Der Mandant, der mich beklaute

Ja, ist schon passiert. Sogar schon öfters. Ich erinnere mich an den ersten dieser Fälle, in dem ich den seinerzeit als Dolmetscher den eigentlichen Mandanten begleitenden Dieb (der wiederum selber früher auch schon Mandant war) noch am Abend des Diebstahls anrief und darauf hinwies, dass er versehentlich mein Mobiltelefon eingesteckt habe. Könne passieren und er soll es einfach vorbei bringen, dann wäre alles gut. Das versprach er dann auch, aber kam natürlich nicht. Am nächsten Tag wurde er auf meine telefonische Mahnung reichlich pampig und konnte sich plötzlich an nichts mehr erinnern. Bei der Gerichtsverhandlung bekam er dann in einem Gesamtpaket auch wegen weiterer Diebstahlstaten rund zweieinhalb Jahre Knast.

Jetzt habe ich jemanden verteidigt, der meinen Sozius beklaute, indem er in einem unbeobachteten Moment während der Wartezeit auf mich in das andere Büro eilte. Natürlich verteidigte ich ihm nicht wegen dieser Tat. Und natürlich haben wir uns bürointern gemeinsam beraten, wie wir mit dieser Geschichte umgehen. Letztlich haben wir uns aber dafür entschieden, dass ich den Mandanten weiter verteidige. Mal abgesehen davon, dass durch diese (Pflicht-)Verteidigungen das Geld für das gestohlene und zwecks Drogenerwerbs selbstredend binnen Minuten verkaufte Smartphone wieder hereinkommt, ist dieser völlig in den Drogensumpf abgerutschte Mandant einfach ein fürchterlich armes Würstchen, der mir aufrichtig leid tut. Bei einem Haftbesuch stritt er den Diebstahl (der auch zur Anzeige gelangte) zwar ab, aber ich wollte nicht mit ihm darüber sprechen. Dieser Vorfall ist auch eingestellt worden mit Blick auf eine Menge anderer Diebstähle, die zur Anklage kamen. So konnte ich mich gedanklich ganz gut von dem Vertrauensbruch in der Kanzlei frei machen und ihn mit uneingeschränktem Einsatz verteidigen. Und letztlich meinen Einfluss dahingehend ausüben, dass der Junge endlich seine Therapie macht. In der Hoffnung, dass er sich zukünftig nicht mehr derart demütigen muss, seine eigenen Helfer zu beklauen.

11 Kommentare

  1. teamnullvier sagt:

    Respekt! Deine Gelassenheit und Größe SO mit dem Sachverhalt umzugehen, die hätte ich gerne. Ich könnte das nicht mehr trennen. Auch wenn ich das mit dem “armen Würstchen” genau so sehe.
    Chapeau!

  2. cepag sagt:

    Kollege Wings hat Verständnis für alles.
    Muss man nicht haben. Hätte ich nicht.
    Arschtritt anstatt Weiterverteidigung wäre auch eine vertretbare Handlungsalternative gewesen….

  3. Werner sagt:

    Warum zeigen Sie denn jemanden an, dem Sie angeblich nur Gutes wollen [Zitat: "... bei einem Haftbesuch stritt er den Diebstahl (der auch zur Anzeige gelangte) zwar ab, ..."]?? Schon mal unter dem Aspekt des § 356 StGB geprüft?

  4. HD sagt:

    @ Werner
    Das ist originell: ich mandatiere einen Rechtsanwalt, beklaue ihn und mache dann hinterher geltend, dass er durch die Anzeige dieses Diebstahls Parteiverrat begangen hätte.

    Man kann durchaus sauer auf jemanden sein und ihn wegen einer von ihm begangenen Straftat anzeigen und es trotzdem gut mit ihm meinen – zumal, wenn – wie hier – ein unter den Teppich kehren bei vorhandener Behandlungsbedürftigkeit gerade nicht gut sein dürfte.

    • Thomas Wings sagt:

      Und um es noch formal korrekt zu machen: Ich habe den Mandanten nicht angezeigt. Schließlich war ich nicht der Geschädigte. Ansonsten hat HD natürlich recht. Parteiverrat wäre es in meinen Augen, wenn eine Konstellation vorliegt, in der das von mir angezeigte Delikt auch verhandelt würde. Oder auch, wenn aufgrund des Geschehenen nur halbherzig verteidigt würde.

      • ThorstenV sagt:

        Wer nicht für jede Ungenauigkeit Gefahr laufen will, gekreuzigt zu werden, darf eben nicht in juristischen Blogs schreiben bzw. sogar einen betreiben ;) Jedenfalls von mir Daumen hoch für die unaufgeregte Art.

    • Werner sagt:

      @ HD: Originell finde ich im Gegenteil die Vorstellung, dass Sie das Mandat behalten wollen, nachdem Sie Ihren Mandanten wegen einer Straftat angezeigt haben.

      Was wollen Sie denn sagen, wenn Sie im Ermittlungsverfahren zu der Straftat, die Sie angezeigt haben, als Zeuge vernommen werden sollen (und erst recht, wenn denkbar ist, dass die hierbei gewonnenen Erkenntnisse in dem Verfahren, in dem Sie Verteidiger sind, straferhöhend berücksichtigt werden)?

      Dass in diesem Fall offenbar der Sozius Anzeigeerstatter war, macht jedenfalls dann keinen Unterschied, wenn der Sozius ebenfalls mandatiert war.

      • Thomas Wings sagt:

        Das mag ja sein, ist aber nicht der von mir beschriebene Fall. Wenn diese Tat irgendwie Thema im oder um den Prozess würde, ist das Mandat passé. Aber das ist doch logisch. Hier war es aber kein Thema, noch nicht mal Aktenbestandteil.

        • Werner sagt:

          Da Sie bzw. Ihr Sozius m.E. im Moment der Anzeigeerstattung bereits das Mandat niederlegen mussten, war doch noch gar nicht absehbar, wie sich das andere Verfahren weiterentwickeln würde (und ist es bei einer Einstellung nach §§ 154, 154a StPO letztlich doch immer noch nicht).

  5. RA Thomas sagt:

    Ich kenne doch meine Pappenheimer. Deshalb lasse ich bestimmte Mandanten nicht aus den Augen und verschließe Portemonaie, Handys (Rolex, Golfschlägerset, etc.) immer vor dem Termin. Man muß ja niemanden in Versuchung führen. Und die Aussicht, daß die kläglichen Pflichtverteidigergebühren der Ausgleich für einen Diebstahlsschaden sein sollen, triebe mir dann doch die Tränen in die Augen.

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