Meine Speichelprobe

Meine Spucke ist mir heilig. Und ich möchte gerne selber darüber bestimmen, wer mit ihr in Berührung kommt oder wer ihre Zusammensetzung analysieren darf. Dabei sind LKA-Beamte eher weniger auf meiner diesbezüglichen Wunschliste.

Als der BGH vor ein paar Tagen eine vieldiskutierte Entscheidung (BGH 3 StR 117/12) zur Verwendung von gewonnenem DNA-Material im Rahmen von Massengentests und deren Verwendung zu Lasten von Verwandten der “freiwilligen” Tester traf (hier ein Blogbeitrag über die Entscheidung), fühlte ich mich an meinen eigenen Test erinnert.

Ich! Will! Hier! Rein!

Der Mandant wurde verurteilt. 6 Monate ohne Bewährung. Nichts mit Gewalt oder so. Wegen der Verurteilung werden frühere Bewährungen mutmaßlich auch widerrufen, so dass noch ein paar Monate oben drauf kommen. Vor Haftantritt haben wir wegen der besonderen familiären Situation einen Haftaufschub (§ 456 StPO) beantragt und diesen auch bekommen. Ein weiterer Aufschubantrag wurde dann endgültig abgelehnt und es folgte die Aufforderung: “Bewegen Sie sich direkt ins Gefängnis, ziehen Sie keine 400 Mark ein.”

Schweren Herzens und kurz vor Weihnachten packte der Mandant seine Taschen, verabschiedete sich von allen Freundinnen und Freunden sowie dem Anwalt und fuhr in die ostwestfälische Provinz, um dort seine Haft anzutreten.

Grippe, Grog, Zigaretten und eine Schlägerei

Verhandlungen vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer sind oft ein großer Spaß. Jedenfalls aus Sicht eines neutralen Zuschauers, denn die Strafen , die dort verhängt werden, sind in aller Regel happig und unangemessen hoch und müssen dann meistens in der Berufung vor dem Landgericht heruntergepegelt werden. Nichtsdestrotrotz kann man das pralle Ruhrpottleben erleben, wenn man dort seinen Tag verbringt.

Psychisch Kranke können sich selbst verteidigen

Da war ich doch neulich in der Psychiatrie. Dort fand die jährliche Anhörung eines weggesperrten untergebrachten Mandanten statt. Wie schon hier gebloggt, erfolgt die Unterbringung fristlos und open end; erst, wenn die Richter in ihrer jährlichen Anhörung aufgrund dessen, was ihnen die Ärzte so erzählen sowie (offiziell) des Eindrucks der Untergebrachten in der Anhörung es wagen, keine Gefährlichkeit der internierten Personen mehr anzunehmen, erst dann kann man freigelassen werden. Mich dünkt, der Schnitt der Unterbringungszeit liegt bei etwa 7 Jahren; da es ein Schnitt ist, kann es auch wesentlich länger, regelrecht ewig dauern.

Die “Unterbringung”. Ein Trauerspiel

Durch den Fall Mollath gelangt endlich die Diskussion um das Abschieben von Menschen in die Psychiatrie in eine große Öffentlichkeit. Über den Fall selber ist schon viel geschrieben worden, vor allem in der Süddeutschen Zeitung, in den Jurablogs (exemplarisch sei dieser gute Artikel genannt) oder auch in Podcasts wird darüber ausführlich berichtet.

Stützstrümpfe

Gestern noch über eine ältere Dame gebloggt, die die Polizei böse beleidigt hat. Da mache ich gleich mit der nächsten alten Dame weiter: Die kam zu mir, nachdem sie sich auf einer Butterfahrt beim Aussteigen von ihrem Sitz im Bus an einer defekten Sitzverstelleinrichtung die Stützstrümpfe eingerissen hatte. Sie wollte die Strümpfe ersetzt bekommen. Nun, zu älteren Damen ist man nett und deshalb übernimmt man dann auch mal solch einen Fall.

Der Mittelfinger der alten Dame

Polizeieinsatz bei der Familie Rentner. Anlass war der Enkel, der sich in Obhut der Großeltern befand und nach dem Willen des Jugendamts lieber in einer Pflegefamilie leben sollte. Daher wurde das Kind mit Hilfe von Polizei und Jugendamt abgeholt. An jenem Tag war auch die leibliche Mutter des Kindes zu Besuch bei Familie Rentner. Der Stress war vorprogrammiert.

Und natürlich eskalierte die Situation zumindest in emotionaler Hinsicht. Durchaus nachvollziehbar, wie ich finde. Das Kind wurde also tatsächlich aus der Wohnung der Großeltern geholt, es gab viele Tränen und Worte. Für die Polizei war der Einsatz nach getaner Arbeit jedoch noch nicht beendet, stattdessen setzte man sich an den Schreibtisch und zeigte die Großmutter an – wegen Beleidigung. Sie soll bei der Abfahrt der Polizei von der Straße aus den Polizisten die Mittelfingergeste gezeigt haben.

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