“Unschuldig in Haft” – ein Fernsehtipp

In der ARD lief am vergangenen Montag um 23 Uhr eine ansehnliche Reportage namens “Unschuldig in Haft – wenn der Staat zum Täter wird.” Letztlich eine Reportage über Dinge, die es in der Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt: Fehlurteile. Und über die Menschen, die diese Fehlurteile erleiden müssen, die teilweise Jahre ihres Lebens verloren haben, weil sich die unfehlbare Justiz sicher gewesen ist. Selbstkritik? Fehlanzeige. Krisenmanagement der Justiz, um das schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann, zu verhindern? Fehlanzeige, wie Prof. Henning Ernst Müller, dessen Blogbeitrag mich zu der Reportage führte, herausarbeitet.

Von mir also die dringende Empfehlung, sich die Sendung in der Mediathek anzuschauen, solange sie dort noch verfügbar ist.

Hier der Link zur Reportage in der ARD-Mediathek.

3 Kommentare

  1. Jürgen sagt:

    Da es hier in Deutschland Gewaltenteilung gibt, dürfte das Problem wohl eher auf Seiten des Gesetzgebers liegen.

    Schade, dass hier wieder alles auf die “Justiz” geschoben wird. Angebrachter wäre wohl eher, sich an den Landtag oder den Justizminister zu wenden.

    Ich glaube, dass Angehörige der “Justiz” kein Problem hätten, höhere Entschädigungen zu gewähren, wenn es die entsprechenden gesetzlichen Regelungen gäbe.

    Sollten Herrn Wings andersdenkende Justizangehörige bekannt sein, sollte er die doch einfach mal beim Namen nennen, damit Entsprechendes veranlasst werden kann.

  2. Matthias sagt:

    @Jürgen
    Wenn das richtig wäre, gäbe es Justizbedienstete, die nicht nur Fehler eingestehen würden, sondern auch dafür einstehen und sogar Massnahmen anstoßen würden, die eine Qualitätssicherung implementieren (ISO 900x zum Beispiel). Aber wer sich für unfehlbar hält…

    Es waren Angehörige der Justiz, die dem unschuldig Verurteilten 5 Jahre nach der Wiederaufnahme (gegen den Willen der Jusitz) und dem Freispruch noch nicht einmal diese entwürdigende Minientschädigung gezahlt hat, sondern auch das mit Zähnen und Klauen verweigert hat. Das lag nicht am Gesetzgeber.
    Solange es aber diese ????manns gibt, die glauben, einem unschuldig Inhaftiertem von dem täglichen “Entschädigungsbetrag” auch noch die Verpflegung abziehen zu dürfen und solange jede Staatsanwaltschaft die Rechtskraft eines Strafurteils höher wertet, als die Wahrheit, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dieses Unrechtsregime aufzubrechen und Aufgabe der Öffentlichkeit, diese unmenschlichen Praktiken anzuprangern.

  3. Andreas sagt:

    Selbst Strafrechtsexperten gehen davon aus, dass in jeder Haftanstalt mindestens ein Unschuldiger sitzt.

    Der eigentliche Slandal ist die hohe Hürde zum Wiederaufmnahmeverfahren, wenngleich doch die statistische Cjhance, dabei Unrecht zu korrigieren, um ein Vielfaches größer ist als allgemein hin angenommen.

    Es wurden für das Jahr 2012 in der BRD ca 47.000 Tage Haft unschuldig abgesessen und entschädigt, das sind etwa 130 Lebensjahre, verteilt auf die vielen Opfer, wenngleich dies, adäquat zum Verbrechensaufkomen, nur der kleinere “aufgeklärte” Teil sein dürfte.

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