Ein Fall aus Bayern, für den das Wort Skandal zu milde ist und bei der die Geisteshaltung der handelnden Justizverantwortlichen mindestens bedenklich ist.
Was ist passiert: Laut eines Berichts aus der Mainpost wurde ein Verteidigerkollege aus Würzburg vor dem dortigen Amtsgericht wegen übler Nachrede angeklagt und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen (hier: 3000€) verurteilt. Er hatte in einer Verhandlung, in der er vor dem Landgericht verteidigte, gewagt, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu kritisieren. Er warf dem Richter, der diesen Durchsuchungsbeschluss erlassen hatte, vor, “keine eigenständige Prüfung vorgenommen” und damit letztlich gegen die Verfassung gehandelt zu haben. Laut Pressebericht reichte diese Aussage, um die Landgerichtspräsidentin zu einem Strafantrag zu bringen wegen übler Nachrede (§ 186 StGB). Hintergrund des Satzes des Kollegen war der häufig anzutreffende Umstand, dass man den Eindruck haben kann, die Anträge der Staatsanwaltschaft auf bestimmte Ermittlungshandlungen, die wiederum wegen der Schwere ihres Eingriffs der richterlichen Genehmigung bedürfen, würden einfach so durchgewunken, ohne eine wirkliche Abwägung nach vorherigem Aktenstudium vorgenommen zu haben. Bei weit über 1000 Anträgen, teilweise vielleicht sogar mehreren tausend pro Jahr pro ErmittlungsrichterIn mag es nicht verwundern, wenn man als RichterIn einfach durchwinkt (warum eigentlich nicht als Automatismus einfach ablehnen?), aber gesetzeskonform wäre und ist es nicht. Schon gar nicht mit der Verfassung.
Dieses rügte der Kollege also und laut Pressebericht in einer Verhandlung, die ohnehin “angespannt” war. Es ging angeblich um die Durchsuchung von Anwaltskanzleien, weil der Verdacht bestanden habe, die Co-Verteidiger seien mit Geld aus Straftaten bezahlt worden. Die im Gerichtsverfahren geäußerte Kritik an diesem Vorgehen wird von der Justiz sogleich mit einem Strafverfahren gegen den Kritiker beantwortet. Na bravo.
Bemerkenswerterweise hat die Richterin, die den laut Pressebericht übrigens “als besonnen geltenden” Kollegen verurteilte, tatsächlich eingeräumt, dass es oftmals gar nicht anders möglich sei, als Ermittlungsbeschlüsse oberflächlich zu bescheiden, weil die Personalressourcen so knapp seien. Wenn das Verfassungsgericht hier eine eingehende Prüfung fordere (nochmal: weil diese Eingriffe besonders schwer für die Betroffenen sind!), dann sei das fernab der Realität. Meines Erachtens hat die Richterin sich damit aber in deutlichen Widerspruch zu ihrer Verurteilung gesetzt, denn sie bestätigt ja letztlich gerade die Kritik des Verteidigers, verurteilt ihn aber dennoch. Ein Unding. Auch wenn Presseberichte natürlich mit Vorsicht zu genießen sind.
Und dennoch ist dieses Vorgehen nicht hinzunehmen. Der Kollege hat die Unterstützung der Berufsverbände und ging in Berufung. Ich gehe fest davon aus, dass dieses Urteil keinen Bestand haben kann und wird. Aber wessen Geistes Kind die bayerische Justiz (man vergleiche nur den Fall Stephan Lucas aus Augsburg) ist, das ist nun wirklich bedenklich. Seit jeher ist anerkannt, dass “im Kampf ums Recht” vor Gericht eine deutliche Sprache gesprochen werden darf (so u.a. das Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung). Es muss möglich und erlaubt und somit vor Strafverfolgung geschützt sein, richterliche Handlungen in angemessener, sachlicher Form zu kritisieren. Im Gegenteil: Es ist die Pflicht des Verteidigers, richterliche Handlungen zu kritisieren, an deren Rechtmäßigkeit er Zweifel hat. Dass sich die Gerichte nun mit solchen Mitteln gegen in der Wortwahl ganz sicher berechtigte Kritik zur Wehr setzt, zeigt nur, wie schwach die handelnden Personen sind und wie wenig Argumente ihnen zur Verfügung stehen. Aber das Signal an die VerteidigerInnen ist deutlich: “Passt auf, was ihr in unseren Sälen sagt. Kritik an unseren Entscheidungen werden wir einschneidend verfolgen. Und wir entscheiden selber darüber, was Ihr sagen dürft und was nicht.”
Man darf sich im Kampf um Gerechtigkeit nicht den Mund verbieten lassen. Nun gilt es, auch gegen solche Auswüchse der Justiz zu kämpfen.
Auch andere Blogs berichten, wie etwa die Kollegen Melchior, Vetter, Siebers, Hoenig oder Burhoff
Ich las es heute morgen und bin noch immer so wütend, dass ich kaum arbeiten kann. Ich erinnere mich an andere, sehr verteidigungsrestriktive Entscheidungen aus Franken (OLG Nürnberg vor einigen Jahren) und frage mich, was da unten eigentlich passiert.
Morgen anlässlich der BRAK-Hauptversammlung in Augsburg wird diese Würzburger Entscheidung thematisiert werden, wie ich hörte. Auch wenn Anzeigen wegen Rechtsbeugung vor dem Hintergrund der restriktiven Rechtsprechung des BGH kaum Sinn machen, hätte ich, besonnen oder nicht, in Würzburg so etwas losgetreten. Auch die liebe Staatsanwaltschaft hat bei der Verurteilung des Kollegen mitgespielt, aber das wundert mich auch nicht mehr wirklich.
Es ist unerträglich.
Wie jetzt – Presseberichte (in diesem Fall in einer einzigen Lokalzeitung!) sind einerseits “natürlich mit Vorsicht zu genießen”, aber doch gut genug für so einen blindwütigen Schnellschuss?
@werner:
Der Beitrag baut eben nicht nur auf einem Zeitungsartikel auf (s. o.a. Link) und beschreibt einen handfesten Justizskandal. Nichts mit “blindwütiger Schnellschuss”, sondern “Wehret den Anfängen” – und zwar sofort.
Oh Zeiten oh Sitten. Fuer mich als Laie stellt sich die Frage ob ein Richter der sich so gegen geltendes Recht ( § 31 Abs. 1 BVerfGG ) noch tragbar ist.
Wenn schon die leiseste Kritik an der Arbeit der Richter ueble Nachrede ist, was ist denn dann die Kritik der Dame am Bayrischen Justizministerium (betr. die Aussage zur Personalausstattung), ein Abgrund von Landesverrat ?
@RA JM.. Der Beitrag und alle verlinkten Beiträge bauen alleine auf dem Mainpost-Artikel und der dort zitierten angeblichen Äußerung der Richterin auf. Was Lokalreporter von Provinzblättern zusammenschreiben und ggf. bei einer Verhandlung verstanden haben, geschweige denn richtig zitieren, (“als besonnen geltender Rechtsanwalt” _ bei wem denn? Aufgrund welcher kompetenten Beurteilung?) würde ich nicht als Grundlage für eine derart hitzige Diskussion nehmen wollen. Offenbar war bei diesem sensationellen Fall seitens der Verteidigung und des Angeklagten die Trommel nicht so groß gerührt worden, dass sich die überregionale Presse bereits im Vorfeld dafür interessiert hätte.
Unds sich am Bundesland und dann gleich an der ganzen dortigen “Justiz” abzuarbeiten ist auch etwas albern, auch wenn Lederhosenbashing Spaß macht (man denke nur an die liberale hanseatische Justiz, die einen Herrn Schill gepflegt hat, oder an die hier im blog bereits abgehandelte Verfolgung eines Anwalts, der mit einem Signalabschussgerät in der Hauptverhandlung ablief – ebenfalls Hamburg, oder aber die “Hüttenstädter Prozessordnung”).
p.s.: Etwas detaillierter über das Verfahren, aber ohne Zitierung der schlimmen verfassungsfeindlichen Äußerungen der Amtsrichterin berichtet wird hier:
http://www.infranken.de/regional/kitzingen/Die-Juristen-bleiben-unter-sich;art218,332148
[...] natürlich über das Urteil des AG Würzburg und das “realtitätsferne” BVerfG, vgl. u.a. auch noch hier, [...]