erst recht als Verteidiger. So ist Strafvereitelung bekanntlich strafbar (§ 258 StGB) und wie könnte man den Beruf des Verteidigers anders umschreiben, als professioneller Strafvereiteler zu sein.

Der Mandant, der mich beklaute

Ja, ist schon passiert. Sogar schon öfters. Ich erinnere mich an den ersten dieser Fälle, in dem ich den seinerzeit als Dolmetscher den eigentlichen Mandanten begleitenden Dieb (der wiederum selber früher auch schon Mandant war) noch am Abend des Diebstahls anrief und darauf hinwies, dass er versehentlich mein Mobiltelefon eingesteckt habe. Könne passieren und er soll es einfach vorbei bringen, dann wäre alles gut. Das versprach er dann auch, aber kam natürlich nicht. Am nächsten Tag wurde er auf meine telefonische Mahnung reichlich pampig und konnte sich plötzlich an nichts mehr erinnern. Bei der Gerichtsverhandlung bekam er dann in einem Gesamtpaket auch wegen weiterer Diebstahlstaten rund zweieinhalb Jahre Knast.

Alltäglicher Richter-Rechtsbruch

Die Vorschrift, gegen die Richterinnen und Richter nach meiner internen gefühlten Statistik am häufigsten, nämlich nahezu immer, verstoßen, ist die des § 306 II StPO. Dort heisst es:

Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde sofort, spätestens vor Ablauf von drei Tagen, dem Beschwerdegericht vorzulegen.

Es geht also um die Zeit, innerhalb der ein Gericht über die gegen seine (eventuell fehlerhafte) Entscheidung eingelegte Beschwerde entscheiden muss. Wenn das Gericht seinen eigenen Fehler nicht erkennen will, sind die Akten sofort, spätestens nach drei Tagen der nächsten Instanz vorzulegen. “Vorzulegen” kann man auch so interpretieren, dass die Akten am dritten Tag dort schon auf dem Schreibtisch liegen müssen. Wie auch immer – sofort soll es sein.

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