Falsches Urteil verkündet

Was nicht alles so bei Gericht passiert:

Schöffengericht. Die Beweisaufnahme gestaltet sich recht kurz, weil der Mandant ein Geständnis ablegt. Der Bewährungshelfer wird angehört und empfiehlt, keine Bewährung mehr auszusprechen, obwohl einige positive Ansätze des Mandanten unverkennbar seien. Die Staatsanwältin plädiert auf eine Strafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Ich plädiere und stelle die wirklich unübersehbaren Fortschritte des Mandanten in den Mittelpunkt, die aus meiner Sicht doch eine Bewährung rechtfertigen würden. Das hohe Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

“Unschuldig in Haft” – ein Fernsehtipp

In der ARD lief am vergangenen Montag um 23 Uhr eine ansehnliche Reportage namens “Unschuldig in Haft – wenn der Staat zum Täter wird.” Letztlich eine Reportage über Dinge, die es in der Bundesrepublik Deutschland gar nicht gibt: Fehlurteile. Und über die Menschen, die diese Fehlurteile erleiden müssen, die teilweise Jahre ihres Lebens verloren haben, weil sich die unfehlbare Justiz sicher gewesen ist. Selbstkritik? Fehlanzeige. Krisenmanagement der Justiz, um das schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann, zu verhindern? Fehlanzeige, wie Prof. Henning Ernst Müller, dessen Blogbeitrag mich zu der Reportage führte, herausarbeitet.

Überraschend im Sand verlaufen…

Der Mandant sitzt in U-Haft und wird per Gefangenentransport zu seiner Verhandlung gebracht, wo ich schon auf ihn warte. Er ist recht aufgeregt, aber das nicht nur wegen der bevorstehenden Verhandlung. Denn er berichtet, unmittelbar vor dem Abtransport aus der JVA geschlagen und verletzt worden zu sein. Nicht von einem Gefangenen, sondern von einem Beamten. Im Wartebereich vor der Abfahrt des Sammelbusses habe er plötzlich von hinten einen Schlag gegen sein Ohr bekommen; seitdem schmerze das Ohr erheblich.

Das OLG Rostock präsentiert: Die Lösung aller Suchtprobleme

Manchmal muss man gar nicht so kompliziert denken, wenn es um die Lösung der gravierenden Probleme dieser Gesellschaft geht. Das hat sich zumindest das OLG Rostock gedacht (1 Ws 90/12). Denn was hilft einem Suchtkranken, der nicht nur abhängig ist, sondern bei dem auch noch eine Therapie scheiterte? Genau: Einfach mit den Drogen aufhören.

Immer Ärger mit Polizeizeugen

Sommer 2012:

Der Mandant kommt mit einem Strafbefehl (ein schriftliches “Urteil” ohne Verhandlung) und einem Beschluss des Amtsgerichts ins Büro. Mit dem Strafbefehl wurde er wegen Sachbeschädigung zu 900,-€ Geldstrafe verurteilt. Er soll ein (Vorhänge-)Schloß aufgebrochen haben, um eine Anlieferung seines Geschäfts durch den Hof zu ermöglichen. Durch den Hof, über den seit Jahren diese Anlieferungen geschehen und deren Eigentümerin nun ein Schloß vorsetzte. Einspruch gegen den Strafbefehl hatte der Mandant schon selbst eingelegt. Aber zu spät. Denn das stand in dem mitgebrachten Beschluss. Der Mandant hat schlicht die Frist von 14 Tagen verpennt. Außerdem, so sagte er nachvollziehbar, war er unschuldig. Der LKW-Fahrer brach das Schloss auf. Eigenmächtig.

Faustschläge für die Strafkammer

Endlich sieht das Oberlandesgericht Hamm ein, dass man jemanden, der schon wegen anderer Sachen noch ein Weilchen hinter Gittern sitzt, nicht noch zusätzlich mit den bürokratischen Hindernissen einer Untersuchungshaft in anderer Sache belasten muss. Erst recht schön wird dieser Beschluss des OLG Hamm (5 Ws 353/12) aufgrund seiner Begründung.

Schlappe Rechtsmittelbelehrung

Nachdem man vom Strafrichter verurteilt worden ist, muss dieser den soeben Verurteilten darüber belehren, dass dieser Prozess noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Der Angeklagte muss darüber belehrt werden, dass er Berufung oder Revision einlegen kann und dass er das binnen einer Woche tun muss. Soweit die Theorie.

Meine Speichelprobe

Meine Spucke ist mir heilig. Und ich möchte gerne selber darüber bestimmen, wer mit ihr in Berührung kommt oder wer ihre Zusammensetzung analysieren darf. Dabei sind LKA-Beamte eher weniger auf meiner diesbezüglichen Wunschliste.

Als der BGH vor ein paar Tagen eine vieldiskutierte Entscheidung (BGH 3 StR 117/12) zur Verwendung von gewonnenem DNA-Material im Rahmen von Massengentests und deren Verwendung zu Lasten von Verwandten der “freiwilligen” Tester traf (hier ein Blogbeitrag über die Entscheidung), fühlte ich mich an meinen eigenen Test erinnert.

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